Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 24.09.2001 - 2 BS 196/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
VwGO § 80 Abs. 5; VwfG § 35; SchulG § 24
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Auflösung von Schulen - Aufhebung einer Schule
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verwaltungsakt-Qualität eines Gemeinderatsbeschlusses über die Aufhebung einer Schule; Erlassen einer Allgemeinverfügung nach Zustimmung des Staatsministeriums für Kultur
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 26.04.2001 - 2 K 2159/00
- OVG Sachsen, 24.09.2001 - 2 BS 196/01
Papierfundstellen
- DÖV 2002, 747
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 31.01.1964 - VII C 65.62
Rechtmäßigkeit der Schließung einer Schule - Auslegung des Begriffs der …
Auszug aus OVG Sachsen, 24.09.2001 - 2 BS 196/01
Dem steht nicht entgegen, dass die Schließung einer Schule einen Verwaltungsakt darstellt (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.1.1964 - VII C 65.62 -, BVerwGE 18, 40 und BVerwG, Beschl. v. 24.4.1978 - 7 B 111.77 - , NJW 1978, 2211). - VGH Baden-Württemberg, 12.05.1980 - I 3964/78
Änderung eines Straßennamens; Verwechslungsgefahr; subjektives Recht auf …
Auszug aus OVG Sachsen, 24.09.2001 - 2 BS 196/01
Eine Ausnahme hiervon, wie sie insbesondere bei der Änderung von Straßennamen anerkannt wird (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 12.5.1980 - I 3964/78 -, NJW 1981, 1749), liegt hier nicht vor. - BVerwG, 24.04.1978 - 7 B 111.77
Schulorganisatorische Verwaltungsakte - Auflösung einer Schule - Vorläufiger …
Auszug aus OVG Sachsen, 24.09.2001 - 2 BS 196/01
Dem steht nicht entgegen, dass die Schließung einer Schule einen Verwaltungsakt darstellt (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.1.1964 - VII C 65.62 -, BVerwGE 18, 40 und BVerwG, Beschl. v. 24.4.1978 - 7 B 111.77 - , NJW 1978, 2211). - VGH Baden-Württemberg, 09.08.1990 - 9 S 1716/90
Anfechtung eines Gemeinderatsbeschlusses zur Zusammenlegung von Gymnasien
Auszug aus OVG Sachsen, 24.09.2001 - 2 BS 196/01
Eine Verfahrensweise dergestalt, dass ein Gemeinderatsbeschluss, in dem die Schließung einer Schule beschlossen wird, nach erfolgter Zustimmung durch das Ministerium für Kultus durch eine Allgemeinverfügung umgesetzt wird, lag im Übrigen auch der vom Verwaltungsgericht zitierten Entscheidung des VGH Mannheim vom 9.8.1990 - 9 S 1716/90 - (VBlBW 1991, 113) zugrunde. - VGH Baden-Württemberg, 06.09.1995 - 9 S 2352/95
Keine Beteiligungsfähigkeit des Elternbeirates im Prozeß um eine Schulverlegung; …
Auszug aus OVG Sachsen, 24.09.2001 - 2 BS 196/01
Auch der VGH Mannheim hat in dieser Entscheidung allein die den Gemeinderatsbeschluss umsetzende Allgemeinverfügung des Bürgermeisters als Verwaltungsakt angesehen (vgl. auch VGH Mannheim, Beschl. v. 6.9.1995 - 9 S 2352/95 -, NVwZ-RR 1996, 89 [90]).
- BVerwG, 24.02.2006 - 6 P 4.05
Dienststelle; Auflösung; Aufhebung; Schule; Grundschule; Schulnetzplanung; …
Dies ist im Falle einer Schulschließung nicht der Beteiligte, sondern der Schulträger; denn ein Gemeinderatsbeschluss über die Schließung einer Schule wird nach Zustimmung der obersten Schulaufsichtsbehörde durch eine Allgemeinverfügung der kommunalen Behörde umgesetzt (OVG Bautzen, Beschluss vom 24. September 2001 - 2 BS 196/01 - SächsVBl 2002, 42 = DÖV 2002, 747). - OVG Sachsen, 25.07.2013 - 4 A 218/13
Sparsame Haushaltsführung, gesetzlicher Richter, Eingemeindungsvertrag, …
Auch nach der Auffassung des Verwaltungsgerichts handelt es sich bei dem Stadtratsbeschluss vom 29. Juni 2011 um ein Verwaltungsinternum, ohne Außenwirkung gegenüber der Klägerin (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 24. September 2001 - 2 BS 196/01 -, SächsVBl. 2002, 42, juris Rn. 5). - OVG Sachsen, 18.08.2003 - 2 BS 233/03
Aufnahme, Mittelschule, Schulträger, Passivlegitimation, Schulverhältnis
Vorliegend beruht die Nichteinrichtung einer 5. Klassenstufe an der Mittelschule nicht auf einer Maßnahme der Antragsgegnerin als Schulträger in Form einer Allgemeinverfügung (vgl. hierzu Beschl. des Senats v. 24.9.2001 - 2 BS 196/01 -, SächsVBl. 2002, 42).Der Zulässigkeit des Antrags steht weiter nicht entgegen, dass die Nichteinrichtung der ersten Klassenstufe an der Grundschule P. nicht durch eine Maßnahme des Schulträgers in Form einer Allgemeinverfügung (vgl. hierzu Beschl. des Senats v. 24.9.2001 - 2 BS 196/01 -) erfolgt, sondern durch einen gemäß § 24 Abs. 3 Satz 2 SchulG an die Beigeladene als Schulträgerin gerichteten Bescheid des SMK, durch den die Mitwirkung des Antragsgegners an der Unterhaltung der Grundschule Portitz insoweit widerrufen wird, als im Schuljahr 2002/03 eine Klassenstufe 1 geführt werden soll.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.01.2005 - 1 A 2488/03
Durchsetzung eines Anspruch auf Beförderung, hilfsweise auf Neubescheidung des …
zur fehlenden Außenwirkung eines Gemeinderatsbeschlusses bei der Schulaufhebung Sächs. OVG, Beschluss vom 24.9.2001 - 2 BS 196/01 - juris.dok.; ebenso hinsichtlich einer Schulverlegung durch Gemeinderatsbeschluss VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 9.9.1995 - 9 S 2352/95 - juris.dok.;. - OVG Sachsen, 19.08.2002 - 2 BS 330/02
Interessenabwägung als Darlegungserfordernis bei einer Beschwerdeschrift; …
Der Zulässigkeit des Antrags steht weiter nicht entgegen, dass die Nichteinrichtung der ersten Klassenstufe an der Grundschule nicht durch eine Maßnahme des Schulträgers in Form einer Allgemeinverfügung (vgl. hierzu Beschl. des Senats v. 24.9.2001 - 2 BS 196/01 -)erfolgt, sondern durch einen gemäß § 24 Abs. 3 Satz 2 SchulG an die Beigeladene als Schulträgerin gerichteten Bescheid des SMK, durch den die Mitwirkung des Antragsgegners an der Unterhaltung der Grundschule insoweit widerrufen wird, als im Schuljahr 2002/03 eine Klassenstufe 1 geführt werden soll. - VG Gera, 13.08.2003 - 2 E 763/03
Schulrecht; Schulrecht; Stadtrat; Beschluss; schulorganisatorisch; …
Eine Ausnahme von der bloßen Innenwirkung eines Stadtratbeschlusses, wie sie insbesondere bei dem Beschluss des Stadtrates zur Änderung des Straßennamens anerkannt wird, liegt hier nicht vor (…vgl. dazu Gern, Deutsches Kommunalrecht, 2. Auflage, Rn. 504 f. und Sächsisches OVG, Beschluss vom 24. September 2001 - 2 BS 196/01 -). - VG Gera, 22.08.2003 - 2 E 857/03
Schulrecht; Schulrecht; Allgemeinverfügung; Bekanntmachung; Verwaltungsakt; …
Eine Ausnahme von der Innenwirkung eines Stadtratbeschlusses, wie sie insbesondere bei dem Beschluss des Stadtrates zur Änderung des Straßennamens anerkannt wird, liegt hier nicht vor (…vgl. dazu Gern, Deutsches Kommunalrecht, 2. Auflage, Rn. 504 f. und Sächsisches OVG, Beschluss vom 24. September 2001 - 2 BS 196/01 -).
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