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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 10.10.2000 - 2 Bs 220/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,49978
OVG Hamburg, 10.10.2000 - 2 Bs 220/00 (https://dejure.org/2000,49978)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 10.10.2000 - 2 Bs 220/00 (https://dejure.org/2000,49978)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 10. Oktober 2000 - 2 Bs 220/00 (https://dejure.org/2000,49978)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2015 - 2 L 22/13

    Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen eine Stützmauer

    Entsteht durch ein Bauvorhaben, das dieser Vorschrift nicht entspricht, eine Gefahr für geschützte Rechtsgüter eines Nachbarn, kann sich daraus für den Nachbarn ein Anspruch auf ordnungsrechtliches Einschreiten ergeben (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 10.10.2000 - 2 Bs 220/00 -, juris, RdNr. 4).
  • OVG Hamburg, 20.02.2012 - 2 Bs 14/12

    § 212a BauGB und Drittwiderspruch; Zuständigkeitskonkurrenz zwischen Ausgangs- …

    Das Beschwerdegericht hat zwar entschieden (siehe Beschl. v. 9.2.2006, 2 Bs 198/04; v. 17.6.2002, 2 Bf 257/00; v. 10.10.2000, 2 Bs 220/00, juris Rn. 4;… vgl. ferner OVG Münster, Beschl. v. 28.1.2005, 10 B 2827/04, juris Rn. 2 ff.), dass die Genehmigung eines Vorhabens den Nachbarn in seinen Rechten verletzen kann, wenn das Vorhaben in Widerspruch zu § 15 Abs. 1 Satz 2 HBauO a.F. (heute § 15 Abs. 1 Satz 3 HBauO) errichtet wird und dadurch eine Gefahr für geschützte Rechtsgüter des Nachbarn entsteht.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2020 - 2 M 93/20

    Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten

    Entsteht durch ein Bauvorhaben, das der letztgenannten Vorschrift nicht entspricht, eine Gefahr für geschützte Rechtsgüter eines Nachbarn, zu denen die gefahrlose Nutzung seines Wohngebäudes gehört, kann sich daraus für den Nachbarn ein Anspruch auf ordnungsrechtliches Einschreiten ergeben (vgl. HambOVG, Beschluss vom 10. Oktober 2000 - 2 Bs 220/00 - juris Rn. 4).
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