Rechtsprechung
| OVG Hamburg, 07.02.2000 - 2 Bs 24/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VG Hamburg, 18.04.2024 - 12 K 4533/21
Erfolglose Klage auf Erteilung eines positiven Bauvorbescheids über die …
Zu den in dieser Vorschrift genannten gewerblichen Betrieben gehören nach der Systematik der Baupolizeiverordnung auch Bürogebäude (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 7.7.2000, 2 Bs 24/00, juris Rn. 3).Die geplante Büronutzung, die in einem Mischgebiet zweifellos eine Hauptnutzung darstellt (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 7.2.2000, 2 Bs 24/00, juris Rn. 3), ist außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche unzulässig.
- VG Hamburg, 15.03.2021 - 9 K 865/19
Erfolglose Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Beseitigung eines …
Auf dieser Grundlage konnten in den Baustufenplänen nach ständiger Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts Festsetzungen nicht nur zu den Baugebieten, sondern auch zur Zahl der Vollgeschosse und zur Bauweise getroffen werden (…zu solchen Festsetzungen s. nur OVG Hamburg, Beschl. v. 27.7.2015, 2 Bs 127/15 , juris Rn. 16 ; Beschl. v. 20.11.2014, 2 Bs 209/14, n. v., S. 7 BA;… Beschl. v. 7.9.2012, 2 Bs 165/12 , juris Ls. 1 und Rn. 14 ff.;… Beschl. v. 13.7.2012, 2 Bs 142/12 , juris Rn. 6 ;… Beschl. v. 10.2.2012, 2 Bs 245/11 , juris Rn. 12 ;… Urt. v. 30.3.2011, 2 Bf 374/06 , juris Rn. 49 ;… Beschl. v. 26.4.2000, 2 Bs 116/00, juris Rn. 3; Beschl. v. 7.2.2000, 2 Bs 24/00, juris Rn. 3;… Beschl. v. 23.4.1999, 2 Bf 173/99, juris Rn. 2;… Beschl. v. 28.11.1996, Bs II 176/96, juris Rn. 18). - VG Hamburg, 11.03.2024 - 12 K 3016/21
Erweiterung einer Sparkassenfiliale in einem Wohngebiet
Gewerbliche Betriebe (aller Art) sind unabhängig von ihrer Größe erst in einem Mischgebiet zulässig, wenn durch sie erhebliche Nachteile oder Belästigungen für die Bewohner oder die Allgemeinheit nicht zu befürchten sind (vgl. § 10 Abs. 4 Abschnitt "Mischgebiet M" Satz 2 BPVO; siehe auch OVG Hamburg, Beschl. v. 7.2.2000, 2 Bs 24/00, juris Rn. 3, wonach Bürobauten ihrem Typ nach eher dem Misch- oder Geschäftsgebiet als dem Wohngebiet zuzuordnen seien).
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