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Rechtsprechung
   BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvC 1/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,316
BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvC 1/66 (https://dejure.org/1967,316)
BVerfG, Entscheidung vom 15.02.1967 - 2 BvC 1/66 (https://dejure.org/1967,316)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Februar 1967 - 2 BvC 1/66 (https://dejure.org/1967,316)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wahlprüfung bei kleinen Geschenksendungen durch den Wahlkreiskandidaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 21, 196
 
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Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 30.05.1962 - 2 BvR 158/62

    FDP-Sendezeit

    Auszug aus BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvC 1/66
    Er fordert lediglich, daß die Rechtsordnung jeder Partei und jedem Wahlbewerber grundsätzlich die gleichen Möglichkeiten im Wahlkampf und Wahlverfahren und damit die gleiche Chance im Wettbewerb um die Wählerstimmen gewährleistet (BVerfGE 14, 121 (134)).
  • BVerfG, 21.12.1955 - 1 BvC 2/54

    Mandatsrelevanz

    Auszug aus BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvC 1/66
    Auch das Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 41 Abs. 2 GG in Verbindung mit § 48 BVerfGG ist ausschließlich dazu bestimmt, die richtige Zusammensetzung des Bundestages zu gewährleisten (BVerfGE 4, 370 (372 f.)).
  • BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvF 1/00

    Wahlprüfung Hessen

    Die Versendung der Brettchen habe das Stimmenverhältnis offensichtlich nicht wesentlich beeinflusst (vgl. BVerfGE 21, 196 ).
  • BVerfG, 15.12.2020 - 2 BvC 46/19

    Erfolglose Wahlprüfungsbeschwerde bezogen auf das Fehlen gesetzlicher Regelungen …

    Dieses Recht beinhaltet, dass jeder Partei und jedem Wahlbewerber grundsätzlich die gleichen Möglichkeiten im Wahlkampf und Wahlverfahren und damit gleiche Chancen im Wettbewerb um die Wählerstimmen offenstehen müssen (passives Wahlrecht) (vgl. BVerfGE 21, 196 ; 41, 399 ).
  • VerfGH Sachsen, 16.08.2019 - 76-IV-19

    Sachsen-Wahl: Verfassungsgericht erlaubt der AfD dreißig Kandidaten

    Der Grundsatz der Chancengleichheit verlangt, dass jeder Partei, jeder Wählergruppe und ihren Wahlbewerbern grundsätzlich die gleichen Möglichkeiten im gesamten Wahlverfahren eingeräumt werden (vgl. BVerfG, Urteil vom 1. August 1953, BVerfGE 3, 19 [26 f.]; Beschluss vom 30. Mai 1962, BVerfGE 14, 121 [134]; Beschluss vom 15. Februar 1967, BVerfGE 21, 196 [199]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 21.04.2009 - 2 BvC 2/06

    Nachwahl

    Hier ist verfassungsrechtlich gefordert, dass die Rechtsordnung jeder Partei und jedem Wahlbewerber grundsätzlich die gleichen Möglichkeiten in Wahlkampf und Wahlverfahren und damit eine gleiche Chance im Wettbewerb um die Wählerstimmen gewährleistet (vgl. BVerfGE 21, 196 ; 44, 125 ).

    Faktische Auswirkungen auf die Stimmabgabe können beispielsweise von der Öffentlichkeitsarbeit der Regierung (vgl. BVerfGE 44, 125 ff.), von der Wahlwerbung (vgl. BVerfGE 21, 196 ff.; 48, 271 ff.) und dem werbenden Auftreten der freien Presse (vgl. BVerfGE 37, 84 ) oder von Privatpersonen und Unternehmen (vgl. BVerfGE 66, 369 ff.) ausgehen.

    Solche Einwirkungen auf den Wähler können unter Umständen die Freiheit der Wahl (vgl. BVerfGE 21, 196 ; 44, 125 ; 48, 271 ; 66, 369 ), aber auch die Erfolgschancen von Wählerstimmen und damit die Gleichheit der Wahl oder die Chancengleichheit der Wahlbewerber berühren.

    Der Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien verlangt nicht, dass die sich aus der Größe, Leistungsfähigkeit und politischen Zielsetzung ergebenden Unterschiede durch staatliche Maßnahmen ausgeglichen oder von vornherein ausgeschlossen werden müssen (vgl. BVerfGE 21, 196 ).

  • BVerfG, 14.02.1978 - 2 BvR 523/75

    Wahlwerbesendungen

    Rn. 140 2. Der Grundsatz der Chancengleichheit gebietet, jeder Partei und jedem Wahlbewerber grundsätzlich die gleichen Möglichkeiten im Wahlkampf und im Wahlverfahren und damit die gleiche Chance im Wettbewerb um die Wählerstimmen offenzuhalten (BVerfGE 21, 196 [199 f.]).
  • BVerfG, 23.02.1983 - 2 BvR 1765/82

    Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung

    Neben den Parteien untereinander haben alle Aktivbürger, denen Art. 38 Abs. 2 GG die Wählbarkeit ausdrücklich garantiert, als Wahlbewerber ein Recht auf Chancengleichheit (BVerfGE 7, 63 [70 f.]; 21, 196 [199 f.]; 41, 399 [413]; 48, 64 [81]), das durch Maßnahmen der öffentlichen Gewalt in verfassungswidriger Weise beeinträchtigt werden kann.
  • BAG, 06.12.2000 - 7 ABR 34/99

    Freiheit der Wahl - Chancengleichheit der Wahlbewerber

    Nach ihm soll jeder Wahlbewerber die gleichen Möglichkeiten im Wahlkampf und im Wahlverfahren und damit die gleiche Chance im Wettbewerb um die Wählerstimmen haben (vgl. zur Chancengleichheit der Parteien bei Bundestagswahlen BVerfGE 47, 198, 225, 226; BVerfGE 21, 196, 199).
  • BVerfG, 09.03.1976 - 2 BvR 89/74

    Wahlkampfkostenpauschale

    Neben den Parteien untereinander (vgl. dazu BVerfGE 6, 273 [280]; 24, 300 [340 f.]) haben auch alle Aktivbürger, denen Art. 38 Abs. 2 GG die Wählbarkeit ausdrücklich garantiert, als Wahlbewerber ein Recht auf Chancengleichheit (BVerfGE 7, 63 [70 f.]; 21, 196 [199]), das eine Differenzierung nur aus zwingenden Gründen zuläßt.

    Der Grundsatz der Chancengleichheit fordert, daß die Rechtsordnung jeder Partei und jedem Wahlbewerber grundsätzlich die gleichen Möglichkeiten im Wahlkampf und Wahlverfahren und damit die gleiche Chance im Wettbewerb um die Wählerstimmen gewährleistet (BVerfGE 21, 196 [200]).

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 14.12.2018 - 1 AGH 39/17

    Vorstandswahl der RAK Düsseldorf ungültig: Wahlkampfrede statt …

    Weder sei dadurch das Demokratieprinzip verletzt, noch gegen den Grundsatz der Chancengleichheit verstoßen worden (BVerfGE 21, 196).
  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 389/94

    Müllkonzept

    Dabei geht es um das Recht auf Gewährleistung gleicher Chancen im Wettbewerb um die Stimmen bei Wahlen oder Volksentscheiden (vgl. auch BVerfGE 21, 196 ; 42, 53 ).
  • VG Dresden, 09.09.2009 - 4 K 1713/08

    Spendenversprechen eines Bürgermeisterkandidaten

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 15.12.2014 - VGH O 22/14

    Keine Verletzung von Rechten der Piratenpartei (Landesverband Rheinland-Pfalz) …

  • BVerfG, 09.06.2020 - 2 BvC 37/19

    Keine Gruppenbevollmächtigung (§ 2 Abs 3 Halbs 2 WahlPrG) im …

  • BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvC 1/74

    Wahlprüfung

  • LAG Baden-Württemberg, 28.11.2017 - 9 TaBV 4/17

    Wahl (hier zur Schwerbehindertenvertretung) in einem Betrieb mit überwiegender …

  • BVerfG, 06.10.1970 - 2 BvR 225/70

    Umfang des kommunalen Wahlprüfungsverfahrens)Der Zweck des kommunalen …

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.09.2002 - 2 K 2/01

    Einführung der Zweitstimme; Grundsätze der Wahlgleichheit bei Landtagswahl; …

  • BVerwG, 26.06.1970 - VII C 41.68

    Ermessensreduzierung auf Null durch den Gleichheitssatz - Wahlwerbung im Rundfunk …

  • BVerfG, 02.04.1974 - 2 BvP 1/71

    Wahlgrundsätze bei Volksentscheiden

  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvP 1/75

    Volksentscheid über die Angliederung des Regierungsbezirks Montabaur an Hessen

  • BVerfG, 25.07.1967 - 2 BvC 4/62

    Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde durch Ende der Legislaturperiode

  • StGH Bremen, 04.05.1981 - St 1/80

    Prüfung der 5 %-Klausel nach bremischem Wahlrecht, der Einteilung des Landes …

  • BVerwG, 08.02.1982 - 6 P 43.80

    Quorum bei Wahlanfechtungen - Rechtsmittel - Beschwerdeberechtigung - …

  • BVerfG, 17.01.1973 - 2 BvC 5/70

    Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde infolge Parlamentsauflösung

  • ArbG Köln, 26.01.2023 - 11 BV 101/22
  • BVerfG, 19.07.1991 - 2 BvR 314/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung von Sendezeiten für …

  • BVerfG, 20.06.1973 - 2 BvC 1/73

    Gegenstand des Wahlprüfungsverfahrens

  • VG Gießen, 09.03.2001 - 8 G 544/01

    Kommunalwahl - zur gerichtlichen Prüfung der Gestaltung von Stimmzetteln

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