Rechtsprechung
| OVG Hamburg, 20.05.1999 - 2 Bs 154/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- VG Hamburg, 03.11.2023 - 7 E 3608/23
Zum Vorliegen einer Verkaufsstelle nach dem Hamburgischen Gesetz zur Regelung der …
Je mehr das öffentliche Interesse an einer sofortigen Vollziehung nach der Art des Verwaltungsakts nicht nur in individuell abgrenzbaren Einzelfällen, sondern vielmehr im typischen Anwendungsfall zu erwarten ist, umso mehr reicht es aus, in den Formulierungen zur Begründung einer Vollziehungsanordnung auch nur die typischen Gesichtspunkte zu bezeichnen, die dafür maßgebend sind (OVG Hamburg, Beschl. v. 5.6.2003, 2 Bs 192/03, n.v.; Beschl. v. 14.5.2003, 2 Bs 137/03, n.v.; Beschl. v. 20.5.1999, 2 Bs 154/99, juris; Beschl. v. 10.6.1997, OVG Bs II 16/97, juris). - VG Hamburg, 04.11.2009 - 10 E 2851/09
Abstellen von Wohnmobilen zum Zweck der Prostitution ist Sondernutzung
Nach der Rechtsprechung des OVG Hamburg lässt sich nicht für alle Typen belastender Verwaltungsakte einheitlich beurteilen, in welchem Umfang die Begründung einer Vollziehungsanordnung auf Einzelheiten des jeweiligen Sachverhalts einzugehen hat, um sich nicht in einer formelhaften Wendung zu erschöpfen (vgl. Beschl. v. 10.6.1997, OVG Bs II 16/97, Juris; v. 20.5.1999, 2 Bs 154/99, Juris; v. 14.5.2003, 2 Bs 137/03; v. 10.6.2008, 4 Bs 49/08). - VG Hamburg, 15.03.2024 - 21 E 5509/23
Erfolgloser Eilantrag eines Gaststättenbetreibers gegen eine wegerechtliche …
Je mehr das öffentliche Interesse an einer sofortigen Vollziehung nach der Art des Verwaltungsakts nicht nur in individuell abgrenzbaren Einzelfällen, sondern vielmehr im typischen Anwendungsfall zu erwarten ist, umso mehr reicht es aus, in den Formulierungen zur Begründung einer Vollziehungsanordnung auch nur die typischen Gesichtspunkte zu bezeichnen, die dafür maßgebend sind (OVG Hamburg, Beschl. v. 5.6.2003, 2 Bs 192/03, n.v.; OVG Hamburg Beschl. v. 14.5.2003, 2 Bs 137/03, n.v.; OVG Hamburg, Beschl. v. 20.5.1999, 2 Bs 154/99, juris; OVG Hamburg Beschl. v. 10.6.1997, OVG Bs II 16/97, juris). - VG Hamburg, 22.12.2008 - 15 E 1663/08
Zulassung von Rettungsdienstfahrzeugen auf Private; Verwaltungsprivatisierung
Sie sind davon abhängig, wieweit ein öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung nach der Art des jeweiligen Verwaltungsaktes eher ausnahmsweise oder im typischen Anwendungsfall zu erwarten ist ( OVG Hamburg…, Beschluss vom 31.8.2000, 2 Bs 249/00, Juris Rn. 2; OVG Hamburg, Beschluss vom 20.5.1999, 2 Bs 154/99, Juris Rn. 2 ). - VG Hamburg, 21.01.2019 - 14 E 115/19
Zeitliche Befristung eines Kontakt- und Näherungsverbots
Je mehr das öffentliche Interesse an einer sofortigen Vollziehung nach der Art des Verwaltungsaktes nicht nur in individuell abgrenzbaren Einzelfällen, sondern vielmehr im typischen Anwendungsfall zu erwarten ist, umso mehr reicht es aus, in den Formulierungen zur Begründung einer Vollziehungsanordnung auch nur die typischen Gesichtspunkte zu bezeichnen, die dafür maßgebend sind (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 20.5.1999, 2 Bs 154/99, juris Rn. 2).
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