Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 14.01.2019 - 2 Bf 176/18.Z   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,2295
OVG Hamburg, 14.01.2019 - 2 Bf 176/18.Z (https://dejure.org/2019,2295)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 14.01.2019 - 2 Bf 176/18.Z (https://dejure.org/2019,2295)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 14. Januar 2019 - 2 Bf 176/18.Z (https://dejure.org/2019,2295)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,2295) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 640
  • ZfBR 2019, 389
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 08.11.2010 - 4 B 43.10

    Beurteilungszeitpunkt für Drittschutz; Wirkkraft der Baugenehmigung

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.01.2019 - 2 Bf 176/18
    Schließlich hat das Verwaltungsgericht - wie seine Ausführungen auf Seite 13 f. des Urteils unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. November 2010 (BauR 2011, 499, juris Rn. 9) belegen - richtig erkannt, dass bei der Anfechtung von Baugenehmigungen durch Nachbarn grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Genehmigungserteilung maßgeblich ist, aber nachträgliche Änderungen der Sach- und Rechtslage zu berücksichtigen sind, wenn sie sich zugunsten des Bauherrn auswirken.

    Aus der Sicht der Beigeladenen könnte dagegen der Rechtsgedanke sprechen, dass die erteilte Baugenehmigung dem Bauherrn eine Rechtsposition vermittele, die sich bei der Anfechtung der Baugenehmigung durch einen Dritten gegenüber Änderungen der Sach- und Rechtslage durchsetze, die während des Rechtsbehelfsverfahrens einträten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.11.2010, BauR 2011, 499, juris Rn. 9).

    Das Verwaltungsgericht ist im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 8.11.2010, a.a.O., Rn. 9;… Urt. v. 13.12.2007, BVerwGE 130, 113, Rn. 13) und des beschließenden Senats (…OVG Hamburg, Beschl. v. 24.8.2016, ZUR 2017, 113, juris Rn. 31) davon ausgegangen, dass sich die Frage, ob eine angefochtene Baugenehmigung den Nachbarn in seinen Rechten verletzt, grundsätzlich nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Genehmigungserteilung beurteilt.

  • BVerwG, 21.06.2006 - 4 B 32.06

    Möglichkeit der Herstellung der zunächst fehlenden Bestimmtheit eines …

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.01.2019 - 2 Bf 176/18
    Zwar ist es richtig, dass eine Behörde befugt ist, durch mündliche Erklärung in einem gerichtlichen Verfahren die zunächst fehlende Bestimmtheit eines Verwaltungsakts nachträglich herzustellen, indem sie die Regelung präzisiert (siehe BVerwG, Beschl. v. 21.6.2006, NVwZ-RR 2006, 589, juris Rn. 1).

    Rn. 56 Die Beigeladenen machen geltend, das Urteil des Verwaltungsgerichts weiche von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juni 2006 (NVwZ-RR 2006, 589, juris Rn. 1) ab, weil es nicht den darin enthaltenen Rechtssatz beachtet habe, dass eine Behörde befugt sei, einen Verstoß gegen das Gebot der Bestimmtheit eines Verwaltungsaktes im gerichtlichen Verfahren durch eine nachträgliche Klarstellung zu heilen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2018 - 10 B 163/18

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Anordnung der aufschiebenden Wirkung …

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.01.2019 - 2 Bf 176/18
    Eine Baugenehmigung verletzt daher den Nachbarn in seinen Rechten, wenn aufgrund ihrer inhaltlichen Unbestimmtheit nicht sichergestellt ist, dass das genehmigte Vorhaben allen dem Nachbarschutz dienenden Vorschriften entspricht (…siehe OVG Hamburg, Beschl. v. 2.9.2011, a.a.O.; OVG Münster, Beschl. v. 28.3.2018, 10 B 163/18, juris Rn. 26 f.;… OVG Koblenz, Urt. v. 18.1.2018, 1 A 11459/17, juris Rn. 38;… Reidt in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 13. Aufl. 2016, Vorb.

    Rn. 34 d) Ebenso wenig ergeben sich ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils aus dem Einwand der Beigeladenen, ob der Schutz der Nachbarn gewährleistet sei, sei zwar am genehmigten Nutzungsumfang zu messen, dabei sei aber nicht von einer rein fiktiven Belastung auszugehen, sondern eine realistische (Lärm-)Prognose anzustellen (so OVG Münster, Beschl. v. 28.3.2018, a.a.O., Rn. 14).

  • BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07

    Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung; …

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.01.2019 - 2 Bf 176/18
    Denn hierbei handelt es sich nicht um eine nachträgliche Änderung der Sachlage, die zu Lasten des Bauherrn grundsätzlich nicht berücksichtigt werden darf, sondern lediglich um spätere Erkenntnisse hinsichtlich der ursprünglichen Sachlage (ebenso OVG Münster, Beschl. v. 23.6.2010, BImSchG-Rspr § 67 Nr. 41, juris Rn. 20 ff. unter Berufung auf BVerwG, Urt. v. 29.8.2007, BVerwGE 129, 209, juris Rn. 14, 20).
  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.07

    Widerspruchsbehörde; Gemeinde als untere Bauaufsichtsbehörde; …

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.01.2019 - 2 Bf 176/18
    Das Verwaltungsgericht ist im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Beschl. v. 8.11.2010, a.a.O., Rn. 9; Urt. v. 13.12.2007, BVerwGE 130, 113, Rn. 13) und des beschließenden Senats (…OVG Hamburg, Beschl. v. 24.8.2016, ZUR 2017, 113, juris Rn. 31) davon ausgegangen, dass sich die Frage, ob eine angefochtene Baugenehmigung den Nachbarn in seinen Rechten verletzt, grundsätzlich nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Genehmigungserteilung beurteilt.
  • BVerwG, 31.07.2014 - 2 B 20.14

    Polygraphietest; Kontrollfragenverfahren; Ungeeignetheit des Beweismittels; …

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.01.2019 - 2 Bf 176/18
    Denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um - vermeintliche - Versäumnisse eines Prozessbeteiligten in der ersten Instanz, vor allem das Unterlassen von förmlichen Beweisanträgen, auszugleichen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.7.2014, NVwZ-RR 2014, 887, juris Rn. 14; ebenso OVG Hamburg, Beschl. v. 4.1.2010, 2 Bf 428/08.Z, n.v.;… v. 10.12.1997, Bf I 76/97, juris Rn. 8).
  • OVG Hamburg, 24.08.2016 - 2 Bs 113/16

    Folgeunterkunft am Björnsonweg darf bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens …

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.01.2019 - 2 Bf 176/18
    Das Verwaltungsgericht ist im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Beschl. v. 8.11.2010, a.a.O., Rn. 9;… Urt. v. 13.12.2007, BVerwGE 130, 113, Rn. 13) und des beschließenden Senats (OVG Hamburg, Beschl. v. 24.8.2016, ZUR 2017, 113, juris Rn. 31) davon ausgegangen, dass sich die Frage, ob eine angefochtene Baugenehmigung den Nachbarn in seinen Rechten verletzt, grundsätzlich nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Genehmigungserteilung beurteilt.
  • BVerwG, 29.11.2012 - 4 C 8.11

    Gemengelage; Immissionsrichtwert; passiver Lärmschutz; maßgeblicher …

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.01.2019 - 2 Bf 176/18
    Rn. 26 Soweit die Beigeladenen meinen, nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Beschl. v. 20.5.2014, BRS 82 Nr. 167, juris Rn. 9) sei eine Baugenehmigung bereits dann hinreichend bestimmt, wenn in ihr auf den hinreichend bestimmten Antrag oder auf hinreichend bestimmte Antragsunterlagen verwiesen werde, lassen sie außer Acht, dass es sich hierbei um die Einbeziehung von grüngestempelten und damit eindeutig von der Behörde gekennzeichneten Antragsunterlagen handeln muss (so BVerwG, Urt. v. 29.11.2012, BVerwGE 145, 145, juris Rn. 13).
  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 41.87

    Inhalt und hinreichende Bestimmtheit eines Baugebots

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.01.2019 - 2 Bf 176/18
    Das Verwaltungsgericht ist vielmehr der Sache nach zutreffend davon ausgegangen, dass sich die Anforderungen an die notwendige Bestimmtheit eines Verwaltungsakts im Einzelnen nach den Besonderheiten des jeweils anzuwendenden und mit dem Verwaltungsakt umzusetzenden materiellen Rechts richten (…siehe BVerwG, Urt. v. 27.6.2012, BVerwGE 143, 222, juris Rn. 15; v. 15.2.1990, BVerwGE 84, 335, juris Rn. 29).
  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 35.87

    Entscheidung durch Gerichtsbescheid; Begriff des "Altöls"; …

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.01.2019 - 2 Bf 176/18
    Die Widerspruchsbehörde kann also in den Gründen eines Dritt-Widerspruchsbescheids insbesondere eine Aussage treffen, die als inhaltliche Klarstellung oder Bestätigung des ursprünglichen Verwaltungsakts zu verstehen ist (siehe BVerwG, Urt. v. 15.12.1989, BVerwGE 84, 220, juris Rn. 26).
  • BVerwG, 27.06.2012 - 9 C 7.11

    Abwasserbeitrag; kommunaler Abgabenbescheid; rechtsstaatliches …

  • BVerwG, 26.03.2015 - 7 C 17.12

    Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger; Systembetreiber; Verkaufsverpackungen …

  • BVerwG, 24.08.2016 - 9 B 54.15

    Teilzulassung der Revision; Streitgegenstand; Teilbarkeit des Streitgegenstandes; …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.01.2018 - 1 A 11459/17

    Grenzabstand nach § 8 Abs. 8 S. 2 und Abs. 9 BauO RP - Verschattung des …

  • OVG Hamburg, 02.09.2011 - 2 Bs 136/11

    Eine Baugenehmigung ist unbestimmt und rechtswidrig, wenn sie nicht erkennen …

  • VG Düsseldorf, 26.08.2024 - 4 K 8859/22

    Baustopp am Belsenplatz

    Rn. 202 Vgl. Hess.VGH, Beschluss vom 30. Januar 2012 - 4 B 2379/11 -, juris, Rn. 5 (für den Fall einer fehlenden Lärmprognose); OVG Hamburg, Beschluss vom 14. Januar 2019 - 2 Bf 176/18.Z -, juris Leits.
  • OVG Hamburg, 30.07.2026 - 2 Bf 163/25

    "Dringender Wohnbedarf" allein ist kein Befreiungsgrund!

    Ist ein Urteil auf mehrere, voneinander unabhängige Begründungen gestützt worden, die den Entscheidungsausspruch jeweils selbständig tragen, so ist die Berufung nur zuzulassen, wenn hinsichtlich jeder einzelnen Begründung ein Zulassungsgrund vorliegt (siehe OVG Hamburg, Beschl. v. 14.1.2019, 2 Bf 176/18.Z , NordÖR 2019, 184 , juris Rn. 22 m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 08.11.2021 - 2 Bf 448/18

    Baulast für Stellplätze; Nichtigkeitsfeststellungsklage; Verzichtsverpflichtung

    Welche Anforderungen an die Bestimmtheit zu stellen sind, lässt sich nicht generell und abstrakt festlegen, sondern hängt von der Eigenart des Regelungsgebietes und auch den konkreten Umständen des Einzelfalles ab (siehe OVG Hamburg, Beschl. v. 14.1.2019, 2 Bf 176/18.Z , NordÖR 2019, 184 , juris Rn. 50 m.w.N.).
  • VG Hamburg, 05.06.2026 - 9 E 9557/25

    Kommt ein Schallschutzgutachten für ein komplexes Vorhaben mit vielfältigen …

    Überdies sind die aufgezeigten Fehler im Rahmen des laufenden Widerspruchsverfahrens behebbar, ohne dass die Behebung bauliche Veränderungen erfordern würde (vgl. auch OVG Hamburg, Beschl. v. 14.1.2019, 2 Bf 176/18.Z , juris Rn 25 ).
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.06.2024 - 1 MB 2/24

    Logistikzentrum in Ellerau darf vorerst nicht gebaut werden

    Voraussetzung einer solchen Präzisierungshandlung wäre dann, dass sie ihrerseits hinreichend bestimmt und verbindlich ist, um nicht lediglich als unverbindliche Prozesserklärung zu erscheinen (vgl. Hamb. OVG, Beschluss vom 14. Januar 2019 - 2 Bf 176/18.Z -, juris Rn. 27).
  • VG Hamburg, 25.03.2026 - 12 E 9009/25

    Zu einzelnen drittschützenden Vorschriften im Rahmen eines nachbarrechtlichen …

    Rn. 60 Eine Baugenehmigung verletzt den Nachbarn zwar in seinen Rechten, wenn aufgrund ihrer inhaltlichen Unbestimmtheit nicht sichergestellt ist, dass das genehmigte Vorhaben allen dem Nachbarschutz dienenden Vorschriften entspricht (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 14.1.2019, 2 Bf 176/18.Z , juris Rn. 31 ).
  • OVG Hamburg, 23.01.2024 - 2 Bf 213/23

    Festsetzung eines Sanierungsausgleichsbetrages; Schätzungsspielraum der Gemeinde …

    Richtigkeit i.S.v. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht die vollständige Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 14.1.2019, 2 Bf 176/18.Z , NordÖR 2019, 184 , juris Rn. 22 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 16.01.2023 - 6 A 949/20

    Erkennungsdienstliche Anordnung; Anfertigung eines Spezialbildes; hinreichende …

    Hierbei handelt es sich nämlich nicht um eine nachträgliche Änderung der Sachlage, die zu Lasten des Betroffenen grundsätzlich nicht berücksichtigt werden darf, sondern lediglich um spätere Erkenntnisse hinsichtlich der ursprünglichen Sachlage (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 14. Januar 2019 - 2 Bf 176/18.Z -, juris Rn. 54;… OVG NRW, Beschl. v. 23. Juni 2010 - 8 A 340/09 -, juris Rn. 20 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 18.02.2020 - 1 ME 103/19

    Abwehrrecht, nachbarliches; Bankfiliale; Baugenehmigung; Beurteilungspegel; …

    Hiernach liegt eine Verletzung von Nachbarrechten vor, wenn die Unbestimmtheit ein nachbarrechtlich relevantes Merkmal betrifft und aufgrund des Mangels nicht beurteilt werden kann, ob das Vorhaben den geprüften nachbarschützenden Vorschriften entspricht (so auch Hamburgisches OVG, Beschl. v. 14.1.2019 - 2 Bf 176/18.Z -, juris Rn. 44; ähnlich VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 2.10.2019 - 3 S 1470/19 -, juris;… OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 10.4.2018 - 3 LB 133/08 -, juris Leitsatz 1 und Rn. 73 m.w.N. aus der obergerichtlichen Rspr.).
  • OVG Hamburg, 10.01.2023 - 2 Bf 134/22

    Straßenanlieger haben kein subjektiv-öffentliches Recht auf die erstmalige …

    Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht die vollständige Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 14.1.2019, 2 Bf 176/18.Z , NordÖR 2019, 184 , juris Rn. 22 m.w.N.).
  • VG Neustadt, 03.02.2020 - 5 K 935/19

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung zum Aufstellen von Zelten mit Bestuhlung auf …

  • VG Cottbus, 27.11.2020 - 3 K 1028/17

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

  • VG Regensburg, 22.06.2020 - RN 7 K 17.1384

    Erfolgreiche Nachbarklage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Hamburg
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht