Rechtsprechung
| OVG Hamburg, 06.10.2016 - 2 Bs 127/16 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
Zurückstellungsbescheid nach § 15 BauGB; Abgrenzung zum Planaufstellungsverfahren
- ra.de
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
BauGB § 15.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BauGB § 15
Zurückstellung eines Antrags auf Erteilung eines Bauvorbescheides; Ordnungsgemäße und gerechte Abwägung aller betroffenen Belange für den Erlass eines Bebauungsplans - rechtsportal.de
Zurückstellung eines Antrags auf Erteilung eines Bauvorbescheides; Ordnungsgemäße und gerechte Abwägung aller betroffenen Belange für den Erlass eines Bebauungsplans
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zurückstellungsbescheid sichert nur vorhandene planerische Ziele!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine hohen Anforderungen an die Begründung eines Zurückstellungsbescheids nach § 15 BauGB
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zurückstellung eines Antrags auf Erteilung eines Bauvorbescheides; Ordnungsgemäße und gerechte Abwägung aller betroffenen Belange für den Erlass eines Bebauungsplans
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 12.07.2016 - 6 E 2388/16
- OVG Hamburg, 06.10.2016 - 2 Bs 127/16
Papierfundstellen
- BauR 2017, 212
- BauR 2017, 919
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 26.03.2009 - 4 C 21.07
Bebauungsplan; Änderung; Mischgebiet; Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben; …
Auszug aus OVG Hamburg, 06.10.2016 - 2 Bs 127/16
Dabei liegt es grundsätzlich im planerischen Ermessen der Gemeinde, welche städtebaulichen Ziele sie sich setzt (BVerwG, Urt. v. 26.3.2009, BVerwGE 133, 310, 314 m.w.N., juris Rn. 17;… OVG Hamburg, Beschl. v. 5.5.2015 a.a.O.). - BVerwG, 19.09.2002 - 4 C 10.01
Vollstreckungsabwehrklage; rechtsvernichtende Einwendung; Bauvorbescheid; …
Auszug aus OVG Hamburg, 06.10.2016 - 2 Bs 127/16
Denn ein bestandskräftiger Bauvorbescheid, der die Feststellung enthält, dass das Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig ist, kann sich gegenüber nachfolgenden Rechtsänderungen durch das Inkrafttreten eines Bebauungsplanes durchsetzen (BVerwG, Urt. v. 19.9.2002, BVerwGE 117, 44 ff., juris Rn. 15).
- VG Karlsruhe, 07.02.2022 - 6 K 3624/21
Baden-Baden: Zurückstellung des Bauantrages für ein Logistikzentrum bleibt …
Dementsprechend hängt auch die Rechtmäßigkeit einer Zurückstellung nach § 15 Abs. 1 Satz 1 BauGB nicht von der Einhaltung von Verfahrensschritten und Voraussetzungen für den Erlass eines Bebauungsplans ab - etwa einer ordnungsgemäßen und gerechten Abwägung aller betroffenen Belange -, die erst in einem späteren Stadium des Planaufstellungsverfahrens anstehen bzw. vorliegen müssen (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 08.09.2016 - 4 BN 22.16 - juris, Rn. 5; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 06.10.2016 - 2 Bs 127/16 - BauR 2017, 212 - juris, Ls.;… OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 17.10.2012 - 1 C 10493/12 - NVwZ-RR 2013, 258 - juris, Rn. 33 ff.;… VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 14.11.2001 - 3 S 605/01 - VBlBW 2002, 200 - juris, Rn. 24;… Niedersächsisches OVG, Urt. v. 17.12.1998 - 1 K 1103/98 - NVwZ 1999, 1001 - juris, Rn. 8). - VGH Hessen, 09.03.2017 - 4 C 1255/15 Ungeachtet des Umstandes, dass sich ein bestandskräftiger Bauvorbescheid, der die Feststellung enthält, dass das Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig ist, gegenüber nachfolgenden Rechtsänderungen durch das Inkrafttreten eines Bebauungsplans durchsetzen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. September 2002 - 4 C 10.01 -, BVerwGE 117, 44; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 6. Oktober 2016-2 Bs 127/16 - BauR 2017, 212), sind die bisherigen baulichen Nutzungsmöglichkeiten eines Grundstücks im Falle seiner Überplanung grundsätzlich abwägungsbeachtlich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Oktober 2006 - 4 BN 20.06 -, BRS 70 Nr. 18; Hessischer VGH, Urteil vom 13. April 2016 - 4 A 141/14 -, juris).
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.02.2020 - 10 A 1.16
Anspruch auf Erklärung der Ungültigkeit einer Veränderungssperre; …
Die Wirksamkeit einer Veränderungssperre hängt nicht davon ab, ob der Bebauungsplan, der am 19. April 2015 noch nicht beschlossen war, in seinen einzelnen Festsetzungen von einer ordnungsgemäßen und gerechten Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange i.S. § 1 Abs. 7 BauGB getragen sein wird (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 27. Juli 1990 - BVerwG 4 B 156.89 -, juris Rn. 9;… Beschluss vom 21. Dezember 1993 - BVerwG 4 NB 40.93 -, juris Rn. 2; OVG Bln-Bbg…, Beschluss vom 29. März 2018 - OVG 10 S 41.16 -, juris Rn. 28 f.; OVG Hamburg, Beschluss vom 6. Oktober 2016 - 2 Bs 127/16 -, juris Rn. 17). - VG Hamburg, 24.08.2020 - 9 E 1395/20
Stilllegung einer genehmigten Kindertagesstätte ohne Nachweis von …
Insbesondere bei Ermächtigungsgrundlagen, die dafür geschaffen worden sind, den Verwaltungsbehörden ein Eingreifen in ein akutes Geschehen zu ermöglichen, liegt es nahe, dass sie ihren Zweck in der Regel nicht ohne Anordnung der sofortigen Vollziehung erreichen können ( OVG Hamburg, Beschl. v. 6.10.2016, 2 Bs 127/16 , juris, Rn. 14 ; Beschl. v. 5.5.2015, 2 Bs 102/15, n. v.; Beschl. v. 9.4.2015, 2 Bs 58/15, n. v.;… Beschl.v. 22.5.2000, 2 Bs 55/00, juris Rn. 9 m.w.N). - VG Schleswig, 20.02.2017 - 8 B 54/16
Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen …
Angesichts einer solchen Konstellation sind weitere Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzuges nicht erforderlich (vgl. hierzu auch OVG Hamburg, Beschluss vom 06.10.2016 - 2 Bs 127/16 -, Rn. 15, juris; VG Schleswig, Beschluss vom 16.11.2011 - 8 B 38/11 -).
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