Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 23.03.2004 - 2 BS 350/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
SächsBG § 80 Abs. 2 Nr. 4, § 80 Abs. 5, § 8, § 42 Nr. 1, § 72, § 78 Abs. 1, § 96; SächsDO § 116 Abs. 2
- Judicialis
SächsBG § 80 Abs. 2 Nr. 4 Abs. 5; ; SächsBG § 8; ; SächsBG § 42 Nr. 1; ; SächsBG § 72; ; SächsBG § 78 Abs. 1; ; SächsBG § 96; ; SächsDO § 116 Abs. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Umwandlungsanspruch eines Beamten auf Probe bei Einleitung eines Untersuchungsverfahrens während der Probezeit; Darlegung des besonderen öffentlichen Interesses an der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsakts ; Entlassung eines Beamten auf Probe; Definition eines ...
Verfahrensgang
- VG Dresden, 08.10.2003 - 11 K 3196/02
- OVG Sachsen, 23.03.2004 - 2 BS 350/03
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 18.09.2001 - 1 DB 26.01
Haushaltsrechtliche Erwägung der Vermeidung rechtsgrundloser Leistungen als …
Auszug aus OVG Sachsen, 23.03.2004 - 2 BS 350/03
Hierbei bedarf es einer schlüssigen, konkreten und substantiierten Darlegung der wesentlichen Erwägungen, warum aus Sicht der Behörde gerade im vorliegenden Einzelfall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung gegeben ist und das Interesse des Betroffenen am Bestehen der aufschiebenden Wirkung ausnahmsweise zurückzutreten hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.1.2002 - 1 DB 2, 02 - und Beschl. v. 18.9.2001 - 1 DB 26.01 -, jeweils zitiert nach juris). - BVerwG, 01.10.2001 - 2 B 11.01
Beamtenrecht - Ärztliche Aussagen; dauernde Erkrankung; Dienstunfähigkeit; …
Auszug aus OVG Sachsen, 23.03.2004 - 2 BS 350/03
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht, der sich der Senat anschliesst, ist eine Entlassungsmöglichkeit des Probebeamten nach Ablauf der Probezeit und nach Erreichen des 27. Lebensjahres dann möglich, wenn die Entscheidung über die Umwandlung des Beamtenverhältnisses auf Probe in ein solches auf Lebenszeit nicht ungebührlich lange hinausgeschoben wurde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 1.10.2001 - 2 B 11.01 -, NVwZ-RR 2002, S. 130 f.). - BVerwG, 16.11.1989 - 2 C 50.87
Ermessensentscheidung des Dienstherrn; Dienstunfähiger Beamter auf Probe; …
Auszug aus OVG Sachsen, 23.03.2004 - 2 BS 350/03
Nach Auffassung des Senats ist es aber nicht sachwidrig, wenn der Antragsgegner die Umwandlung des Beamtenverhältnisses bis zur Aufklärung des Sachverhaltes, der am 4.10.1999 anlässlich einer Dienstbesprechung durch den Antragsteller zutage trat, hinausgeschoben hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.11.1989 - 2 C 50.87 -, NVwZ 1990, S. 770 f.). - OVG Bremen, 31.01.2001 - 2 A 326/99
Entlassungsverfahren gegen einen Beamten auf Probe; Unzumutbarkeit der …
Auszug aus OVG Sachsen, 23.03.2004 - 2 BS 350/03
Im Einzelnen entscheiden die Umstände des Einzelfalls, ob das Beschleunigungsgebot im Verwaltungsverfahren gewahrt worden ist (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 31.1.2001 - 2 A 326/99 - m.w.N.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2010 - 1 L 95/09
Anfechtbarkeit der Einzelrichterübertragungsentscheidung; Behandlung von …
Rn. 43 Dementsprechend bedurfte es vorliegend grundsätzlich keiner weiteren Ermessensausübung ( vgl. zur Ermessensausübung und zum Begründungsumfang: BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1982 - Az.: 2 C 77.81 -, Buchholz 237.7 § 34 LBG NW Nr. 5; Urteil vom 28. April 1983 - Az.: 2 C 89.81 -, Buchholz 237.6 § 39 LBG ND Nr. 1 ) seitens des Dienstherrn dahingehend, ob im Sinne von § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BG LSA nur noch die Entfernung eines Lebenszeitbeamten aus dem Dienst in Betracht käme ( vgl. auch: OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11. März 1982 - Az.: 6 A 1551/80 -, DÖD 1983, 228; BayVGH, Urteil vom 31. Januar 2001 - Az.: 2 A 326/99 -, NVwZ-RR 2002, 131; OVG Sachsen, Beschluss vom 23. März 2004 - Az.: 2 BS 350/03 -, zitiert nach juris) . - OVG Sachsen, 07.04.2004 - 2 BS 91/04
Beamtenrecht, Entlassung, Beamter auf Probe, Cannabiskonsum, Vertrauenswürdigkeit
Das hätte zu dem sinnwidrigen Ergebnis geführt, dass der Beamte, da ein förmliches Disziplinarverfahren mit der Entfernung aus dem Dienst nicht möglich ist, zunächst in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit hätte berufen werden müssen, um ihn dann im Wege des Disziplinarverfahrens aus dem Dienst entfernen zu können (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 23.3.2004 - 2 BS 350/03 -, m.w.N.). - OVG Sachsen-Anhalt, 05.09.2006 - 1 M 155/06
Zur Entlassung aus dem Probebeamtenverhältnis wegen Besitzes …
Wird nach alledem - wie hier - das gemäß § 112 Abs. 1 Satz 1 BG LSA für eine nach § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BG LSA in Erwägung gezogene Entlassung eines Probebeamten erforderliche Untersuchungsverfahren nach Vollendung von dessen 27. Lebensjahr zeitnah noch in einer solchen Weise begonnen und beendet, wie dies von einem Untersuchungsverfahren unmittelbar vor Vollendung von dessen 27. Lebensjahr zu erwarten wäre, bedarf es grundsätzlich keiner weiteren Ermessensausübung (vgl. zur Ermessensausübung und zum Begründungsumfang: BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1982 - Az.: 2 C 77.81 -, Buchholz 237.7 § 34 LBG NW Nr. 5; Urteil vom 28. April 1983 - Az.: 2 C 89.81 -, Buchholz 237.6 § 39 LBG ND Nr. 1) seitens des Dienstherrn dahin gehend, ob im Sinne von § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BG LSA nur noch die Entfernung eines Lebenszeitbeamten aus dem Dienst in Betracht käme (vgl. auch: OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11. März 1982 - Az.: 6 A 1551/80 -, DÖD 1983, 228; BayVGH, Urteil vom 31. Januar 2001 - Az.: 2 A 326/99 -, NVwZ-RR 2002, 131; OVG Sachsen, Beschluss vom 23. März 2004 - Az.: 2 BS 350/03 -, zitiert nach juris.web).
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