Rechtsprechung
| BVerwG, 20.09.1984 - 2 B 99.83 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Umfang der berufungsgerichtlichen Prüfung des Streitfalls
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 29.07.1983 - 3 B 82 A.2085
- BVerwG, 20.09.1984 - 2 B 99.83
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 20.09.1984 - 2 B 99.83
Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache dann, wenn sie mindestens eine vom Beschwerdeführer darzulegende und höchstrichterlich noch nicht geklärte Recht frage von über den Einzelfall hinausreichender Tragweite aufwirft, deren im erstrebten Revisionsverfahren zu erwartende Entscheidung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine bedeutsame Fortentwicklung des Rechts geboten erscheint (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [91 f.]). - BVerwG, 20.07.1979 - 7 CB 21.79
Zulässigkeit der Bezugnahme auf die Begründung der Vorinstanz; Auswirkungen von …
Auszug aus BVerwG, 20.09.1984 - 2 B 99.83
Dies bedeutet indessen nicht, daß das Berufungsgericht, soweit es in der Beurteilung des Streitfalles mit dem Verwaltungsgericht übereinstimmt, verpflichtet ist, auf alle Gesichtspunkte in den Entscheidungsgründen seines Urteils erneut ausdrücklich einzugehen (vgl. Art. 2 § 6 des Gesetzes zur Entlastung der Gerichte in der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit vom 31. März 1978, BGBl. I S. 446; vgl. hierzu auch Beschluß vom 20. Juli 1979 - BVerwG 7 CB 21.79 - [NJW 1980, 953, 954 [BVerwG 20.07.1979 - 7 CB 21/79]]).
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Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 20.12.1983 - 2 B 99/83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Ersatzschulen (Lehrer) - Qualifikation zur Genehmigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvF 1/61
Sammlungsgesetz
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.12.1983 - 2 B 99/83
Es ist jedoch anerkannt, daß der Grundrechtsträger dann, wenn die im Gesetz normierten Gründe für die Versagung der Erlaubnis nicht erfüllt sind, einen Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis auch dann hat, wenn das den Genehmigungsvorbehalt statuierende Gesetz einen Anspruch nicht ausdrücklich einräumt (vgl. BVerfGE 20, 150 ff. [155] = DÖV 1966, S. 712, Maunz-Dürig, GG, Art. 12, Rdz. 346).
- VGH Baden-Württemberg, 14.03.2007 - 9 S 1673/06
Baden-Württemberg - Genehmigungsfreiheit des Einsatzes eines Lehrers an einer …
So muss sich insbesondere - anders als in anderen Bundesländern (vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 06.04.1990 - 7 B 44/90 -, NVwZ 1990, 864; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 17.08.1994 - 13 L 1378/93 -, NdsVBl 1995, 279; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20.12.1983 - 2 B 99/83 -, DÖV 1984, 389) - der Schulträger den beabsichtigten Einsatz eines Schulleiters oder einer Lehrkraft nicht besonders genehmigen lassen. - VG Koblenz, 05.10.2017 - 4 K 183/17
Auch Lehrer an einer Privatschule müssen ihre wissenschaftlichen Fähigkeiten …
Schule und Lehrer haben gegenüber der Schulbehörde einen Anspruch darauf, dass diese bei der Erfüllung der Qualifikationsvoraussetzungen nach § 23 Abs. 2 PrivSchG in der Person des Lehrers die Genehmigung erteilt (so schon OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20. Dezember 1983 - 2 B 99/83.OVG -).
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