Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 03.11.2005 - 2 BS 247/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Sachsen
SchulG § 4a Abs. 4, § 23 Abs. 3, § 24 Abs. 3
- Judicialis
SchulG § 4a Abs. 4; ; SchulG § 23 Abs. 3; ; SchulG § 24 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schulrecht: Teilauflösung der Mittelschule Schönfeld (Klassenstufe 5) im Schuljahr 2005/2006; Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO : Schulschließung, Mitwirkungswiderruf, zumutbare Schulwegentfernung, Schülerbeförderung, Rechtsaufsicht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Schülerbeförderung - Zumutbarkeit der Schulwegbedingungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf Einrichtung einer zumutbaren Schülerbeförderung gegen den Landkreis; Ausnahmefall der unzumutbaren Schulwegbedingungen oder Schulwegentfernungen; Unzumutbarkeit eines Schulrückweges auf Grund eines Zeitaufwandes in Höhe von 99 Minuten; Anforderungen an eine ...
Verfahrensgang
- VG Dresden, 24.08.2005 - 5 K 1236/05
- OVG Sachsen, 03.11.2005 - 2 BS 247/05
Papierfundstellen
- DÖV 2006, 702
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (4)
- OVG Sachsen, 27.09.2005 - 2 BS 260/05
Auszug aus OVG Sachsen, 03.11.2005 - 2 BS 247/05
Zu berücksichtigen ist auch, wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, dass die Schüler ihr Klassenzimmer zur Vorbereitung auf den Unterricht rechtzeitig erreichen müssen, so dass nicht die gesamte Wartezeit bis zum Unterrichtsbeginn dem Schulweg zuzurechnen ist (vgl. zum Vorstehenden Beschl. des Senats v. 27.9.2005 - 2 BS 260/05 -). - BVerwG, 23.10.1978 - 7 CB 75.78
Schulorganisatorische Maßnahme - Schließung einer Schule - Schulanfänger - …
Auszug aus OVG Sachsen, 03.11.2005 - 2 BS 247/05
Bestehen jedoch nach Unterrichtsbeginn im neuen Schuljahr noch keine den vorgenannten Kriterien entsprechenden Verbindungen und macht der Landkreis substantiiert geltend, hierzu nicht willens oder nicht in der Lage zu sein, so dass nicht damit zu rechnen ist, dass alsbald Abhilfe geschaffen wird, kann der Schulträger die Aussetzung der schulorganisatorischen Maßnahme jedenfalls bis zur Schaffung zumutbarer Verhältnisse verlangen; denn bereits im Zeitpunkt der Verwirklichung einer schulorganisatorischen Maßnahme müssen damit verbundene unzumutbare Folgewirkungen für die Schulkinder ausgeschlossen werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.10.1978 - 7 CB 75.78 -, NJW 1979, 828 …und Beschl. v. 5.9.1978 - 7 B 180.78 -, NJW 1979, 176 sowie Niehues, Schulrecht, 3. Aufl., RdNr. 172, jeweils zu Ansprüchen von Schülern und deren Eltern). - BVerwG, 05.09.1978 - 7 B 180.78
Schulorganisatorische Maßnahme - Folgewirkungen - Schulweg
Auszug aus OVG Sachsen, 03.11.2005 - 2 BS 247/05
Bestehen jedoch nach Unterrichtsbeginn im neuen Schuljahr noch keine den vorgenannten Kriterien entsprechenden Verbindungen und macht der Landkreis substantiiert geltend, hierzu nicht willens oder nicht in der Lage zu sein, so dass nicht damit zu rechnen ist, dass alsbald Abhilfe geschaffen wird, kann der Schulträger die Aussetzung der schulorganisatorischen Maßnahme jedenfalls bis zur Schaffung zumutbarer Verhältnisse verlangen; denn bereits im Zeitpunkt der Verwirklichung einer schulorganisatorischen Maßnahme müssen damit verbundene unzumutbare Folgewirkungen für die Schulkinder ausgeschlossen werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.10.1978 - 7 CB 75.78 -, NJW 1979, 828 und Beschl. v. 5.9.1978 - 7 B 180.78 -, NJW 1979, 176 sowie Niehues, Schulrecht, 3. Aufl., RdNr. 172, jeweils zu Ansprüchen von Schülern und deren Eltern). - VG Dresden, 24.08.2005 - 5 K 1236/05
Auszug aus OVG Sachsen, 03.11.2005 - 2 BS 247/05
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 24. August 2005 - 5 K 1236/05 - geändert.
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2013 - 3 M 268/13
Zur vorrangigen Aufnahme von sog. Geschwisterkindern an eine weiterführende …
Eventuell auftretende Schwierigkeiten, die im Zusammenhang mit der Bewältigung des täglichen Schulweges auftreten können, sind ggf. bei der konkreten Ausgestaltung des Beförderungsanspruches nach § 71 Abs. 2 SchulG LSA zu berücksichtigen (vgl. Beschl. d. Senates v. 10.05.2010 - 3 M 307/10 -, juris unter Hinweis auf die als zumutbar bestimmte Beförderungszeit (einfache Wegstrecke) für die Sekundarstufen I und II von 60 Minuten; vgl. hierzu auch SächsOVG, Beschl. v. 03.11.2005 - 2 BS 247/05 -, juris;… OVG Lüneburg, Urt. v. 20.02.2002 - 13 L 3502/00 -, juris). - OVG Sachsen, 16.04.2009 - 2 B 305/08
Schülderbeförderung; notwendige Kosten; Gymnasium; zumutbarer Schulweg; Sorben
Auf die Begründung des Beschlusses des Senats vom 3.11.2005 (LKV 2006, 326) wird Bezug genommen. - VG Dresden, 04.08.2010 - 5 L 350/10
Freistaat Sachsen unterliegt im Streit um die Teilaufhebung der Mittelschule …
Zu berücksichtigen ist auch, dass die Schüler ihr Klassenzimmer zur Vorbereitung auf den Unterricht rechtzeitig erreichen müssen, so dass nicht die gesamte Wartezeit bis zum Unterrichtsbeginn dem Schulweg zuzurechnen ist (SächsOVG, Beschl. v. 3.11.2005, LKV 2006, 326 [OVG Sachsen 03.11.2005 - 2 BS 247/05] u. Beschl. v. 27.9.2005, LKV 2006, 327).Rechnet man diesen noch Fahrtzeiten und Fußwegzeiten hinzu, liegt auf der Hand, dass die sich so ergebenen Schulwegzeiten unzumutbar sind (vgl. (SächsOVG, Beschl. v. 3.11.2005, LKV 2006, 326 [OVG Sachsen 03.11.2005 - 2 BS 247/05] u. Beschl. v. 27.9.2005, LKV 2006, 327).
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.02.2019 - 3 L 122/18
Zumutbarkeit von Schulwegzeiten
Rn. 12 d) Auch der Hinweis des Verwaltungsgerichts auf "vergleichbare Regelungen in anderen Bundesländern, welche sich wiederum auf die Empfehlungen sachverständiger Stellen, wie etwa der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen sowie dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen stützen (vgl. Leitfaden für den Schülerverkehr, Ausgabe 2012; Sächsisches OVG, Beschluss vom 03.11.2005 - 2 BS 247/05 - OVG Lüneburg, Urteil vom 20.02.2002 - 13 L 3502/00 - beide zitiert nach juris)" spricht nicht gegen die bisherige Senatsrechtsprechung.Rn. 14 aa) Das in diesem Rahmen zitierte Sächsische Oberverwaltungsgericht bezog sich in seinem Beschluss vom 3. November 2005 (- 2 BS 247/05 -, juris Rn. 7) auf die in der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über den Landesentwicklungsplan Sachsen (LEP 2003) vom 16. Dezember 2003 (SächsGVBl. S. 915) enthaltenen Richtwerte für den ÖPNV/SPNV und führte hierzu aus:.
- VGH Bayern, 05.07.2010 - 7 ZB 09.2880
Schülerbeförderung; Besuch einer anderen als der nächstgelegenen Schule; …
Auf die in der Antragsbegründung genannten Entscheidungen des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 4. Juni 2008 (Az. 2 LB 5/07, bestätigt durch BVerwG vom 15.1.2009 Az. 6 B 78/08 ) und des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 3. November 2005 (LKV 2006, 326) kann der Zulassungsantrag daher nicht gestützt werden. - OVG Sachsen, 14.09.2010 - 2 B 234/10
Feststellung eines öffentlichen Bedürfnisses für die Fortführung einer Schule …
Beruht ein 60 Minuten übersteigender Schulweg etwa auf einer atypischen Wohnsituation eines Schülers, die einen längeren Fußweg zur nächstgelegenen Haltestelle erfordert, kann auch ein 60 Minuten übersteigender Schulweg ausnahmsweise zumutbar sein (vgl. Senatsbeschl. v. 3.11.2005, LKV 2006, 326). - OVG Sachsen-Anhalt, 10.05.2010 - 3 M 307/10
Aufnahmeverfahren an weiterführenden Schulen bei fehlender Festlegung von …
Eventuell auftretende Schwierigkeiten, die im Zusammenhang mit der Bewältigung des täglichen Schulweges auftreten können, sind ggf. bei der konkreten Ausgestaltung des Beförderungsanspruches nach § 71 Abs. 2 SchulG LSA zu berücksichtigen (vgl. Beschl. d. Senates v. 25.01.2010 - 3 M 479/09 - unter Hinweis auf die als zumutbar bestimmte Beförderungszeit (einfache Wegstrecke) für die Sekundarstufen I und II von 60 Minuten; vgl. hierzu auch SächsOVG, Beschl. v. 03.11.2005 - 2 BS 247/05 - LKV 2006, 326;… OVG Lüneburg, Urt. v. 20.02.2002 - 13 L 3502/00 - NVwZ-RR 2002, 580). - OVG Sachsen, 12.11.2010 - 2 B 248/10
Mittelschule, öffentliches Bedürfnis, bauliche Besonderheiten, Schulweg, …
Schulwege von bis zu 60 Minuten sind grundsätzlich Schülern an Grund-, Mittelschulen und Gymnasien zumutbar (vgl. Senatsbeschl. v. 3.11.2005, LKV 2006, 326; Beschl. v. 16.4.2009, SächsVBl. 2009, 171, 173; Beschl. v. 14.9.2010 - 2 B 234/10 -, juris). - OVG Sachsen, 10.11.2011 - 2 B 194/11
Widerruf der Mitwirkung, Klassenstufe, Schulschließung
als Träger der Schülerbeförderung im Übrigen verpflichtet, aus einem etwa veränderten Unterrichtsmodell folgende Mängel, die zu unzumutbaren Schulwegbedingungen oder -entfernungen führen, unverzüglich zu beseitigen (vgl. Senatsbeschl. v. 3. November 2005, LKV 2006, 326, 327). - OVG Sachsen, 01.12.2010 - 2 B 244/10
Mittelschule, öffentliches Bedürfnis, Schulweg, besondere pädagogische Gründe
Schulwege von bis zu 60 Minuten sind grundsätzlich Schülern an Grund-, Mittelschulen und Gymnasien zumutbar (vgl. Senatsbeschl. v. 3.11.2005, LKV 2006, 326; Beschl. v. 16.4.2009, SächsVBl. 2009, 171, 173; Beschl. v. 14.9.2010 - 2 B 234/10 -, juris). - VG Leipzig, 30.07.2010 - 4 L 254/10
Gemeinde Naundorf unterliegt im Streit um Einrichtung einer Klassenstufe 1 an der …
- VG Dresden, 23.01.2006 - 5 K 1443/05
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