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Rechtsprechung
   BVerfG, 10.09.2009 - 2 BvQ 58/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,19927
BVerfG, 10.09.2009 - 2 BvQ 58/09 (https://dejure.org/2009,19927)
BVerfG, Entscheidung vom 10.09.2009 - 2 BvQ 58/09 (https://dejure.org/2009,19927)
BVerfG, Entscheidung vom 10. September 2009 - 2 BvQ 58/09 (https://dejure.org/2009,19927)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    BVerfGG § 23 Abs. 1; ; BVerfGG § 32 Abs. 1; ; BWG § 18 Abs. 2; ; BWG § 20 Abs. 2; ; BWG § 27 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Aufstellung "unzulässiger Hürden"bei der Zulassung neuer Parteien durch Bundeswahlleiter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen eine Entscheidung des Bundeswahlleiters

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

    Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 10.09.2009 - 2 BvQ 58/09
    Eine einstweilige Anordnung kann nicht ergehen, wenn sich das in der Hauptsache verfolgte Begehren von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet erweist (vgl. BVerfGE 103, 41 ; 111, 147 ; stRspr).
  • BVerfG, 23.01.2001 - 2 BvQ 42/00

    Akteneinsicht und Anhörung im Parteiverbotsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 10.09.2009 - 2 BvQ 58/09
    Eine einstweilige Anordnung kann nicht ergehen, wenn sich das in der Hauptsache verfolgte Begehren von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet erweist (vgl. BVerfGE 103, 41 ; 111, 147 ; stRspr).
  • BVerfG, 17.11.2006 - 1 BvQ 33/06

    Anforderungen an die Darlegung in einem Eilantrag

    Auszug aus BVerfG, 10.09.2009 - 2 BvQ 58/09
    Ein Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG ist nur zulässig, wenn das Vorliegen der sich hieraus ergebenden Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung substantiiert dargelegt ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. November 2006 - 1 BvQ 33/06 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 2008 - 2 BvQ 36/08 -, juris).
  • BVerfG, 28.11.2008 - 2 BvQ 36/08
    Auszug aus BVerfG, 10.09.2009 - 2 BvQ 58/09
    Ein Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG ist nur zulässig, wenn das Vorliegen der sich hieraus ergebenden Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung substantiiert dargelegt ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. November 2006 - 1 BvQ 33/06 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 2008 - 2 BvQ 36/08 -, juris).
  • BVerfG, 10.05.2021 - 2 BvQ 47/21

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Terminierung einer mündlichen Verhandlung in …

    Der Antrag ist bereits unzulässig; es fehlt an der hinreichenden Substantiierung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 32 Absatz 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. November 2006 - 1 BvQ 33/06 -, juris; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 2008 - 2 BvQ 36/08 -, juris und 10. September 2009 - 2 BvQ 58/09 -).
  • BVerfG, 20.03.2018 - 2 BvQ 26/18

    Ablehnung des Erlasses einer eA mit Tenorbegründung: Voraussetzungen des § 32 …

    Er ist unzulässig; es fehlt an der hinreichenden Substantiierung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. November 2006 - 1 BvQ 33/06 - juris; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 2008 - 2 BvQ 36/08 - und 10. September 2009 - 2 BvQ 58/09 - juris).
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