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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 27.06.2000 - 2 BS 27/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,24290
OVG Sachsen, 27.06.2000 - 2 BS 27/00 (https://dejure.org/2000,24290)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 27.06.2000 - 2 BS 27/00 (https://dejure.org/2000,24290)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 27. Juni 2000 - 2 BS 27/00 (https://dejure.org/2000,24290)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.02.1993 - 2 N 11/93

    Anordnungsanspruch; Rechtsschutzbedürfnis; Bewerbung um einen Studienplatz; ZVS; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.06.2000 - 2 BS 27/00
    Insbesondere hinsichtlich solcher Umstände, die in die eigene Sphäre des Antragstellers fallen, kann sich das Gericht auch zu seinen Lasten auf die von ihm eingereichten Unterlagen stützen und ist nicht gehalten, weitere Aufklärungsmaßnahmen einzuleiten (vgl. auch OVG MV, Beschl. v. 4.2.1993, LKV 1994, 225 (226)).
  • OVG Sachsen, 28.06.2023 - 6 B 64/23

    Fahrtenbuchauflage; Firma; Fuhrpark; Verhältnismäßigkeit; Streitwert

    Rn. 6 Hinzu kommt, dass das Gericht insbesondere hinsichtlich derjenigen tatsächlichen Umstände, die in die eigene Sphäre der Antragstellerin fallen und aus denen sie für sich günstige Rechtsfolgen herleiten will, ohnehin nicht gehalten ist, von sich aus weitere Aufklärungsmaßnahmen einzuleiten (…vgl. SächsOVG, Beschl. v. 14. Juli 2010 a. a. O.; v. 27. Julni 2000 - 2 BS 27/00 -, juris Rn. 9;… Dombert, in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Auflage 2017., Rn. 320 f.).
  • OVG Sachsen, 14.07.2010 - 2 B 436/09

    Einstweilige Verfügung, amtsangemessene Beschäftigung, Aktentransport

    Hinzu kommt, dass das Gericht insbesondere hinsichtlich derjenigen tatsächlichen Umstände, die in die eigene Sphäre des Antragstellers fallen und aus denen er für sich günstige Rechtsfolgen herleiten will, ohnehin nicht gehalten ist, von sich aus weitere Aufklärungsmaßnahmen einzuleiten (vgl. Senatsbeschl. v. 27.6.2000 - 2 BS 27/00 -, juris;… Finkelnburg/ Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 5. Aufl., Rn. 315, 316, 320, 321).
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