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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 13.11.1985 - 2 BA 18/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,5294
OVG Bremen, 13.11.1985 - 2 BA 18/85 (https://dejure.org/1985,5294)
OVG Bremen, Entscheidung vom 13.11.1985 - 2 BA 18/85 (https://dejure.org/1985,5294)
OVG Bremen, Entscheidung vom 13. November 1985 - 2 BA 18/85 (https://dejure.org/1985,5294)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung von Schwerbehinderten; Wirksamkeit einer Zustimmung zur Kündigung unter besonderen Voraussetzungen; Schließung einer Filiale als Kündigungsgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 23.09.1981 - 1 B 90.81

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Zulässigkeit und …

    Auszug aus OVG Bremen, 13.11.1985 - 2 BA 18/85
    Da anderweitige genügende Anhaltspunkte für die Bewertung des Interesses der Klägerin nicht feststellbar sind, ist daher auf den Auffangtatbestand des § 13 Abs. 1 S. 2 GKG zurückzugreifen und der Streitwert dementsprechend auf 4.000,- DM festzusetzen (so allgemein BayVGH, Beschl. v. 9.2.1981 in BayVBl. 1982, S. 59).
  • BVerwG, 16.12.1992 - 5 C 39.89

    Gegenstandswert (Streitwert) von Sonderkündigungsschutzstreitigkeiten nach dem …

    Streitigkeiten über die in Form eines Verwaltungsakts ergehende Zustimmung der Hauptfürsorgestelle zur Kündigung eines Schwerbehinderten bewertet der Senat in ständiger Rechtsprechung in Anwendung des § 13 Abs. 1 Satz 2 GKG mit 4.000 DM und seit der Neufassung des § 13 Abs. 1 Satz 2 GKG durch das Gesetz zur Änderung von Kostengesetzen vom 9. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2326) mit 6.000 DM (ebenso VGH Mannheim, Beschlüsse vom 29. Dezember 1987 - 6 S 1186/87 - und vom 26. Juni 1987 - 6 S 1166/87 - VGH München, Beschluß vom 9. Februar 1981 - 38 XII 78 - <BayVBl. 1982, 59/60>; OVG Bremen, Beschluß vom 13. November 1985 - 2 BA 18/85 - ; OVG Münster, Beschlüsse vom 26. Juni 1986 - 10 B 1020/85 - und vom 4. April 1989 - 13 B 265/89 - sowie vom 10. Februar 1992 - 13 E 1352/91 - <DB 1992, 692>; OVG Lüneburg, Beschluß vom 25. Mai 1989 - 4 L 22/89 -).
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