Rechtsprechung
| OVG Hamburg, 09.02.2001 - 2 Bs 360/00 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OVG Hamburg, 24.04.2001 - 2 Bs 11/01 Bei dieser Beurteilung des Anordnungsgrundes ist ein strenger Maßstab anzulegen, weil die Antragsteller begehren, daß die Verpflichtungen aus einer Rechtsvorschrift, der Hundeverordnung, vorläufig nicht auf sie angewendet wenden soll (vgl.: BVerfG, Beschluß vom 25. September 2000, NVwZ 2000 S. 1408; OVG Lüneburg, Beschluß vom 31. August 2000, NVwZ 2000 S. 1440; OVG Hamburg, Beschluß vom 9. Februar 2001 - 2 Bs 360/00 -).
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