Rechtsprechung
| BSG, 22.05.1997 - 2 BU 84/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Leistung einer Verletztenrente an eine ehemals als Floristikmeisterin beschäftigte Arbeitnehmerin bei Berufskrankheit - Sinn und Zweck der Übergangsleistung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BSG, 22.08.1975 - 5 RKnU 5/74
Auszug aus BSG, 22.05.1997 - 2 BU 84/97
Nach der - auch von den Vorinstanzen angeführten - Rechtsprechung des BSG besteht der Zweck der Übergangsleistung darin, den Versicherten zur Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit zu veranlassen (BSGE 40, 146, 150).
- BSG, 22.03.2011 - B 2 U 12/10 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsleistung - Verjährung - Entschließungs- …
Hat die Frist einmal zu laufen begonnen, läuft sie kalendermäßig ab und wird durch den zeitweisen Wegfall des Minderverdienstes oder eines sonstigen wirtschaftlichen Nachteils nicht unterbrochen, gehemmt oder neu in Gang gesetzt (…vgl BSG SozR Nr. 1 zu § 9 7. BKVO; BSG vom 22.5.1997 - 2 BU 84/97 - HVBG-INFO 1997, 1912).Der Senat nimmt deshalb weiter an, dass sich der Fünf-Jahres-Zeitraum weder durch nach Tatbestandserfüllung eintretende Zeiten ohne Minderverdienst noch aus anderen Umständen verlängert (…vgl BSG SozR Nr. 1 zu § 9 7. BKVO; BSG vom 22.5.1997 - 2 BU 84/97).
- LSG Baden-Württemberg, 23.07.2026 - L 10 U 3182/21 Soweit ein Versicherter dann seine gefährdende Tätigkeit im Sinne des § 3 Abs. 2 BKV eingestellt hat und ihm gleichzeitig auch ein Minderverdienst und/oder wirtschaftliche Nachteile entstanden sind, können Übergangsleistungen nur für einen Zeitraum von fünf Jahren ab Einstellung dieser Tätigkeit erbracht werden, wobei diese Frist, sofern sie einmal zu laufen begonnen hat, kalendermäßig abläuft und durch den zeitweisen Wegfall des Minderverdienstes oder eines sonstigen wirtschaftlichen Nachteils nicht unterbrochen, gehemmt oder neu in Gang gesetzt wird (…BSG 22.03.2011, B 2 U 12/10 R, a.a.O. Rn. 34; 22.05.1997, 2 BU 84/97, in juris, Rn. 7).
- LSG Hessen, 23.03.2015 - L 9 U 138/13
Anerkennung eines atopischen Ekzems als Berufskrankheit gemäß BKV Anl. 1 Nr. 5101 …
Soweit ein Versicherter dann seine gefährdende Tätigkeit im Sinne des § 3 Abs. 2 BKV eingestellt hat, können Übergangsleistungen nur für einen Zeitraum von fünf Jahren ab Einstellung dieser Tätigkeit erbracht werden, wobei dieser Zeitrahmen nach erfolgtem Anspruchsbeginn dann nicht mehr durch Erziehungszeiten oder bezugsfreie Zeiten verlängert werden kann (BSG vom 22. Mai 1997 - 2 BU 84/97; LSG Niedersachen vom 20. Februar 1997 - L 6 U 200/96; Hessisches LSG vom 10. August 1983 - L 3 U 1123/82). - LSG Hessen, 03.02.2012 - L 9 U 267/08
Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsleistung - doppelter Kausalzusammenhang …
Soweit ein Versicherter dann seine gefährdende Tätigkeit im Sinne des § 3 Abs. 2 BKV eingestellt hat, können Übergangsleistungen nur für einen Zeitraum von fünf Jahren ab Einstellung dieser Tätigkeit erbracht werden, wobei dieser Zeitrahmen nach erfolgtem Anspruchsbeginn dann nicht mehr durch Erziehungszeiten oder bezugsfreie Zeiten verlängert werden kann (BSG, Beschluss vom 22. Mai 1997, Az. 2 BU 84/97; LSG Niedersachen, Urteil vom 20. Februar 1997, Az. L 6 U 200/96; Hessisches LSG, Urteil vom 10. August 1983, Az. L 3 U 1123/82). - LSG Baden-Württemberg, 20.05.2016 - L 8 U 388/16 Die Frist läuft kalendermäßig ab und wird durch den zeitweisen Wegfall des Minderverdienstes oder eines sonstigen wirtschaftlichen Nachteils nicht unterbrochen, gehemmt oder neu in Gang gesetzt (…vgl. BSG SozR Nr. 1 zu § 9 7. BKVO; BSG vom 22.5.1997 - 2 BU 84/97 - HVBG-INFO 1997, 1912).
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