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| BGH, Ermittlungsrichter, 09.04.2020 - 2 BGs 186/20 |
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BGH, Entscheidung vom Ermittlungsrichter, 09. April 2020 - 2 BGs 186/20 (https://dejure.org/2020,88710)
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Verfahrensgang
- BGH, Ermittlungsrichter, 09.04.2020 - 2 BGs 186/20
- BGH, 12.11.2020 - AK 34/20
- BGH, 03.03.2021 - AK 11/21
- BGH, 05.10.2022 - StB 41/22
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 05.10.2022 - StB 41/22
Fortdauer der Untersuchungshaft (dringender Tatverdacht; Fluchtgefahr; …
Der Angeklagte befindet sich in dieser Sache seit dem 15. April 2020 mit Ausnahme einer im August 2020 vollstreckten 18-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe ununterbrochen in Untersuchungshaft, zunächst aufgrund des Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 9. April 2020 (2 BGs 186/20), seit dem 31. Mai 2022 aufgrund des Haftfortdauerbeschlusses des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom selben Tag. - BGH, 15.12.2020 - StB 41/20
Beiordnung eines Rechtsanwalts als weiterer Pflichtverteidiger
Der Beschuldigte wurde am 15. April 2020 festgenommen und befindet sich aufgrund Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 9. April 2020 (2 BGs 186/20) seit diesem Tag ununterbrochen in Untersuchungshaft. - BGH, 12.11.2020 - AK 34/20
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen eines dringenden …
Der Beschuldigte ist am 15. April 2020 festgenommen worden und befindet sich aufgrund Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 9. April 2020 (2 BGs 186/20) seit diesem Tag ununterbrochen in Untersuchungshaft. - OLG Düsseldorf, 31.05.2022 - 6 StS 1/21
Mitgliedschaftliche Beteiligung an terroristischer Vereinigung Islamischer Staat …
Er befindet sich seitdem aufgrund des Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 9. April 2020 (2 BGs 186/20) in Untersuchungshaft. - BGH, 09.12.2020 - AK 38/20
Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen des …
Der Beschuldigte ist am 15. April 2020 festgenommen worden und befindet sich aufgrund Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 9. April 2020 (2 BGs 186/20) seit diesem Tag - unterbrochen von der Vollstreckung einer Restersatzfreiheitsstrafe vom 24. September bis einschließlich 29. Oktober 2020 - in Untersuchungshaft.
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