Rechtsprechung
| BVerfG, 11.08.1998 - 2 BvQ 28/98 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
§ 32 Abs. 1 BVerfGG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 32 Abs. 1
Voraussetzungen für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 15.12.1986 - 2 BvE 1/86
Nichtzulassung einer "Partei" zur Bundestagswahl
Auszug aus BVerfG, 11.08.1998 - 2 BvQ 28/98
Rn. 5 In Wahlangelegenheiten gilt der Grundsatz, daß Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden können (BVerfGE 11, 329; 14, 154 ; 16, 128 ; 29, 18 ; 74, 96 ; 83, 156 ; stRspr).Die Anerkennung als Partei durch den Bundeswahlausschuß gemäß § 18 Abs. 4 Nr. 2 BWahlG gehört im Sinne des § 49 BWahlG zu den sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehenden Einzelentscheidungen (BVerfGE 74, 96 ; 83, 156 ).
- BVerfG, 29.11.1990 - 2 BvE 13/90
Anfechtung einer Entscheidung des Bundeswahlausschusses wegen Nichtzulassung …
Auszug aus BVerfG, 11.08.1998 - 2 BvQ 28/98
Rn. 5 In Wahlangelegenheiten gilt der Grundsatz, daß Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden können (BVerfGE 11, 329; 14, 154 ; 16, 128 ; 29, 18 ; 74, 96 ; 83, 156 ; stRspr).Die Anerkennung als Partei durch den Bundeswahlausschuß gemäß § 18 Abs. 4 Nr. 2 BWahlG gehört im Sinne des § 49 BWahlG zu den sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehenden Einzelentscheidungen (BVerfGE 74, 96 ; 83, 156 ).
- BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvH 1/75
Rechtsnatur des Staatsvertrags über die Vergabe von Studienplätzen - …
Auszug aus BVerfG, 11.08.1998 - 2 BvQ 28/98
Gemäß der Sicherungsfunktion der einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfGE 16, 236 ; 42, 103 ) ist für deren Erlaß im Verfassungsbeschwerde-Verfahren jedoch kein Raum, wenn davon auszugehen ist, daß die - noch zu erhebende - Verfassungsbeschwerde von vornherein unzulässig wäre (vgl. BVerfGE 93, 181 ; stRspr).
- BVerfG, 05.07.1995 - 1 BvR 2226/94
Rasterfahndung
Auszug aus BVerfG, 11.08.1998 - 2 BvQ 28/98
Gemäß der Sicherungsfunktion der einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfGE 16, 236 ; 42, 103 ) ist für deren Erlaß im Verfassungsbeschwerde-Verfahren jedoch kein Raum, wenn davon auszugehen ist, daß die - noch zu erhebende - Verfassungsbeschwerde von vornherein unzulässig wäre (vgl. BVerfGE 93, 181 ; stRspr). - BVerfG, 27.06.1962 - 2 BvR 189/62
Ausschluß der Verfassungsbeschwerde gegen der Wahl vorangehende Entscheidungen
Auszug aus BVerfG, 11.08.1998 - 2 BvQ 28/98
Rn. 5 In Wahlangelegenheiten gilt der Grundsatz, daß Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden können (BVerfGE 11, 329; 14, 154 ; 16, 128 ; 29, 18 ; 74, 96 ; 83, 156 ; stRspr). - BVerfG, 20.10.1960 - 2 BvQ 6/60
Keine einstweilige Anordnung gegen die Stadtratswahl in Worms 1960
Auszug aus BVerfG, 11.08.1998 - 2 BvQ 28/98
Rn. 5 In Wahlangelegenheiten gilt der Grundsatz, daß Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden können (BVerfGE 11, 329; 14, 154 ; 16, 128 ; 29, 18 ; 74, 96 ; 83, 156 ; stRspr). - BVerfG, 15.05.1963 - 2 BvR 194/63
Vorrang des Washlprüfungsverfahrens vor der Verfassungsbeschwerde
Auszug aus BVerfG, 11.08.1998 - 2 BvQ 28/98
Rn. 5 In Wahlangelegenheiten gilt der Grundsatz, daß Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden können (BVerfGE 11, 329; 14, 154 ; 16, 128 ; 29, 18 ; 74, 96 ; 83, 156 ; stRspr). - BVerfG, 09.06.1970 - 2 BvC 1/70
Verfassungsrechtliche Prüfung einer Wahlprüfungsbeschwerde
Auszug aus BVerfG, 11.08.1998 - 2 BvQ 28/98
Rn. 5 In Wahlangelegenheiten gilt der Grundsatz, daß Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden können (BVerfGE 11, 329; 14, 154 ; 16, 128 ; 29, 18 ; 74, 96 ; 83, 156 ; stRspr). - BVerfG, 02.07.1963 - 1 BvQ 1/62
Zuständigkeit des Dreier-Ausschusses für die Entscheidung über einstweilige …
Auszug aus BVerfG, 11.08.1998 - 2 BvQ 28/98
Gemäß der Sicherungsfunktion der einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfGE 16, 236 ; 42, 103 ) ist für deren Erlaß im Verfassungsbeschwerde-Verfahren jedoch kein Raum, wenn davon auszugehen ist, daß die - noch zu erhebende - Verfassungsbeschwerde von vornherein unzulässig wäre (vgl. BVerfGE 93, 181 ; stRspr).
- BVerfG, 24.08.2009 - 2 BvQ 50/09
Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen im Vorfeld einer …
Rn. 7 Gleiches gilt für Entscheidungen des Bundeswahlausschusses über die Anerkennung als Partei im Rahmen des Verfahrens nach § 18 Abs. 2 bis 4 BWahlG, weil damit - für die anderen Wahlorgane bindend - über das Recht der betreffenden Vereinigung zur Einreichung von Landeslisten entschieden wird (vgl. BVerfGE 74, 96 ; 83, 156 ff.; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 28. November 1990 - 2 BvQ 18/90 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 1998 - 2 BvQ 28/98 -, BayVBl 1999, S. 46; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Juli 2009 - 2 BvQ 45/09 -, juris;… Schreiber, BWahlG, 8. Aufl. 2009, § 49 Rn. 7). - OVG Hamburg, 07.12.2004 - 3 Bs 531/04
Studierendenparlament; Wahlverfahren; Wahlanfechtung; Unterscheidbarkeit …
Der in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für Wahlangelegenheiten formulierte Grundsatz, dass Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden können (BVerfG [3. Kammer des Zweiten Senats], Beschl. v. 11.8.1998, BayVBl 1999 S. 46 m.w.N.), gilt nicht ohne weiteres auch für Wahlen innerhalb von Körperschaften auf satzungsrechtlicher Grundlage.Auch die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach in Wahlangelegenheiten der Grundsatz gilt, dass Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden können (vgl. z.B. BVerfG [3. Kammer des Zweiten Senats], Beschl. v. 11.8.1998, BayVBl 1999 S. 46 m.w.N.), hat, soweit ersichtlich, nur solche Wahlen, insbesondere Bundestagswahlen, im Blick.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2011 - 15 B 1427/11
Vorläufige Vorwegnahme des Ergebnisses einer bestandskräftigen …
Rn. 13 Vgl. für das Bundeswahlrecht BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. August 1998 - 2 BvQ 28/98 -, BayVBl. 1999, 46.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2012 - 15 A 2413/11
Anforderungen an die Klagebefugnis im kommunalen Wahlprüfungsverfahren; …
Rn. 29 vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. August 1998 - 2 BvQ 28/98 -, BayVBl. 1999, 46; OVG NRW, Beschlüsse vom 23. November 2011 15 B 1427/11 -, und vom 9. Februar 2011 - 15 B 1795/10 - NWVBl. 2011, 269,. - OVG Sachsen-Anhalt, 20.03.2007 - 4 O 87/07
Zur Einschränkung des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes im …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gilt in Wahlangelegenheiten allgemein der Grundsatz, dass Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden können (BVerfG, Beschl. v. 11. August 1998 - 2 BvQ 28/98 -, BayVBl 1999, 46 m.w.N.). - VG Köln, 19.03.2026 - 4 L 608/26 Die gerichtliche Überprüfung des Beschlusses nach § 40 Abs. 1 KWahlG NRW erfolgt einzig im Wege der bereits beim Verwaltungsgericht unter dem Aktenzeichen 4 K 1102/26 anhängigen Klage und damit dem im Kommunalwahlgesetz NRW vorgesehenen Rechtsbehelf (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. August 1998 - 2 BvQ 28/98 -, juris, Rn. 5; OVG NRW…, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 15 A 2413/11 -, juris, Rn. 26).
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.04.2026 - 1 M 31/26
Unzulässige Vowegnahme der Hauptsache im Fall einer begehrten einstweiligen …
Entscheidungen und Maßnahmen, die sich - wie hier - unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, können aus diesem Grund nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden (vgl. zu den Wahlen eines Studierendenparlaments OVG Hamburg…, Beschluss vom 20. März 2025 - 3 Bs 29/25 -, juris Rn. 11; OVG Münster…, Beschluss vom 23. November 2011 - 15 B 1427/11 -, juris Rn. 5 ff.; für das Bundeswahlrecht BVerfG, Beschluss vom 11. August 1998 - 2 BvQ 28/98 - juris, Rn. 5 [m. w. N.]). - VG Köln, 19.03.2026 - 4 L 607/26 Die gerichtliche Überprüfung des Beschlusses nach § 40 Abs. 1 KWahlG NRW erfolgt einzig im Wege der bereits beim Verwaltungsgericht unter dem Aktenzeichen 4 K 9819/25 anhängigen Klage und damit dem im Kommunalwahlgesetz NRW vorgesehenen Rechtsbehelf (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. August 1998 - 2 BvQ 28/98 -, juris, Rn. 5; OVG NRW…, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 15 A 2413/11 -, juris, Rn. 26).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2011 - 15 B 1795/10
Rechtsbehelf des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in Fällen von …
Rn. 14 Vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. August 1998 - 2 BvQ 28/98 -, BayVBl. 1999, 46. - OVG Thüringen, 18.09.2012 - 1 EN 335/12
Online-Wahlen an Hochschulen
Diesem Ziel liefen länger andauernde z. B. durch Wahlanfechtung entstehende Schwebezustände sichtlich zuwider, weil dadurch eine effektive Aufgabenwahrnehmung des gewählten Organs in der laufenden Wahlperiode in Frage gestellt wäre, weshalb die Rechtsprechung (vgl. OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 23. November 2011 - 15 B 1427/11 - zit. n. juris, dort Rn. 3 ff. unter Bezug auf BVerfG, Kammerbeschl. v. 11. August 1998 - 2 BvQ 28/98 -, BayVBl. 1999, 46) grundsätzlich keinen einstweiligen Rechtsschutz im Wahlprüfungsverfahren zulässt. - VerfGH Sachsen, 10.08.2004 - 83-IV-04
- VerfGH Sachsen, 10.08.2004 - 85-IV-04
- VG Köln, 28.02.2008 - 4 L 250/08
Neuwahl eines Bürgermeisters in Meckenheim darf stattfinden
- VG Düsseldorf, 04.12.2014 - 7 L 2914/14
Einlegung von Rechtsmitteln im Zusammenhang mit der Wahl zu den Zahnärztekammern
- VG Berlin, 13.03.2009 - 3 L 21.09
Schulrecht: Rechtsschutzbedürfnis für das Begehren, eine Elternversammlung zur …
- VG Berlin, 10.07.2014 - 12 L 378.14
Vorläufige Untersagung der Konstituierung des Fakultätsrates
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