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Rechtsprechung
   BVerfG, 14.01.1969 - 2 BvL 10/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,806
BVerfG, 14.01.1969 - 2 BvL 10/67 (https://dejure.org/1969,806)
BVerfG, Entscheidung vom 14.01.1969 - 2 BvL 10/67 (https://dejure.org/1969,806)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Januar 1969 - 2 BvL 10/67 (https://dejure.org/1969,806)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Entscheidungserheblichkeit der zur Prüfung gestellten Norm

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 25, 129
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (8)

  • BFH, 18.12.1964 - VI 298/60 U

    Einkommensteuerrechtliche Beurteilung von Ministerialzulagen - Einbeziehung von …

    Auszug aus BVerfG, 14.01.1969 - 2 BvL 10/67
    Darin liege eine in keiner Weise gerechtfertigte Besserstellung der Ministerialbeamten, wie der Bundesfinanzhof im Urteil vom 18. Dezember 1964 (VI 298/60 U BStBl. 1965 III S. 144) hervorgehoben habe.

    Das Gericht trete in vollem Umfang dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 18. Dezember 1964 (BStBl. 1965 III S. 144) bei, wonach diese Zulagen nicht einen echten Dienstaufwand abgelten, sondern steuerfreie Stellenzulagen darstellen.

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvL 149/52

    Besoldungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 14.01.1969 - 2 BvL 10/67
    Demnach kann nach der Begründung des Vorlagebeschlusses § 3 Nr. 12 Satz 1 EStG nicht entscheidungserheblich sein (…für Verneinung der Entscheidungserheblichkeit in einem entsprechenden Fall auch Eisenberg aaO; vgl. im übrigen auch BVerfGE 8, 28 (32 ff.); 9, 250 (255); 14, 308 (311); 15, 121 (125)).
  • BVerfG, 11.07.1967 - 1 BvL 11/67

    Normenkontrolle III

    Auszug aus BVerfG, 14.01.1969 - 2 BvL 10/67
    Die Norm ist nur entscheidungserheblich und die Vorlage nur zulässig, wenn das Gericht nach seiner Auffassung im Ausgangsverfahren bei Ungültigkeit der Norm anders entscheiden müßte als bei deren Gültigkeit (vgl. BVerfGE 22, 175 (176 f.) und die dort angeführten Entscheidungen).
  • BVerfG, 14.04.1959 - 1 BvL 19/58

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 14.01.1969 - 2 BvL 10/67
    Demnach kann nach der Begründung des Vorlagebeschlusses § 3 Nr. 12 Satz 1 EStG nicht entscheidungserheblich sein (…für Verneinung der Entscheidungserheblichkeit in einem entsprechenden Fall auch Eisenberg aaO; vgl. im übrigen auch BVerfGE 8, 28 (32 ff.); 9, 250 (255); 14, 308 (311); 15, 121 (125)).
  • BVerfG, 14.11.1962 - 1 BvL 18/61

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 14.01.1969 - 2 BvL 10/67
    Demnach kann nach der Begründung des Vorlagebeschlusses § 3 Nr. 12 Satz 1 EStG nicht entscheidungserheblich sein (…für Verneinung der Entscheidungserheblichkeit in einem entsprechenden Fall auch Eisenberg aaO; vgl. im übrigen auch BVerfGE 8, 28 (32 ff.); 9, 250 (255); 14, 308 (311); 15, 121 (125)).
  • BVerfG, 11.10.1962 - 1 BvL 14/61

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 14.01.1969 - 2 BvL 10/67
    Demnach kann nach der Begründung des Vorlagebeschlusses § 3 Nr. 12 Satz 1 EStG nicht entscheidungserheblich sein (…für Verneinung der Entscheidungserheblichkeit in einem entsprechenden Fall auch Eisenberg aaO; vgl. im übrigen auch BVerfGE 8, 28 (32 ff.); 9, 250 (255); 14, 308 (311); 15, 121 (125)).
  • BFH, 26.01.1962 - VI 141/60 S

    Gewährung einer Steuervergünstigung für die Zahlung einer Aufwandsentschädigung …

    Auszug aus BVerfG, 14.01.1969 - 2 BvL 10/67
    Hoheitlich sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs solche Aufgaben, bei denen der Staat - oder ein anderer Träger öffentlicher Gewalt - im Rahmen seiner gesetzlichen Befugnisse Anordnungen treffen und ihre Durchführung erforderlichenfalls erzwingen kann; ob und in welchem Umfange ein öffentliches Interesse vorliegt oder ein öffentlicher Zweck verfolgt wird, ist dagegen nicht entscheidend (Bundesfinanzhof vom 22. August 1957 in BStBl. 1957 III S. 395, und vom 26. Januar 1962 in BStBl. 1962 III S. 201, mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 22.08.1957 - IV 255/56 U

    Vorliegen einer steuerfreien Zahlung aus öffentlichen Kassen - Vorliegen der …

    Auszug aus BVerfG, 14.01.1969 - 2 BvL 10/67
    Hoheitlich sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs solche Aufgaben, bei denen der Staat - oder ein anderer Träger öffentlicher Gewalt - im Rahmen seiner gesetzlichen Befugnisse Anordnungen treffen und ihre Durchführung erforderlichenfalls erzwingen kann; ob und in welchem Umfange ein öffentliches Interesse vorliegt oder ein öffentlicher Zweck verfolgt wird, ist dagegen nicht entscheidend (Bundesfinanzhof vom 22. August 1957 in BStBl. 1957 III S. 395, und vom 26. Januar 1962 in BStBl. 1962 III S. 201, mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 14.06.2023 - 2 BvL 3/20

    Unzulässige Richtervorlagen zum strafbewehrten Cannabisverbot

    Entscheidungserheblich ist eine Norm nur, wenn das vorlegende Gericht im Ausgangsverfahren bei Ungültigkeit der Norm anders entscheiden müsste als bei deren Gültigkeit (vgl. BVerfGE 7, 171 ; 11, 294 ; 25, 129 ; 46, 268 ; 84, 233 ; 90, 145 ; 91, 118 ).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 5/81

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Entscheidungserheblich ist die zur Prüfung gestellte Norm nur dann, wenn bei Gültigkeit derselben das Gericht zu einer anderen Entscheidung kommen müßte als bei ihrer Ungültigkeit (vgl. BVerfGE 22, 175 (176 f.); 25, 129 (136); 42, 42 (49); 46, 268 (283); 56, 1 (11); 57, 295 (315)).
  • BFH, 13.08.1971 - VI R 391/69

    Fiskalische Verwaltung - Öffentlichen Dienste - Betriebe gewerblicher Art - …

    Das BVerfG entschied (Beschluß 2 BvL 10/67 vom 14. Januar 1969), daß die Vorlage unzulässig sei.
  • BVerwG, 11.06.1987 - 4 CB 17.87

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der …

    Nur dann, wenn sich im Einzelfall aus besonderen Umständen klar ergibt, daß ein Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht nachgekommen ist, kommt eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in Betracht (BVerfGE 22, 267 [BVerfG 19.07.1967 - 2 BvR 639/66]; 25, 137 [BVerfG 14.01.1969 - 2 BvL 10/67]; 70, 288 ).
  • BVerfG, 15.04.1969 - 1 BvL 1/69

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Entscheidungserheblichkeit der zur …

    Ein Vorlagebeschluß muß deshalb mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, daß das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit, und wie es dieses Ergebnis begründen würde (BVerfGE 7, 171 (174); 10, 258 (261); 11, 330 (334 f.); 13, 178 (180); 22, 175 (176 f.); Beschluß vom 14. Januar 1969 - 2 BvL 10/67 -).
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