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Rechtsprechung
   BSG, 11.06.1993 - 2 BU 46/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,29238
BSG, 11.06.1993 - 2 BU 46/93 (https://dejure.org/1993,29238)
BSG, Entscheidung vom 11.06.1993 - 2 BU 46/93 (https://dejure.org/1993,29238)
BSG, Entscheidung vom 11. Juni 1993 - 2 BU 46/93 (https://dejure.org/1993,29238)
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Wird zitiert von ... (6)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.06.2009 - L 31 U 463/08

    Berufskrankheit; Hepatitis C; Ursachenzusammenhang; Beweiserleichterungen

    Aber selbst wenn trotz des erheblich erschwerten Übertragungsweges im Vergleich zu Hepatitis-A- und -B-Infektionen dieselben Beweiserleichterungen gelten wie bei diesen (siehe, BSG, Beschluss vom 11. Juni 1993, Az.: 2 BU 46/93, zitiert nach juris und Urteil vom 2. April 2009, Az.: 2 BU 30/07 R, zitiert nach dem Terminsbericht), kommt ein Entschädigungsanspruch der Klägerin nicht in Betracht.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 28.01.2003 - L 2 U 180/01

    Berufskrankheit - haftungsausfüllende Kausalität - Hepatitis C - Erkrankung - …

    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urt v 29.1.1974, Az 8/7 RU 58/71, Beschl v 11.6.1993, Az 2 BU 46/93 = HVBG-Info 1993, 2155) reicht der Umstand, dass bei medizinischem Personal für die Hepatitis insgesamt eine wesentlich höhere Erkrankungsquote als bei der Durchschnittsbevölkerung besteht, für sich allein nicht aus, um im Einzelfall den ursächlichen Zusammenhang mit Wahrscheinlichkeit zu begründen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.01.2007 - L 9 U 477/02

    Anerkennung einer Hepatitis-C Erkrankung als Berufskrankheit nach Nr. 3101 Anlage …

    Ist ein solcher konkreter Nachweis, wie im Falle der Berufungsklägers, in dem Erkenntnisse über einen weiteren Infektionsfall an dessen Arbeitsplatz nicht vorliegen, nicht erbracht, so kann von einer über das allgemeine Maß hinausgehenden Ansteckungsgefahr noch dann ausgegangen werden, wenn der prozentuale Anteil infektiöser Patienten in der Gruppe der beruflichen Kontaktpersonen deutlich höher ist als in der Allgemeinbevölkerung oder die Art der Tätigkeit besonders infektionsgefährdend war (vgl. zuletzt BSG, Urt. v. 24. Februar 2004, Az. B 2 U 13/03 R zur Hepatitis - B, davor Urt. v. 11. Juni 1993, Az. 2 BU 46/93).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2006 - L 2 U 1032/05

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Infektionskrankheit - …

    Rn. 22 (b) Ohne den Nachweis eines unmittelbaren oder mittelbaren beruflichen Kontakts mit mindestens einer an Hepatitis erkrankten Person während der Ansteckungszeit darf eine besondere, über das normale Maß hinausgehende Hepatitisgefährdung nur dann als gegeben angesehen werden, wenn davon ausgegangen werden kann, dass jedenfalls regelmäßig ein gewisser gegenüber der Normalbevölkerung erhöhter Prozentsatz der Patienten der Einrichtung, in welcher der Versicherte tätig war, unerkannt an Hepatitis C erkrankt ist (vgl. BSG, Beschluss vom 11. Juni 1993, 2 BU 46/93, HV-Info 1993, 2155, mit weiteren Nachweisen).
  • SG Potsdam, 10.03.2009 - S 2 4147/01

    Anerkennung und Entschädigung von Berufskrankheiten wegen Hepatitis …

    Aber selbst wenn trotz des erheblich erschwerten Übertragungsweges im Vergleich zu Hepatitis A- und B Infektionen dieselben Beweiserleichterungen gelten wie bei diesen (siehe, BSG, Beschluss vom 11. Juni 1993, Az.: 2 BU 46/93, zitiert nach juris und Urteil vom 2. April 2009, Az.: 2 BU 30/07 R, zitiert nach dem Terminsbericht), kommt ein Entschädigungsanspruch der Klägerin nicht in Betracht.
  • SG Aachen, 20.07.2005 - S 1 U 40/03

    Anspruch auf Entschädigung nach der Berufskrankheitsverordnung (BKV) auf Grund …

    Denn die Zugehörigkeit des Klägers zum Schutzbereich der BK Nr. 3101 in der vermutlichen Ansteckungszeit reicht für die Anerkennung und Entschädigung einer Infektionserkrankung als BK nicht aus (BSG Beschluss vom 11.06.1993 2 BU 46/93).
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