Rechtsprechung
| BVerfG, 24.11.1988 - 2 BvC 4/88 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- DFR
Überhangmandate I
- openjur.de
Überhangmandate I
- Wolters Kluwer
Vereinbarkeit von Überhangmandaten mit dem Erfordernis eines gleichen Erfolgswertes der Wählerstimmen
- wahlrecht.de
Überhangmandat
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BWahlG § 6 Abs. 5; GG Art. 38 Abs. 1
Verfassungsrechtliche Prüfung von Überhangsmandaten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerfGE 79, 169
- NJW 1989, 1348
- DVBl 1989, 150
Wird zitiert von ... (64) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 03.07.1957 - 2 BvR 9/56
Listenwahl
Auszug aus BVerfG, 24.11.1988 - 2 BvC 4/88
Rn. 9 2. Soweit der Beschwerdeführer sich gegen die Regelung des § 6 Abs. 5 Bundeswahlgesetz wendet, nach der für Überhangmandate Ausgleichsmandate nicht zu vergeben sind, ist das Bundesverfassungsgericht davon ausgegangen, daß die durch Überhangmandate verursachte Abweichung von dem Erfordernis des gleichen Erfolgswerts jeder Stimme als notwendige Folge des besonderen Charakters der personalisierten Verhältniswahl mit dem Grundgesetz vereinbar ist, solange die Wahlkreise im Rahmen des möglichen annähernd gleich groß sind (BVerfGE 7, 63 [74 f.]; 16, 130 [139 ff.]). - BVerfG, 22.05.1963 - 2 BvC 3/62
Wahlkreise
Auszug aus BVerfG, 24.11.1988 - 2 BvC 4/88
Rn. 9 2. Soweit der Beschwerdeführer sich gegen die Regelung des § 6 Abs. 5 Bundeswahlgesetz wendet, nach der für Überhangmandate Ausgleichsmandate nicht zu vergeben sind, ist das Bundesverfassungsgericht davon ausgegangen, daß die durch Überhangmandate verursachte Abweichung von dem Erfordernis des gleichen Erfolgswerts jeder Stimme als notwendige Folge des besonderen Charakters der personalisierten Verhältniswahl mit dem Grundgesetz vereinbar ist, solange die Wahlkreise im Rahmen des möglichen annähernd gleich groß sind (BVerfGE 7, 63 [74 f.]; 16, 130 [139 ff.]).
- BVerfG, 25.07.2012 - 2 BvF 3/11
Landeslisten - Neuregelung des Sitzzuteilungsverfahrens für die Wahlen zum …
Schließlich vergrößern sich die jedem mathematischen Verteilungsverfahren immanenten Proportionalitätsverluste (vgl. BVerfGE 79, 169 ; 95, 335 ; 121, 266 ), wenn die bei Anwendung des Divisorverfahrens entstehenden Abrundungsverluste und Aufrundungsgewinne der Landeslisten einer Partei nicht - wie bisher durch Verbindung der Landeslisten zu Verrechnungszwecken (§ 7 Abs. 1 und 2 BWG a.F.) - wahlgebietsbezogen ausgeglichen werden (…vgl. Klecha, ZParl 2011, S. 324 ).Diese Ungleichheit könne nur hingenommen werden, soweit sie notwendig sei, um das Anliegen der personalisierten Verhältniswahl zu verwirklichen; diese wolle zumindest für die Hälfte der Abgeordneten eine enge persönliche Bindung zu ihrem Wahlkreis gewährleisten (vgl. BVerfGE 7, 63 ; 16, 130 ; 79, 169 ; 95, 335 ).
Vielmehr wurde nur geprüft, ob das jeweilige Ausmaß der Differenzierung des Erfolgswertes in der zugrundeliegenden konkreten Situation gerechtfertigt war, wobei durchweg auf die Grenzen Bedacht genommen wurde, die der Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit zieht (vgl. BVerfGE 7, 63 ; 16, 130 ; 79, 169 ; 95, 335 ).
Während die Entscheidungen vom 3. Juli 1957 (BVerfGE 7, 63 ) und 24. November 1988 (BVerfGE 79, 169 ) zu einer genaueren Grenzziehung keine Veranlassung sahen, weil sich die Zahl der angefallenen Überhangmandate jedenfalls innerhalb des für zulässig erachteten Rahmens hielt (vgl. BVerfGE 95, 335 ), ging der Beschluss vom 22. Mai 1963 davon aus, dass der Anfall von Überhangmandaten auf ein "verfassungsrechtlich zulässiges Mindestmaß beschränkt" (BVerfGE 16, 130 ) sei.
Bei einer Partei, die einen Überhang erzielt, entfallen jedoch auf jeden ihrer Sitze weniger Zweitstimmen als bei einer Partei, der dies nicht gelingt (vgl. BVerfGE 79, 169 ; 95, 335 ).
- BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvF 1/95
Überhangmandate II
Eine solche Differenzierung sei aber als die notwendige Folge des besonderen Charakters der personalisierten Verhältniswahl mit der Wahlgleichheit nach Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG vereinbar, solange die Wahlkreise im Rahmen des Möglichen annähernd gleich groß seien (vgl. BVerfGE 7, 63 [74 f.]; 16, 130 [140]; 79, 169 [171]).Rn. 103 bb) Ein anderes Ergebnis folgt auch nicht aus der Entscheidung des Senats vom 24. November 1988 (BVerfGE 79, 169 ff.).
Denn die für die Erringung eines Mandats erforderliche Stimmenzahl - bezogen auf die Bundestagswahl 1987 - habe auch bei der durch das Überhangmandat begünstigten CDU nach wie vor im Rahmen dessen gelegen, was ohnehin an Ungleichheiten durch das notwendige Sitzzuteilungsverfahren im Verhältniswahlrecht vorgegeben gewesen sei (vgl. BVerfGE 79, 169 [171 f.]).
Rn. 127 c) Vor diesem Hintergrund ist es zu sehen, daß das Bundesverfassungsgericht bei der Verhältniswahl in ständiger Rechtsprechung die Erfolgswertgleichheit der Wählerstimmen verlangt (vgl. BVerfGE 1, 208 [246]; 6, 104 [111]; 7, 63 [70]; 11, 351 [362]; 13, 243 [246]; 16, 130 [139]; 34, 81 [99]; 51, 222 [236]; 79, 169 [170]; 82, 322 [337]; 85, 148 [157]).
Wählerstimmen, die im Rechenverfahren beim Entstehen dieses Bruchteils als "Reststimmen" mitgewirkt haben, können daher dann keinen Erfolg erzielen, wenn der Bruchteil seiner Höhe nach nicht mehr zur Zuteilung eines Sitzes ausreicht (vgl. hierzu auch BVerfGE 79, 169 [171 f.]).
Rn. 150 Das Bundesverfassungsgericht bezeichnet das Bundestagswahlrecht in ständiger Rechtsprechung als personalisierte Verhältniswahl (BVerfGE 7, 63 [74]; 41, 399 [423]; 79, 161 [166]; 79, 169 [171]) und als ein Wahlsystem, dessen Grundcharakter als Verhältniswahl nicht durch die vorgeschaltete Mehrheitswahl der Wahlkreiskandidaten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfGE 6, 84 [90]; 13, 127 [129]; 16, 130 [139]; 66, 291 [304]).
Diese Ungleichheit könne nur hingenommen werden, soweit sie notwendig sei, um das Anliegen der personalisierten Verhältniswahl zu verwirklichen; diese wolle zumindest für die Hälfte der Abgeordneten eine enge persönliche Bindung zu ihrem Wahlkreis gewährleisten (vgl. BVerfGE 7, 63 [74]; 16, 130 [139 f.]; 79, 169 [171]).
Rn. 161 Die Entscheidungen aus den Jahren 1957 (BVerfGE 7, 63 [75]) und 1988 (BVerfGE 79, 169 [172]) sahen für eine genauere verfassungsrechtliche Grenzziehung keine Veranlassung.
Rn. 169 Die Auffassung der vier anderen Richter findet auch in der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keine Stütze; sie unterwirft den Verhältnisausgleich - unbeschränkt - den Regeln der Erfolgswertgleichheit (vgl. BVerfGE 1, 208 [246]; 6, 84 [90]) und sieht eine Verschiebung des Stimmgewichts durch die bei Fehlschlagen des Verhältnisausgleichs anfallenden Überhangmandate als Eingriff in den Gewährleistungsgehalt der Wahlrechtsgleichheit an (vgl. BVerfGE 7, 63 [74]; 16, 130 [139 f.]; 79, 169 [171]).
Von näheren Darlegungen hierzu hat das Gericht allerdings angesichts der ganz geringen Zahl von angefallenen Überhangmandaten abgesehen (vgl. BVerfGE 7, 63 [75]; 79, 169 [172]).
Rn. 192 a) Von den beiden Gründen, die im vorliegenden Verfahren zur Rechtfertigung der Differenzierung angeführt werden, kommt von vornherein nur derjenige in Betracht, auf den auch das Bundesverfassungsgericht in seiner bisherigen Rechtsprechung abgestellt hat (vgl. zuletzt BVerfGE 79, 169 [172]).
So gab es in dieser Zeit mit Ausnahme einer "offensichtlich unbegründeten" Wahlprüfungsbeschwerde aus dem Jahr 1988 (BVerfGE 79, 169) zu dieser Problematik weder Wahlprüfungsbeschwerden noch Normenkontrollverfahren.
Rn. 207 Entstehen nur sehr wenige ausgleichslose Überhangmandate, so verursacht dies nur so geringe Differenzierungen, daß sie entweder noch innerhalb dieser Marge liegen (vgl. hierzu BVerfGE 79, 169 [172]) oder nicht zu größeren Abweichungen vom Erfolgswert der begünstigten Wählerstimmen führen, als sie durch die Marge ohnehin auftreten.
- BVerfG, 30.07.2024 - 2 BvF 1/23
Das Bundeswahlgesetz 2023 ist überwiegend verfassungsgemäß - allein die 5 …
Abweichungen dieses Wertes sind unbeachtlich, wenn sie als Rundungswerte unausweichliche Folge des Berechnungsverfahrens sind (vgl. BVerfGE 79, 169 ; 95, 335 ; 121, 266 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 29. November 2023 - 2 BvF 1/21 -, Rn. 161).Das Stimmgewicht von Wählerinnen und Wählern einer Partei mit Überhangmandaten und solchen einer Partei ohne Überhangmandate wird so differenziert (vgl. BVerfGE 7, 63 ; 16, 130 ; 79, 169 ; 95, 335 ;… unter dem Gesichtspunkt der Chancengleichheit der Parteien BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 29. November 2023 - 2 BvF 1/21 -, Rn. 171).
- BVerfG, 03.07.2008 - 2 BvC 1/07
Regelungen des Bundeswahlgesetzes, aus denen sich Effekt des negativen …
Wählerstimmen, die im Rechenverfahren beim Entstehen von Bruchteilen als "Reststimmen" mitgewirkt haben, können daher dann keinen Erfolg erzielen, wenn der Bruchteil seiner Höhe nach nicht mehr zur Zuteilung eines Sitzes ausreicht (vgl. hierzu auch BVerfGE 79, 169 ). - BVerfG, 20.07.2021 - 2 BvF 1/21
Eilantrag zum Bundeswahlgesetzänderungsgesetz abgelehnt
Denn bei einer Partei, die einen unausgeglichenen Überhang erzielt, entfallen auf jeden ihrer Sitze weniger Zweitstimmen als bei einer Partei, der dies nicht gelingt (vgl. BVerfGE 79, 169 ; 95, 335 ; 131, 316 ).Parteien, die ausgleichslose Überhangmandate erzielten, wären privilegiert, weil auf jeden ihrer Sitze weniger Zweitstimmen entfielen als bei Parteien ohne derartige Mandate (vgl. BVerfGE 79, 169 ; 95, 335 ; 131, 316 ).
- VerfG Schleswig-Holstein, 30.08.2010 - LVerfG 1/10
Neuwahlen angeordnet // Wahlgesetz in Teilen für verfassungswidrig erklärt
Rn. 153 (a) Als "zwingender Grund" anerkannt ist zwar jede Differenzierung, die sich bei der Umrechnung von Zweitstimmen in Sitze und den dabei anfallenden Reststimmen und Bruchteilen in Anwendung des jeweiligen Verteilungsverfahrens schon aus mathematischen Gründen unausweichlich ergibt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. November 1988 - 2 BvC 4/88 - BVerfGE 79, 169 ff., Juris Rn. 5; …und Urteil vom 3. Juli 2008 - 2 BvC 1/07 u.a. - BVerfGE 121, 266 ff., Juris Rn. 104).Maßgeblich ist, ob die mit den ungedeckten Mehrsitzen benötigte durchschnittliche Stimmenzahl noch im Rahmen des höchsten und niedrigsten Durchschnittswerts aller Parteien liegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. November 1988 a.a.O., Juris Rn. 10 bis 12).
- StGH Hessen, 28.01.2026 - P.St. 3013
Normenkontrolle: Hessisches Kommunalwahlgesetz
Das d'Hondtsche Höchstzahlverfahren ist ein von der Rechtsprechung als verfassungsmäßig angesehenes Sitzzuteilungsverfahren (siehe z. B. BVerfG, Beschluss vom 24. November 1988, 2 BvC 4/88 und Beschluss vom 8. August 1994, 2 BvR 1484/94), das geeignet ist, einen Beitrag zur Verringerung der fortschreitenden Zersplitterung der kommunalen Vertretungskörperschaften zu leisten.".2021, 152 [166] = juris, Rn. 210; vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.11.1988 - 2 BvC 4/88 -, BVerfGE 79, 169 [170] = juris, Rn. 5; Urteil vom 30.07.2024 - 2 BvF 1/23 u.a. -, BVerfGE 169, 236 = juris, Rn. 148 m.w.N. -.
- Vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.11.1988 - 2 BvC 4/88 -, BVerfGE 79, 169 [170 f.] = juris, Rn. 5 ff.; Urteil vom 30.07.2024 - 2 BvF 1/23 u.a. -, BVerfGE 169, 236 = juris, Rn. 149 m.w.N.; VerfGH NRW, Urteil vom 20.05.2025 - 101/24 -, juris, Rn. 70 -.
2021, 152 [165 f.] = juris, Rn. 203 ff. m.w.N.; vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.11.1988 - 2 BvC 4/88 -, BVerfGE 79, 169 [171] = juris, Rn. 8; Beschluss vom 08.08.1994 - 2 BvR 1484/94 -, juris, Rn. 9; Urteil vom 28.02.2012 - 2 BvE 8/11 -, BVerfGE 130, 318 [354 f.] = juris, Rn. 129; VerfGH NRW, Urteil vom 20.05.2025 - 101/24 -, juris, Rn. 70 m.w.N. -.
2021, 152 [165 f.] = juris, Rn. 203 ff.; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 22.05.1963 - 2 BvC 3/62 -, BVerfGE 16, 130 [144] = juris, Rn. 38; Beschluss vom 24.11.1988 - 2 BvC 4/88 -, BVerfGE 79, 169 [171] = juris, Rn. 8; Beschluss vom 08.08.1994 - 2 BvR 1484/94 -, juris, Rn. 9; Urteil vom 28.02.2012 - 2 BvE 8/11 -, BVerfGE 130, 318 [354 f.]= juris, Rn. 129; VerfGH Saarland, Urteil vom 18.03.2013 - Lv 12/12 -, juris, Rn. 47 ff.; VerfGH Berlin, Beschluss vom 08.03.2017 - 160/16 -, juris, Rn. 27 ff.; VerfGH Sachsen, Beschluss vom 24.03.2021 - Vf 28-V-20 -, juris, Rn. 12 ff.; Nieders.
- BVerfG, Urteil vom 28.02.2012 - 2 BvE 8/11 -, BVerfGE 130, 318 [354 f.] = juris, Rn. 129; Beschluss vom 08.08.1994 - 2 BvR 1484/94 -, juris, Rn. 9; Beschluss vom 24.11.1988 - 2 BvC 4/88 -, BVerfGE 79, 169 [171] = juris, Rn. 8 -.
- BVerfG, 17.09.1997 - 2 BvE 4/95
Fraktions- und Gruppenstatus
Daher fällt die Entscheidung für das bei Gremienwahlen anzuwendende Zählsystem grundsätzlich in die autonome Entscheidungsbefugnis des Bundestages (vgl. zur Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers im Wahlrecht BVerfGE 79, 169 ). - VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.12.2008 - VerfGH 12/08
"Sperrklausel" im Kommunalwahlgesetz NRW verfassungswidrig
Die mit dem jeweiligen Verteilungsverfahren verbundenen systembedingten Differenzierungen im Erfolgswert der Stimmen sind grundsätzlich hinzunehmen (vgl. z.B. BVerfGE 79, 169 ; BVerfG, 3. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 8. September 1994 - 2 BvR 1484/94 -, NVwZ-RR 1995, 213 ; BVerfG, Urteil vom 3. Juli 2008 - 2 BvC 1/07 u.a. -, DVBl. 2008, 1045 ; BayVerfGH, Entscheidung vom 12. August 1994 - Vf. 6-IVb-94 -, BayVBl. 1994, 716 ).Unter diesen Umständen ist es der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers überlassen, für welches Berechnungssystem er sich entscheidet (vgl. allgemein zu diesen Maßgaben BVerfGE 79, 169; BVerfG, 3. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 8. August 1994 - 2 BvR 1484/94 -, NVwZ-RR 1995, 213).
- BAG, 22.11.2017 - 7 ABR 35/16
Betriebsratswahl - Sitzverteilung - d´Hondtsches Höchstzahlverfahren
Der Grundsatz der Gleichheit der Wahl gebietet es, dass alle Staatsbürger das aktive und passive Wahlrecht in formal möglichst gleicher Weise ausüben können und die Stimmen der Wahlberechtigten beim Verhältniswahlsystem nicht nur den gleichen Zählwert, sondern grundsätzlich auch den gleichen Erfolgswert haben (BVerfG 10. April 1997 - 2 BvC 3/96 - zu B I 1 der Gründe, BVerfGE 95, 408; 8. August 1994 - 2 BvR 1484/94 - zu II 2 der Gründe; 24. November 1988 - 2 BvC 4/88 - zu B 1 der Gründe, BVerfGE 79, 169).Da in allen Verfahren Reststimmen unberücksichtigt bleiben, ist es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers überlassen, für welches Sitzzuteilungssystem er sich entscheidet (vgl. BVerfG 8. August 1994 - 2 BvR 1484/94 - zu II 2 der Gründe zur Sitzverteilung bei Gemeinderatswahlen in Thüringen; BVerfG 24. November 1988 - 2 BvC 4/88 - zu B 1 der Gründe, BVerfGE 79, 169 zur Berechnung der Sitzverteilung bei der Wahl zum 11. Deutschen Bundestag).
- VerfG Schleswig-Holstein, 30.08.2010 - LVerfG 3/09
Vereinbarkeit des § 3 Abs. 5 Satz 3 des Wahlgesetzes für den Landtag von …
- BVerfG, 21.04.2009 - 2 BvC 2/06
Nachwahl
- VerfG Schleswig-Holstein, 13.09.2013 - LVerfG 9/12
Befreiung des SSW von der 5 % Klausel ist verfassungsgemäß
- VerfGH Bayern, 24.04.1992 - 5-V-92
Das Grundrecht der Wahlgleichheit umfaßt den gesamten Wahlvorgang einschließlich …
- BVerfG, 03.12.2002 - 2 BvE 3/02
Zählverfahren
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.05.2025 - VerfGH 101/24
Erfolgreiches Organstreitverfahren wegen der Änderung des Kommunalwahlgesetzes
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.05.2025 - VerfGH 114/24
Erfolgreiches Organstreitverfahren wegen der Änderung des Kommunalwahlgesetzes
- OVG Niedersachsen, 04.02.2005 - 10 ME 104/04
Ausschuss; Ausschussbesetzung; Besetzung; Fraktion; Gemeinderat; Gruppe; …
- BVerfG, 08.08.1994 - 2 BvR 1484/94
Verfassungsrechtliche Anforderungen an Kommunalwahlen - Freistaat Thüringen
- BVerwG, 14.10.1993 - 7 B 19.93
Ausschussbesetzung nach d'Hondt bundesrechtlich zulässig
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.05.2025 - VerfGH 7/25
Erfolgreiches Organstreitverfahren wegen der Änderung des Kommunalwahlgesetzes
- VerfGH Sachsen, 24.03.2021 - 28-V-20
Erfolglose Wahlprüfungsbeschwerde betreffend die Landtagswahl vom 1. September …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.05.2025 - VerfGH 124/24
Erfolgreiches Organstreitverfahren wegen der Änderung des Kommunalwahlgesetzes
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.05.2025 - VerfGH 118/24
Erfolgreiches Organstreitverfahren wegen der Änderung des Kommunalwahlgesetzes
- StGH Hessen, 11.01.2021 - P.St. 2733
Urteil über Wahlprüfungsbeschwerden betreffend die Landtagswahl 2018
- VG Karlsruhe, 18.02.2021 - 9 K 5003/19
Wahlanfechtung einer Gemeinderatswahl; baden-württembergisches …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.11.2008 - VerfGH 12/08
Verletzung des Rechts auf Chancengleichheit als politische Partei durch …
- OVG Niedersachsen, 10.10.2005 - 10 ME 174/05
Voraussetzungen für die notwendige Neubesetzung eines kommunalen Fachausschusses; …
- BVerwG, 29.11.1991 - 7 C 13.91
Reststimmenverteilung bei Listenverbindung
- StGH Baden-Württemberg, 24.03.2003 - GR 3/01
Sitzverteilung nach der Wahl zum Landtag 2001 nach dem d' Hondtschen …
- VerfGH Bayern, 22.07.1993 - 9-VII-92
Sitzverteilung nach d'Hondt in Bayern weiter verfassungsgemäß
- VerfGH Bayern, 26.10.2009 - 16-VII-08
1. Zur Sitzverteilung bei den Gemeinde- und Landkreiswahlen nach dem …
- StGH Hessen, 22.12.1993 - P.St. 1141
Frauenquote für die Zusammensetzung der Personalvertretungen verfassungsgemäß - …
- StGH Baden-Württemberg, 12.12.1990 - GR 1/90
Mischsystem des Landtagswahlrechts - Prüfungsumfang des StGH im …
- VerfGH Saarland, 18.03.2013 - Lv 12/12
Rechtfertigung der Sperrklausel; Wahlrechtsgrundsätze; Wahlrechtsgleichheit; …
- VGH Bayern, 07.10.1992 - 4 B 91.2372
- VerfGH Berlin, 08.03.2017 - VerfGH 160/16
Einsprüche gegen die Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg …
- VG Karlsruhe, 23.03.2010 - 11 K 1851/09
Kommunalwahlen und das d'Hondtsche Höchstzahlverfahren
- VerfG Hamburg, 26.01.2016 - HVerfG 2/15
Wahlprüfungsbeschwerden gegen Wahl zur Bezirksversammlung Harburg zurückgewiesen
- BVerwG, 12.01.1989 - 7 B 202.88
Kommunalwahl - d'Hondtsches Höchstzahlverfahren - Vorschlagsliste - Absolute …
- VG Kassel, 08.02.2007 - 3 E 1313/06
Verwaltungsgericht Kassel entscheidet in vier kommunalrechtlichen Verfahren
- VerfGH Bayern, 05.07.2022 - 57-III-19
Erfolgloser Antrag auf Feststellung der Ungültigkeit der Landtagswahl 2018
- LAG Köln, 28.05.2003 - 3 Sa 723/02
Kündigung; Kleinbetrieb, Treu und Glauben, Darlegungs- und Beweislast
- VGH Baden-Württemberg, 02.12.1991 - 1 S 818/91
Wahlanfechtung - Ablauf der Frist - materielle Präklusion - Begrenzung des …
- VerfGH Sachsen, 24.02.2005 - 121-I-04
Organstreitverfahren auf Antrag der NPD-Fraktion wegen Nichtzulassung von …
- VG Kassel, 08.02.2007 - 3 E 1957/06
Gültigkeit von Wahlen zur Besetzung von Ausschüssen eines Kreistages bei …
- VerfG Hamburg, 26.01.2016 - HVerfG 3/15
- OVG Niedersachsen, 14.12.2004 - 10 LC 100/03
Begehren der Neubesetzung des Verwaltungsausschusses; Verteilungsverfahren in der …
- BVerwG, 26.03.1996 - 8 B 42.96
Kommunalwahlrecht: Grundsatz der Wahlgleichheit und Vorabausgleich nach § 41 Abs. …
- BVerwG, 11.09.2015 - 5 PB 27.14
Anforderungen an die Bekanntmachung der gültigen Wahlvorschläge einer …
- BVerwG, 25.02.1997 - 8 B 19.97
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung der …
- OVG Rheinland-Pfalz, 04.09.1990 - 7 A 10090/90
Listenverbindungen ; Verteilung der Sitze; Wahlvorschlag ; Vorabzuteilung eines …
- VerfG Brandenburg, 20.05.2021 - VfGBbg 37/20
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2016 - 15 A 2466/15
Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit einer Gemeinderatswahl hinsichtlich …
- VG Düsseldorf, 16.04.2010 - 1 K 314/10
Klage gegen Ergebnis der Wahl der Bezirksvertretungen von drei Remscheider …
- OVG Rheinland-Pfalz, 28.11.1995 - 7 A 11911/95
Vorabausgleich; Vorabzuteilung eines weiteren Sitzes ; Wahlvorschlag; …
- VG Arnsberg, 04.09.2015 - 12 K 3574/14
- OVG Niedersachsen, 18.09.2002 - 10 LA 132/02
Berechnungssystem; Berechnungsverfahren; Berufung; Einzelbewerber; …
- OVG Rheinland-Pfalz, 28.11.1995 - 7 A 11069/95
Grundsatz der Wahlgleichheit; Kommunalwahlrecht; Listenverbindungen ; Ausschluß …
- VGH Hessen, 21.03.1990 - HPV TL 196/89
Wahlanfechtung: Umfang der Überprüfung - Umfang der Ungültigkeitserklärung
- VG Ansbach, 16.10.2024 - AN 4 E 24.2486
Kommunalverfassungsrecht, Erfolgswertgleichheit, Ausschussgemeinschaft, …
- VG Freiburg, 21.03.2012 - 1 K 1938/11
Wahl der Studentischen Mitglieder des Senats der Universität Freiburg; …
- VG Saarlouis, 02.09.2009 - 9 K 452/09
Anfechtung einer Personalratswahl - Verpflichtung der Leiter der Finanzämter und …
- VG Trier, 20.01.1995 - 1 K 2019/94
Vereinbarkeit des Vorwegausgleich im Falle der Listenverbindung verschiedener …
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