Rechtsprechung
| OVG Hamburg, 29.11.2006 - 2 Bs 148/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
GKG § 52 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 52 Abs. 1
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Streitwert von Baunachbarklagen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kriterien einer ordnungsgemäßen Streitwertfestsetzung in einem Baunachbarschaftsstreitverfahren; Berücksichtigungsfähigkeit der Wertminderung eines streitbefangenen Grundstücks; Objektives Maß der Beeinträchtigungen als Beurteilungskriterium
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 15.05.2006 - 7 E 868/06
- OVG Hamburg, 29.11.2006 - 2 Bs 148/06
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2007, 427
- BauR 2007, 1017
- ZfBR 2007, 490 (Ls.)
Wird zitiert von ... (28) Zitiert selbst (1)
- OVG Hamburg, 26.06.1991 - Bs II 48/91
Streitwert; Nachbarklage; Baugenehmigung
Auszug aus OVG Hamburg, 29.11.2006 - 2 Bs 148/06
In Fortführung der bisherigen Rechtsprechung (vgl. z.B. Beschl. v. 26.6.1991, NVwZ-RR 1991 S. 671) entnimmt das Gericht den Streitwert unter Berücksichtigung des Umfangs der nachteiligen Wirkungen im Regelfall einem Streitwertrahmen von 7.500 bis 30.000 EUR.Das Beschwerdegericht hat den Streitwert in baurechtlichen Streitigkeiten, in denen sich Grundstückseigentümer gegen eine Baugenehmigung für die Bebauung eines Nachbargrundstücks wenden, bisher je nach dem objektiven Ausmaß der drohenden bzw. eingetretenen Beeinträchtigungen bei der Nutzung des eigenen Grundstücks einem Streitwertrahmen von 10.000 bis 40.000 DM für das Hauptsacheverfahren entnommen (vgl. z.B. Beschl. v. 26.6.1991, NVwZ-RR 1991 S. 671; Beschl. v. 22.3.1995, Bs II 179/95, juris; Beschl. v. 1.10.1996, Bs II 168/96, juris) und diesen Betrag bei in Euro festzusetzenden Streitwerten halbiert.
- OVG Hamburg, 25.06.2019 - 2 Bs 100/19
Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche im Bebauungsplan; Nachbarschutz; …
Bei Zugrundelegung dieses Maßstabs, unter Anwendung des Streitwertrahmens bei Baunachbarklagen für Hauptsacheverfahren (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 29.11.2006, BauR 2007, 1017 f.), ist aber lediglich in der Hauptsache ein Wert von 10.000,-- Euro angemessen, der für das vorliegende Eilverfahren auf 5.000,-- Euro zu halbieren ist. - OVG Hamburg, 05.11.2013 - 2 Bs 265/13
Nachbarrechtsstreit mit Denkmaleigentümer; Denkmalschutzrecht und vereinfachtes …
Zu diesem Zeitpunkt - und auch in der Folgezeit bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem April 2009 (…vgl. BVerwG, Urt. v. 21.4.2009, BVerwGE 133, 347) - wurden aus denkmalschutzrechtlichen Unterschutzstellungen weder in der Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 9.6.1995, Bs II 229/95, juris; Beschl. v. 16.10.2008, 2 Bs 148/06) noch in der ganz überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung anderer Bundesländer subjektive Abwehrrechte des Denkmaleigentümers gegen nachbarliche Bauvorhaben bejaht (…vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 5.9.1985, BRS 44 Nr. 118;… VGH Kassel, Urt. v. 7.1.1986, NVwZ 1986, 680; OVG Münster, Beschl. v. 25.4.1989, NuR 1991, 89 und v. 9.6.1989, BRS 49 Nr. 146).Nach der ständigen Rechtsprechung des Beschwerdegerichts ist der Streitwert für Nachbarklagen einem Rahmen von 7.500 bis 30.000 Euro zu entnehmen (Beschl. v. 7.1.2013, 2 Bf 98/12.Z, juris; Beschl. v. 29.11.2006, NordÖR 2007, 137).
Der Streitwert richtet sich entgegen der Auffassung der Antragstellerin nicht nach etwaigen Wertminderungen des nachteilig betroffenen Grundstücks (Beschl. v. 29.11.2006, 2 Bs 148/06).
Insbesondere letzteres wäre kaum mit dem Streitwertrahmen für Normenkontrollverfahren gegen Bebauungspläne von höchstens 60.000 EUR (Ziff. 9.8 des Streitwertkatalogs) zu vereinbaren (OVG Hamburg, Beschl. v. 29.11.2006, a.a.O.).
- OVG Hamburg, 08.01.2020 - 2 Bs 183/19
Eilanträge gegen das geplante Einkaufszentrum im Überseequartier Süd auch in …
Das Beschwerdegericht legt der Streitwertfestsetzung seine ständige Rechtsprechung in Baunachbarstreitigkeiten zugrunde (Beschl. v. 29.11.2006, 2 Bs 148/06, BauR 2007, 1017, juris Rn. 4).
- OVG Hamburg, 02.07.2026 - 2 Bs 28/26 In Fortentwicklung der bisherigen Rechtsprechung (siehe OVG Hamburg, Beschl. v. 29.11.2006, 2 Bs 148/06, BauR 2007, 1017, juris Rn. 4) legt der Senat nach der erfolgten Aktualisierung des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Fassung vom 21. Februar 2025 für die Bemessung des Streitwertes bei Baunachbarklagen einen Streitwertrahmen von 10.000,-- bis 40.000,-- Euro zugrunde.
Rn. 2 Das Beschwerdegericht hat den Streitwert in baurechtlichen Streitigkeiten, in denen sich Grundstückseigentümer gegen eine Baugenehmigung für die Bebauung des Nachbargrundstücks wenden, bisher in ständiger Rechtsprechung nach dem objektiven Ausmaß der drohenden oder eingetretenen Beeinträchtigungen bei der Nutzung des eigenen Grundstücks und nach einem Streitwertrahmen von 7.500,-- bis 30.000,-- Euro bestimmt (vgl. nur OVG Hamburg, Beschl. v. 29.11.2006, 2 Bs 148/06, BauR 2007, 1017, juris Rn. 4).
- VG Hamburg, 27.11.2015 - 9 E 4484/15
Teilweise erfolgreicher Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen eine …
Dabei folgt die Kammer der ständigen Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts, wonach der Streitwert für eine baurechtliche Nachbarklage in einem Hauptsacheverfahren einem Rahmen zwischen 7.500,-- und 30.000,-- Euro zu entnehmen ist (Beschl. v. 29.11.2006, 2 Bs 148/06, juris). - VG Hamburg, 13.11.2015 - 9 E 2858/15
Rücksichtnahmegebot; Lärmimmissionen durch Großgarage eines Krankenhauses
Dabei folgt die Kammer der ständigen Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts, wonach der Streitwert für eine baurechtliche Nachbarklage in einem Hauptsacheverfahren einem Rahmen zwischen 7.500,-- und 30.000,-- Euro zu entnehmen ist (Beschl. v. 29.11.2006, 2 Bs 148/06, juris). - VG Hamburg, 04.09.2015 - 9 E 3623/15
Grundsatz von Treu und Glauben; nachbarschaftliches Gemeinschaftsverhältnis; …
Dabei folgt die Kammer der ständigen Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts, wonach der Streitwert für eine baurechtliche Nachbarklage in einem Hauptsacheverfahren einem Rahmen zwischen 7.500,-- und 30.000,-- Euro zu entnehmen ist (OVG, Beschl. v. 29.11.2006, 2 Bs 148/06, juris). - OVG Hamburg, 10.02.2012 - 2 Bs 245/11
Anordnung einer geschlossenen Bauweise; rückwärtiges Grundstück
Das Beschwerdegericht entnimmt den Streitwert dafür im Regelfall aus einem Rahmen von 7.500 bis 30.000 Euro (OVG Hamburg, Beschl. v. 29.11.2006, NVwZ-RR 2007, 427). - VG Hamburg, 04.04.2024 - 12 E 1273/24
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Errichtung einer Obdachlosenunterkunft
Dabei orientiert sich die Kammer an der ständigen Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts, wonach der Streitwert für baurechtliche Streitigkeiten, in denen sich Grundstückseigentümer gegen eine Baugenehmigung für die Bebauung eines Nachbargrundstücks wenden, in einem Hauptsacheverfahren im Regelfall aus einem Rahmen von 7.500,- bis 30.000,- Euro zu entnehmen ist (OVG Hamburg, Beschl. v. 29.11.2006, 2 Bs 148/06, juris, Rn. 4; Beschl. v. 29.4.2014, 2 So 10/14, n.v.). - VG Hamburg, 08.06.2018 - 7 E 2558/18
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Nachbarbaugenehmigung
Rn. 29 Die Festsetzung des Streitwerts beruht auf § 53 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 52 Abs. 1 GKG und berücksichtigt die Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts zur Streitwertfestsetzung bei nachbarlichen Rechtsschutzanliegen im Baurecht (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 29.11.2006, 2 Bs 148/06, juris, Rn. 4). - OVG Hamburg, 04.04.2014 - 2 So 18/14
Streitwertherabsetzung durch Beschwerdegericht bei unzulässiger …
- OVG Hamburg, 18.06.2019 - 2 Bf 212/18
Streitwert bei Klagen auf Erteilung eines Bauvorbescheides, deren Gegenstand die …
- VG Hamburg, 25.03.2026 - 12 E 9009/25
Zu einzelnen drittschützenden Vorschriften im Rahmen eines nachbarrechtlichen …
- VG Hamburg, 27.01.2026 - 12 E 9435/25
Zur drittschützenden Wirkung einzelner bauordnungs- und bauplanungsrechtlicher …
- VG Hamburg, 06.01.2014 - 9 E 2814/13
Zur baurechtlichen Zulässigkeit eines Ikea-Einrichtungshauses im …
- VG Hamburg, 20.01.2025 - 12 E 5737/24
Erfolgloser Eilantrag eines Nachbarn gegen eine Baugenehmigung für den Neubau …
- VG Hamburg, 11.08.2016 - 9 E 2713/16
Gebietserhaltungsanspruch - Grundsatz von Treu und Glauben
- VG Hamburg, 22.01.2021 - 7 E 3508/20
Erfolgreicher Eilantrag gegen die Baugenehmigung einer Kindertagesstätte - soweit …
- VG Hamburg, 26.06.2017 - 6 E 3327/17
Erfolgloser Eilantrag gegen eine Flüchtlingsunterkunft in Eidelstedt
- VG Hamburg, 27.01.2026 - 12 E 9371/25
Zur drittschützenden Wirkung einzelner bauordnungs- und bauplanungsrechtlicher …
- VG Hamburg, 13.09.2013 - 9 E 3452/13
Gebietsübergreifender Gebietserhaltungsanspruch; Rücksichtnahmegebot; …
- OVG Hamburg, 07.01.2013 - 2 Bf 98/12
Entscheidung über eine Ausnahme im Vorbescheidsverfahren; Berechtigungen des …
- VG Hamburg, 18.12.2015 - 9 E 5465/15
Baugenehmigung ohne Bauantrag: Keine nachbarschützende Wirkung!
- VG Hamburg, 25.05.2010 - 11 E 862/10
Nachbarantrag gegen Erweiterung eines Krankenhauses
- VG Hamburg, 27.03.2020 - 6 E 713/20
- VG Hamburg, 04.11.2025 - 7 E 6401/25
Widerspruch gegen die Baugenehmigung: Wenn die Solaranlage im Schatten liegt
- VG Hamburg, 12.02.2013 - 19 E 3180/12
Entfallen der Eigenschaft des Gebäudes als Doppelhaus
- VG Hamburg, 11.12.2015 - 9 E 6301/15
Zur - hier verneinten - Antragsbefugnis für Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".