Rechtsprechung
| BVerfG, 10.06.1958 - 2 BvQ 2/58 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einstweilige Anordnung gegen die Volksbefragung über Atombewaffnung in Bremen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerfG, 27.05.1958 - 2 BvQ 1/58
- BVerfG, 10.06.1958 - 2 BvQ 2/58
- BVerfG, 30.07.1958 - 2 BvF 3/58
Papierfundstellen
- BVerfGE 7, 374
- BVerfGE 7, 377
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 27.05.1958 - 2 BvQ 1/58
Volksbefragung
Auszug aus BVerfG, 10.06.1958 - 2 BvQ 2/58
Die Entscheidung ist von den Erwägungen getragen, die sich aus der Begründung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 1958 ( 2 BvQ 1/58) ergeben, durch das im Wege der einstweiligen Anordnung die Durchführung des hamburgischen Gesetzes betreffend die Volksbefragung über Atomwaffen vom 9. Mai 1958 bis zur Entscheidung in der Hauptsache ausgesetzt worden ist.
- BAG, 29.06.1962 - 1 AZR 343/61
Grundrecht - Abwehrrecht - Arbeitsplatzwahl
das Recht, den gewählten Arbeitsplatz beizubehalten, aufzugeben und zu wechseln (…ebenso v. Mangoldt-Klein, Grundgesetz, 2. Aufl., Art" 12, Anm. III 3; Bachof in Bettermann-Nipperdey-Scheuner, Grundrechte, Bd. IIl/l So 251; vgl. auch BVerfGE 7, 374 / ÄOY / ) < Wird der Arbeitnehmer trotz bestehenden Kündigungsrechts für den Pall der Kündigung durch dann eintretende Zahlungspflichten an seinen Arbeitsplatz gebunden, dann ist ihm das Recht, diesen Arbeitsplatz aufzugeben und einen anderen Arbeitsplatz zu wählen, beschnitten. - OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2009 - 15 B 354/09
Entwässerung: Pflicht zur Beauftragung bestimmter Unternehmen
zum Gesichtspunkt subjektiver Zulassungsbeschränkungen für die Berufswahl, BVerfG, Beschluss vom 10.6.1958 - 2 BvQ 2/58 -, BVerfGE 7, 374 (406 f.). - BVerfG, 23.06.1958 - 2 BvQ 3/58
Einstweilige Anordnung gegen die Volksbefragung über Atombewaffnung
Die einstweilige Anordnung im vorliegenden Fall rechtfertigt sich deshalb aus den Erwägungen, mit denen die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 1958 ( 2 BvQ 1/58, Hamburg betreffen) und vom 10. Juni 1958 ( 2 BvQ 2/58, Bremen betreffend) begründet worden sind und auf die zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird.
- BAG, 12.02.1985 - 3 AZR 119/83
Unverfallbare Versorungsanwartschaft - Zusatzrente - Berechnung - Öffentlicher …
Subjektive und objektive Zulassungsbeschränkungen sind nur wirksam, wenn sie verhältnismäßig sind oder zur Abwehr nachweisbarer und schwerer Gefahren für ein überragendes Gemeinschaftsgut notwendig erscheinen (BVerfGE 7, 374, 377 = NJW 1958, 1035 [BVerfG 11.06.1958 - 1 BvR 596/56]). - BVerwG, 11.12.1964 - VII C 117.63
Gewährung zinsverbilligter Kredite - Entscheidung einer abstrakten Rechtsfrage - …
Soweit nicht die Grundrechte beeinträchtigt werden, ist es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der Bundesregierung freigestellt, im Rahmen der verfassungsrechtlich festgelegten Rechtsordnung Wirtschaftspolitik zu treiben (BVerfGE 4, 7; 7, 377 [BVerfG 10.06.1958 - 2 BvQ 2/58][400]). - VG Würzburg, 08.03.1995 - W 10 K 94.1068
Mitgliedschaft bei der Industrie-und Handelskammer eines Apothekers; Verstoß …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG Koblenz, 16.12.1991 - 3 K 1594/91
Entrichtung eines Beitrages von der Industrie - und Handelskammer; …
Dementsprechend ist es auch in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, daß Apothekeninhaber Gewerbetreibende sind (vgl. BVerfGE 5, 25; 7, 377 [BVerfG 10.06.1958 - 2 BvQ 2/58]; BVerwGE 4, 81).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".