Rechtsprechung
| VGH Bayern, 25.05.2000 - 2 B 93.3969 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mindestgröße einer Wohnung; Stellplatzpflicht)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 25.05.2000 - 2 B 93.3969
- BVerwG, 08.01.2001 - 4 B 62.00
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2000, 660
- NVwZ-RR 2001, 696 (Ls.)
- NZM 2001, 345 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5)
- VGH Bayern, 23.08.2001 - 2 B 98.2905
Baugenehmigung für den Ausbau eines Dachgeschosses; Stellplatzbedarf für den …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG München, 11.07.2011 - M 8 K 10.5530
Nutzungsänderung; Stellplatzerfordernis; Einraumwohnung
Es ist sachgerecht, diesen Schlüssel auch bei kleinen Einraumwohnungen anzuwenden (BayVGH vom 25.5.2000 NVwZ-RR 2000, 660, für eine Einraumwohnung mit Kochnische und Bad/WC mit einer Gesamtfläche von ca. 16 m²).In Ballungsräumen gibt es aufgrund des dort vorhandenen vielfältigen Angebots an Beschäftigungs- und Ausbildungsmöglichkeiten auch zahlreiche Personen, die ihren anderweitig bestehenden Lebensmittelpunkt beibehalten und am Ort der Berufstätigkeit oder der Ausbildung eine preiswerte Einraumwohnung lediglich vorübergehend als Wohn- und Schlafraum benutzen; zu denken ist insoweit neben Studenten und Auszubildenden auch an Wochenendpendler (vgl. BayVGH vom 25.5.2000 a.a.O.).
- VG Augsburg, 10.10.2013 - Au 5 K 13.346
Anfechtungsklage; Nebenbestimmung; Stellplatzablöse; Stellplatzsatzung; Ermessen
Vielmehr erscheint es sachgerecht, einen Stellplatzbedarf auch bei kleineren Wohneinheiten anzunehmen; denn auch von den Bewohnern von Ein-Zimmer-Wohnungen werden üblicherweise Kraftfahrzeuge gehalten (vgl. BayVGH, U.v. 25.5.2000 - 2 B 93.3969 - BayVBl 2001, 370 ff.; U.v. 23.8.2001 - 2 B 98.2905 - BayVBl 2002, 562 f.). - VGH Bayern, 15.04.2013 - 2 ZB 11.2926
Nutzungsänderung (Hotel-Garni in Wohnen); Stellplätze
Rn. 10 aa) Eine Reduzierung der Zahl der erforderlichen Stellplätze gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 StPlS kommt nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. U.v. 25.5.2000 - 2 B 93.3969 - BayVBl 2001, 370) hier nicht in Betracht. - VGH Bayern, 03.08.2000 - 2 B 97.748 Zur Frage einer ausreichenden Wohnungsgröße hat der Senat bereits in seinem - nicht rechtskräftigen - Urteil vom 25. Mai 2000 Az. 2 B 93.3969 festgestellt, dass es für Wohnungen keine gesetzlich festgelegte Mindestgröße (mehr) gibt, sondern dies nach dem Wortlaut des Art. 46 Abs. 2 Satz 1 BayBO für "jede Wohnung" gesondert und unter Berücksichtigung ihrer konkreten "Bestimmung" ermittelt werden muss; anhand dieser Maßstäbe könne auch eine Einraumwohnung mit Kochnische und Bad/WC mit einer Fläche von 16 qm ausreichen.
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