Rechtsprechung
| BVerfG - 2 BvE 4/07 |
Anhängiges Verfahren
Sonstiges (4)
- bundesrat.de
(Verfahrensmitteilung)
- nrw.de (Schriftsatz aus dem Verfahren)
Antragsschrift u.a.
- ltsh.de
(Schriftsatz aus dem Verfahren)
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Wird zitiert von ... (6)
- BVerfG, 28.01.2014 - 2 BvR 1561/12
Filmförderungsgesetz
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2009 - 16 A 845/08
Beobachtung des Bundestagsabgeordneten Bodo Ramelow durch den Verfassungsschutz …
im Bundestag (Antragsteller zu 2.) gegen den Bundesminister des Innern (Antragsgegner zu 1.) und die Bundesregierung (Antragsgegnerin zu 2.) angestrengt haben (2 BvE 4/07). - BVerfG - 2 BvR 1438/12 (anhängig) 2 BvC 7/10 Wahlprüfungsbeschwerde gegen den Beschluss des Deutschen Bundestags vom 8. Juli 2010 - EuWP 40/09- 2 BvE 4/07 Bodo Ramelow, Verfahren über den Antrag festzustellen: Platz der Republik 1, 11011 Berlin 1. Die Antragsgegnerin zu 2. und ihre Mitglieder sind verpflichtet, dafür zu sorgen, das Abgeordnete des Deutschen Bundestages ihr Abgeordnetenmandat frei und unbeeinträchtigt durch Maßnahmen der Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz ausüben zu können.
- BVerfG - 2 BvR 1439/12 (anhängig) 2 BvC 7/10 Wahlprüfungsbeschwerde gegen den Beschluss des Deutschen Bundestags vom 8. Juli 2010 - EuWP 40/09- 2 BvE 4/07 Bodo Ramelow, Verfahren über den Antrag festzustellen: Platz der Republik 1, 11011 Berlin 1. Die Antragsgegnerin zu 2. und ihre Mitglieder sind verpflichtet, dafür zu sorgen, das Abgeordnete des Deutschen Bundestages ihr Abgeordnetenmandat frei und unbeeinträchtigt durch Maßnahmen der Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz ausüben zu können.
- BVerfG - 2 BvR 1440/12 (anhängig) 2 BvC 7/10 Wahlprüfungsbeschwerde gegen den Beschluss des Deutschen Bundestags vom 8. Juli 2010 - EuWP 40/09- 2 BvE 4/07 Bodo Ramelow, Verfahren über den Antrag festzustellen: Platz der Republik 1, 11011 Berlin 1. Die Antragsgegnerin zu 2. und ihre Mitglieder sind verpflichtet, dafür zu sorgen, das Abgeordnete des Deutschen Bundestages ihr Abgeordnetenmandat frei und unbeeinträchtigt durch Maßnahmen der Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz ausüben zu können.
- BVerfG, 08.12.2015 - 1 BvR 2146/10 2 BvC 7/10 Wahlprüfungsbeschwerde gegen den Beschluss des Deutschen Bundestags vom 8. Juli 2010 - EuWP 40/09- 2 BvE 4/07 Bodo Ramelow, Verfahren über den Antrag festzustellen: Platz der Republik 1, 11011 Berlin 1. Die Antragsgegnerin zu 2. und ihre Mitglieder sind verpflichtet, dafür zu sorgen, das Abgeordnete des Deutschen Bundestages ihr Abgeordnetenmandat frei und unbeeinträchtigt durch Maßnahmen der Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz ausüben zu können.
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