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| BVerfG, 22.08.2018 - 2 BvQ 53/18, 2 BvQ 54/18, 2 BvQ 55/18, 2 BvQ 56/18, 2 BvQ 57/18, 2 BvQ 58/18, 2 BvQ 59/18, 2 BvQ 60/18, 2 BvQ 61/18, 2 BvQ 62/18, 2 BvQ 63/18, 2 BvQ 64/18, 2 BvQ 65/18, 2 BvQ 66/18, 2 BvQ 67/18, 2 BvQ 68/18, 2 BvQ 70/18 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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Ablehnung des Erlasses einstweiliger Anordnungen, gerichtet auf die Verpflichtung des Bundestages zur Entscheidung über Wahlprüfungsanträge mit Blick auf die fehlende Wählbarkeit der CDU in Bayern bzw der fehlenden Wählbarkeit der CSU außerhalb Bayerns: Unzulässigkeit ...
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Art 19 Abs 4 GG, Art 38 Abs 1 S 1 GG, Art 41 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 48 BVerfGG
Ablehnung des Erlasses einstweiliger Anordnungen, gerichtet auf die Verpflichtung des Bundestages zur Entscheidung über Wahlprüfungsanträge mit Blick auf die fehlende Wählbarkeit der CDU in Bayern bzw der fehlenden Wählbarkeit der CSU außerhalb Bayerns: Unzulässigkeit ... - Wolters Kluwer
Wahlprüfung der Bundestagswahl 2017 bzgl. der fehlenden Wählbarkeit der CDU für Wahlberechtigte mit Wohnsitz in Bayern und der CSU für Wahlberechtigte mit Wohnsitz außerhalb Bayerns i.R.e. Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
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GG Art. 41 Abs. 2
Wahlprüfung der Bundestagswahl 2017 bzgl. der fehlenden Wählbarkeit der CDU für Wahlberechtigte mit Wohnsitz in Bayern und der CSU für Wahlberechtigte mit Wohnsitz außerhalb Bayerns i.R.e. Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung - datenbank.nwb.de
Ablehnung des Erlasses einstweiliger Anordnungen, gerichtet auf die Verpflichtung des Bundestages zur Entscheidung über Wahlprüfungsanträge mit Blick auf die fehlende Wählbarkeit der CDU in Bayern bzw der fehlenden Wählbarkeit der CSU außerhalb Bayerns: Unzulässigkeit ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- lto.de (Kurzinformation)
Eilantrag zur Wählbarkeit der CDU in Bayern abgelehnt: Warten auf den Bundestag
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die fehlende Wählbarkeit der CDU in Bayern
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (21)
- BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvQ 33/18
Ablehnung des Erlasses einer eA bzgl der Mandatsausübung von Bundesabgeordneten …
Auszug aus BVerfG, 22.08.2018 - 2 BvQ 53/18
Gemäß Art. 41 Abs. 2 GG, § 48 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG ist erst gegen den Beschluss des Deutschen Bundestages die Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht zulässig (vgl. BVerfGE 63, 73 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 24. Juli 2018 - 2 BvQ 33/18 -, juris, Rn. 7).Dies könnte in Betracht kommen, wenn über einen Wahleinspruch nicht in angemessener Frist entschieden wird und dadurch die Gefahr besteht, dass das Wahlprüfungsbeschwerdeverfahren nicht mehr zeit- oder sachgerecht durchgeführt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 24. Juli 2018 - 2 BvQ 33/18 -, juris, Rn. 7; VerfGH Saarland…, Urteil vom 31. Januar 2011 - Lv 13/10 -, juris, Rn. 83, 84).
Die bisherige Dauer der Wahleinspruchsverfahren von weniger als einem Jahr kann nicht ohne Weiteres als unangemessen angesehen werden (vgl. BVerfGE 121, 266 ; 123, 39 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 24. Juli 2018 - 2 BvQ 33/18 -, juris, Rn. 7).
Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, können nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden (vgl. BVerfGE 11, 329 f.; 14, 154 ; 16, 128 ; 28, 214 ; 63, 73 ; 83, 156 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 24. Juli 2018 - 2 BvQ 33/18 -, juris, Rn. 8).
Damit wird die Korrektur etwaiger Wahlfehler einschließlich solcher, die Verletzungen subjektiver Rechte enthalten, dem Rechtsweg des Art. 19 Abs. 4 GG entzogen (vgl. BVerfGE 22, 277 ; 34, 81 ; 46, 196 ; 66, 232 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 24. Juli 2018 - 2 BvQ 33/18 -, juris, Rn. 8).
Daran hat sich durch das Gesetz zur Verbesserung des Rechtsschutzes in Wahlsachen (BGBl I 2012 S. 1501) nichts geändert (vgl. BVerfGE 134, 135 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 24. Juli 2018 - 2 BvQ 33/18 -, juris, Rn. 8).
Demgemäß ist für eine auf Art. 19 Abs. 4 GG gestützte Verfassungsbeschwerde im Wahlprüfungsverfahren kein Raum (vgl. BVerfGE 66, 232 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. August 2017 - 2 BvQ 50/17 -, juris, Rn. 1; Beschluss des Zweiten Senats vom 24. Juli 2018 - 2 BvQ 33/18 -, juris, Rn. 8).
- BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvQ 3/82
Keine einstweilige Anordnung gegen die Bundestagswahl 1983
Auszug aus BVerfG, 22.08.2018 - 2 BvQ 53/18
Gemäß Art. 41 Abs. 2 GG, § 48 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG ist erst gegen den Beschluss des Deutschen Bundestages die Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht zulässig (vgl. BVerfGE 63, 73 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 24. Juli 2018 - 2 BvQ 33/18 -, juris, Rn. 7).Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, können nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden (vgl. BVerfGE 11, 329 f.; 14, 154 ; 16, 128 ; 28, 214 ; 63, 73 ; 83, 156 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 24. Juli 2018 - 2 BvQ 33/18 -, juris, Rn. 8).
- BVerfG, 14.03.1984 - 2 BvC 1/84
Anforderungen an eine Walprüfungsbeschwerde
Auszug aus BVerfG, 22.08.2018 - 2 BvQ 53/18
Damit wird die Korrektur etwaiger Wahlfehler einschließlich solcher, die Verletzungen subjektiver Rechte enthalten, dem Rechtsweg des Art. 19 Abs. 4 GG entzogen (vgl. BVerfGE 22, 277 ; 34, 81 ; 46, 196 ; 66, 232 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 24. Juli 2018 - 2 BvQ 33/18 -, juris, Rn. 8).Demgemäß ist für eine auf Art. 19 Abs. 4 GG gestützte Verfassungsbeschwerde im Wahlprüfungsverfahren kein Raum (vgl. BVerfGE 66, 232 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. August 2017 - 2 BvQ 50/17 -, juris, Rn. 1;… Beschluss des Zweiten Senats vom 24. Juli 2018 - 2 BvQ 33/18 -, juris, Rn. 8).
- BVerfG, 03.03.2009 - 2 BvC 3/07
Wahlcomputer
Auszug aus BVerfG, 22.08.2018 - 2 BvQ 53/18
Die bisherige Dauer der Wahleinspruchsverfahren von weniger als einem Jahr kann nicht ohne Weiteres als unangemessen angesehen werden (vgl. BVerfGE 121, 266 ; 123, 39 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 24. Juli 2018 - 2 BvQ 33/18 -, juris, Rn. 7). - BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04
Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot
Auszug aus BVerfG, 22.08.2018 - 2 BvQ 53/18
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat jedoch keinen Erfolg, wenn der Antrag in der Hauptsache unzulässig oder offensichtlich unbegründet wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 111, 147 ; stRspr). - BVerfG, 03.07.2008 - 2 BvC 1/07
Regelungen des Bundeswahlgesetzes, aus denen sich Effekt des negativen …
Auszug aus BVerfG, 22.08.2018 - 2 BvQ 53/18
Die bisherige Dauer der Wahleinspruchsverfahren von weniger als einem Jahr kann nicht ohne Weiteres als unangemessen angesehen werden (vgl. BVerfGE 121, 266 ; 123, 39 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 24. Juli 2018 - 2 BvQ 33/18 -, juris, Rn. 7). - BVerfG, 07.10.1969 - 2 BvQ 2/69
Wahlkampfkostenerstattung - Organstreit zwischen politischer Partei und …
Auszug aus BVerfG, 22.08.2018 - 2 BvQ 53/18
Rn. 5 1. Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall - auch schon vor Anhängigkeit eines Verfahrens zur Hauptsache (vgl. BVerfGE 11, 339 ; 27, 152 ; 92, 130 ) - einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist. - BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85
'Legende vom toten Soldaten'
Auszug aus BVerfG, 22.08.2018 - 2 BvQ 53/18
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat jedoch keinen Erfolg, wenn der Antrag in der Hauptsache unzulässig oder offensichtlich unbegründet wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 111, 147 ; stRspr). - BVerfG, 11.10.1972 - 2 BvR 912/71
Wahlgleichheit
Auszug aus BVerfG, 22.08.2018 - 2 BvQ 53/18
Damit wird die Korrektur etwaiger Wahlfehler einschließlich solcher, die Verletzungen subjektiver Rechte enthalten, dem Rechtsweg des Art. 19 Abs. 4 GG entzogen (vgl. BVerfGE 22, 277 ; 34, 81 ; 46, 196 ; 66, 232 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 24. Juli 2018 - 2 BvQ 33/18 -, juris, Rn. 8). - BVerfG, 23.07.2013 - 2 BvQ 30/13
A-limine-Abweisung (§ 24 BVerfGG) einer "vorverlegten Wahlprüfungsbeschwerde" …
Auszug aus BVerfG, 22.08.2018 - 2 BvQ 53/18
Daran hat sich durch das Gesetz zur Verbesserung des Rechtsschutzes in Wahlsachen (BGBl I 2012 S. 1501) nichts geändert (vgl. BVerfGE 134, 135 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 24. Juli 2018 - 2 BvQ 33/18 -, juris, Rn. 8). - BVerfG, 09.02.1995 - 2 BvQ 6/95
Keine einstweilige Anordnung zur Vorlage der jährlichen Prüfungsberichte des …
- VerfGH Saarland, 31.01.2011 - Lv 13/10
Verfassungsbeschwerde; Rechtschutzgarantie, effektiver Rechtsschutz; …
- BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvQ 9/60
Keine Antragsberechtigung des Beteiligten im Ausgangsverfahren für einstweilige …
- BVerfG, 25.07.1967 - 2 BvC 4/62
Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde durch Ende der Legislaturperiode
- BVerfG, 27.06.1962 - 2 BvR 189/62
Ausschluß der Verfassungsbeschwerde gegen der Wahl vorangehende Entscheidungen
- BVerfG, 30.08.2017 - 2 BvQ 50/17
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Keine Vorverlegung der …
- BVerfG, 29.11.1990 - 2 BvE 13/90
Anfechtung einer Entscheidung des Bundeswahlausschusses wegen Nichtzulassung …
- BVerfG, 20.10.1960 - 2 BvQ 6/60
Keine einstweilige Anordnung gegen die Stadtratswahl in Worms 1960
- BVerfG, 15.05.1963 - 2 BvR 194/63
Vorrang des Washlprüfungsverfahrens vor der Verfassungsbeschwerde
- BVerfG, 28.04.1970 - 2 BvR 313/68
Rechtsweg bei Anfechtung einer Landtagswahl
- BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvC 1/77
Unzulässigkeit der Ablehnung von Bundestagsabgeordneten im Wahlprüfungsverfahren …
- VerfGH Sachsen, 16.08.2019 - 76-IV-19
Sachsen-Wahl: Verfassungsgericht erlaubt der AfD dreißig Kandidaten
a) In Wahlangelegenheiten können Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, grundsätzlich nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. August 2014, Vf. 56-IV-14 [HS]/ 57-IV-14 [e.A.], st. Rspr.; vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Oktober 1960, BVerfGE 11, 329; Beschluss vom 27. Juni 1962, BVerfGE 14, 154 [155]; Beschluss vom 15. Mai 1963, BVerfGE 16, 128 [130]; Beschluss vom 15. Dezember 1986, BVerfGE 74, 96 [101]; Beschluss vom 31. Juli 2009 - 2 BvQ 45/09 - juris; Beschluss vom 24. August 2009 - 2 BvR 1898/09 - juris; Beschluss vom 24. August 2009 - 2 BvQ 50/09 - juris; Beschluss vom 1. September 2009 - 2 BvR 1928/09, 2 BvR 1937/09 - juris; Beschluss vom 23. Juli 2013, BVerfGE 134, 135 [138]; Beschluss vom 24. Juli 2018 - 2 BvQ 33/18 - juris; Beschluss vom 22. August 2018 - 2 BvQ 53/18 - juris; Beschluss vom 11. September 2018 - 2 BvQ 80/18 - juris; Urteil vom 15. April 2019 - 2 BvQ 22/19 - juris).Besteht dagegen die - konkrete - Gefahr, dass das Wahlprüfungsbeschwerdeverfahren nicht mehr zeit- oder sachgerecht durchgeführt werden kann, kommt im Einzelfall wegen des Gebots effektiven Rechtsschutzes eine Verfassungsbeschwerde vor Abschluss, regelmäßig aber erst während eines bereits eingeleiteten Wahlprüfungsverfahrens im Landtag, in Betracht (so insbesondere SaarlVerfGH…, Urteil vom 31. Januar 2011 - Lv 13/10 - juris Rn. 83, 84; offen gelassen durch BVerfG…, Beschluss vom 24. Juli 2018 - 2 BvQ 33/18 - juris Rn. 7; Beschluss vom 22. August 2018 - 2 BvQ 53/18 - juris Rn. 8;… Beschluss vom 11. September 2018 - 2 BvQ 80/18 - juris Rn. 8).
- BVerfG, 23.07.2026 - 2 BvC 20/26
Dauer der Wahlprüfung - Erfolglose Wahlprüfungsbeschwerde mit Hinweis zur zeit- …
Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, können nach § 49 BWahlG nur mit den im Bundeswahlgesetz und in der Bundeswahlordnung vorgesehenen Rechtsbehelfen sowie im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden (vgl. BVerfGE 11, 329 ; 14, 154 ; 16, 128 ; 28, 214 ; 83, 156 ; 149, 374 ; 149, 378 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 22. August 2018 - 2 BvQ 53/18 u.a. -, Rn. 9).Gemäß Art. 41 Abs. 2 GG ist erst gegen den Beschluss des Deutschen Bundestages die Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht zulässig (vgl. BVerfGE 63, 73 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 24. Juli 2018 - 2 BvQ 33/18 -, Rn. 7; Beschluss des Zweiten Senats vom 22. August 2018 - 2 BvQ 53/18 u.a. -, Rn. 8).
- BVerfG, 13.08.2025 - 2 BvR 957/25
Unzulässige Verfassungsbeschwerde zur Untätigkeit des Wahlprüfungsausschusses
Der Deutsche Bundestag hat über Wahleinsprüche binnen angemessener Frist zu entscheiden (vgl. BVerfGE 149, 374 ; 149, 378 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 22. August 2018 - 2 BvQ 53/18 u.a. -, Rn. 8;… Beschluss des Zweiten Senats vom 12. Mai 2025 - 2 BvE 6/25 -, Rn. 32 - BSW - Neuauszählung).Rn. 9 Die Wahlprüfung nach Art. 41 Abs. 2 GG geht als speziellerer Rechtsbehelf vor (vgl. BVerfGE 149, 378 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 22. August 2018 - 2 BvQ 53/18 u.a. -, Rn. 9).
Auch eine auf die Verletzung der Garantie effektiven Rechtsschutzes durch den Deutschen Bundestag gestützte Verfassungsbeschwerde ist unzulässig (vgl. BVerfGE 149, 378 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 22. August 2018 - 2 BvQ 53/18 u.a. -, Rn. 9).
Daher schließt das Bundesverfassungsgericht ausnahmsweise eine Wahlprüfungsbeschwerde auch ohne vorangehende Entscheidung des Deutschen Bundestages nicht aus, wenn dieser über den Wahleinspruch nicht in angemessener Frist entscheidet und dadurch die Gefahr besteht, dass das Wahlprüfungsbeschwerdeverfahren nicht mehr zeit- oder sachgerecht durchgeführt werden kann (vgl. BVerfGE 149, 374 ; 149, 378 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 22. August 2018 - 2 BvQ 53/18 u.a. -, Rn. 8;… Beschluss des Zweiten Senats vom 12. Mai 2025 - 2 BvE 6/25 -, Rn. 32).
- VG Bremen, 27.04.2023 - 14 V 778/23
Ablehnung auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vor der Wahl - Exklusivität …
Die Vorschrift ist Ausdruck eines allgemeinen, im verfassungsrechtlichen Demokratieprinzip wurzelnden Grundsatzes (…vgl. auch: BVerfG, Beschl. v. 11.09.2018 - 2 BvQ 80/18 -, BVerfGE 149, 378-382, juris Rn. 9; Beschl. v. 22.08.2018 - 2 BvQ 53/18 -, juris Rn. 9;… Beschl. v. 24.07.2018 - 2 BvQ 33/18 -, BVerfGE 149, 374-378, juris Rn. 8;… Beschl. v. 18.10.2011 - 2 BvC 11/10 -, juris Rn. 10, alle jeweils m.w.N.).
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