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| VGH Bayern, 31.05.2001 - 2 B 97.719 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 31.05.2001 - 2 B 97.719
- BVerwG, 15.10.2001 - 4 B 70.01
Wird zitiert von ... (4)
- VGH Bayern, 15.05.2017 - 15 ZB 16.1673
Fahrsilo im Außenbereich
Rn. 8 b) Der Senat weist ergänzend darauf hin, dass der in den vorliegenden Behördenakten befindliche, unter dem Datum des 11. März 2015 eingereichte Formularantrag ebenso wie die hiermit vorgelegte Planzeichnung nur vom Entwurfsverfasser, nicht aber von Kläger selbst unterzeichnet ist, sodass die Einhaltung des Schriftformerfordernisses gem. Art. 71 Satz 4, Art. 64 Abs. 1, Abs. 4 BayBO und damit auch das Vorliegen eines zulässigen Antrags in Frage steht (…vgl. Schwarzer/König, BayBO, 4. Aufl. 2012, Art. 64, Rn. 8, 14; vgl. auch BayVGH, U.v. 31.5.2001 - 2 B 97.719 - BayVBl. 2002, 339 = juris Rn. 17 ff.: fehlende Unterschrift des Entwurfsverfassers auf dem Vorbescheidsantrag). - VG Ansbach, 28.01.2019 - AN 17 K 17.01980
Bauordnungsrechtliche Einordnung von Wohnfässern als genehmigungsfreie …
Gleichwohl kann der Beklagte unter Beachtung seiner materiell-rechtlichen Erwägungen im angegriffenen Bescheid gegenwärtig nicht zur begehrten Baugenehmigung verpflichtet werden (BayVGH, U.v. 31.5.2001 - 2 B 97.719 - BeckRS 2001, 14415 Rn. 20; U.v. 2.9.1986 - 26 B 83 A.2240 - NVwZ 1988, 944). - VG München, 28.07.2016 - M 8 E 16.2545
Fälligkeitsmitteilung für Zwangsgeld wegen mangelhafter Bauvorlagen
Der Bauantrag und die Bauvorlagen sind auch unvollständig, wenn die nach Art. 64 Abs. 4 Satz 1 BayBO erforderlichen Unterschriften des Bauherrn bzw. des Entwurfsverfassers fehlen (BayVGH, U.v. 31.5.2001 - 2 B 97.719, BayVBl. 2002, 339 - juris Rn. 18;… Shirvani, a. a. O.). - VG München, 19.07.2010 - M 1 S 10.2977
Vorbescheidsantrag; Zurückstellungsbescheid; faktische Zurückstellung; …
Bezüglich der Bauvorlagenberechtigung ist festzuhalten, dass Art. 71 BayBO nicht auf Art. 61 BayBO verweist, die Rechtssprechung jedoch die Ansicht vertritt, dass auch im Vorbescheidsverfahren die eingereichten Bauvorlagen und der Vorbescheidsantrag von einem in der Vorschrift des Art. 61 BayBO angeführten Entwurfverfasser unterschrieben sein müssen (BayVGH v. 31.5.2001, Az.: 2 B 97.719, v. 15.7.2005, Az.: 1 B 04.1080, Juris).
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