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| BVerwG, 21.07.1989 - 2 B 93.89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde in Form der Grundsatzrüge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.02.1989 - 5 A 159/86
- BVerwG, 21.07.1989 - 2 B 93.89
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 21.07.1989 - 2 B 93.89
Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 21.07.1989 - 2 B 93.89
Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 17.10.1985 - 2 C 12.82
Beamtenrecht - Amtshaftung - Fürsorgepflichtverletzung
Auszug aus BVerwG, 21.07.1989 - 2 B 93.89
Denn nach dem in § 839 Abs. 3 BGB enthaltenen, mit dem Rechtsinstitut des mitwirkenden Verschuldens (vgl. hier insbesondere § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB) nahe verwandten Rechtsgedanken tritt eine Ersatzpflicht nicht ein, wenn der Verletzte vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden (vgl. BVerwGE 29, 309 [BVerwG 26.04.1968 - VI C 24/67]; Urteil vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 12.82 -m.w.N.). - BVerwG, 26.04.1968 - VI C 24.67
Rechtmäßigkeit einer Einstellung der Zahlung von Fahrkostenersatz und …
Auszug aus BVerwG, 21.07.1989 - 2 B 93.89
Denn nach dem in § 839 Abs. 3 BGB enthaltenen, mit dem Rechtsinstitut des mitwirkenden Verschuldens (vgl. hier insbesondere § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB) nahe verwandten Rechtsgedanken tritt eine Ersatzpflicht nicht ein, wenn der Verletzte vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden (vgl. BVerwGE 29, 309 [BVerwG 26.04.1968 - VI C 24/67]; Urteil vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 12.82 -m.w.N.).
- VGH Bayern, 12.09.2011 - 3 ZB 09.1477
Dienstunfall; Erschöpfungssyndrom eines Schulleiters bei doppelter Schulleitung; …
Einem Schadensersatzanspruch aus Fürsorgepflichtverletzung (Art. 86 Abs. 1 BayBG a.F., § 45 BeamtStG) hat das Verwaltungsgericht zutreffend den in § 839 Abs. 3 BGB enthaltenen Rechtsgedanken entgegen gehalten, wonach eine Ersatzpflicht für staatliches Handeln nicht eintritt, wenn es der Verletzte vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden (vgl. auch BVerwG vom 17.10.1985, Az. 2 C 12/82, RdNr. 12, zitiert nach ; BVerwG vom 21.7.1989, Az. 2 B 93/89 ;… Palandt, BGB, 70. Aufl. 2011, RdNr. 68 zu § 839).
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