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Rechtsprechung
   BVerfG, 11.09.2018 - 2 BvQ 80/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,30634
BVerfG, 11.09.2018 - 2 BvQ 80/18 (https://dejure.org/2018,30634)
BVerfG, Entscheidung vom 11.09.2018 - 2 BvQ 80/18 (https://dejure.org/2018,30634)
BVerfG, Entscheidung vom 11. September 2018 - 2 BvQ 80/18 (https://dejure.org/2018,30634)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Ablehnung des Erlasses einer eA bzgl der Zusammensetzung des 19. Deutschen Bundestags: Unzulässigkeit des Antrags in der Hauptsache sowohl als Verfassungsbeschwerde als auch als Wahlprüfungsbeschwerde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, Art 41 Abs 1 GG, Art 41 Abs 2 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 48 BVerfGG
    Ablehnung des Erlasses einer eA bzgl der Zusammensetzung des 19. Deutschen Bundestags: Unzulässigkeit des Antrags in der Hauptsache sowohl als Verfassungsbeschwerde als auch als Wahlprüfungsbeschwerde

  • Wolters Kluwer

    Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Überhangmandate und Ausgleichsmandate i.R.e. Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen Einspruchs gegen die Wahl zum Deutschen Bundestag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Überhangmandate und Ausgleichsmandate i.R.e. Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen Einspruchs gegen die Wahl zum Deutschen Bundestag

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung des Erlasses einer eA bzgl der Zusammensetzung des 19. Deutschen Bundestags: Unzulässigkeit des Antrags in der Hauptsache sowohl als Verfassungsbeschwerde als auch als Wahlprüfungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die aktuelle Zusammensetzung des Bundestages - und keine einstweilige Anordnung aus Karlsruhe

Papierfundstellen

  • BVerfGE 149, 378
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvQ 33/18

    Ablehnung des Erlasses einer eA bzgl der Mandatsausübung von Bundesabgeordneten …

    Auszug aus BVerfG, 11.09.2018 - 2 BvQ 80/18
    Gemäß Art. 41 Abs. 2 GG in Verbindung mit § 48 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG ist erst gegen den Beschluss des Deutschen Bundestages die Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht zulässig (vgl. BVerfGE 63, 73 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 24. Juli 2018 - 2 BvQ 33/18 -, juris, Rn. 7).

    Dies könnte in Betracht kommen, wenn über einen Wahleinspruch nicht in angemessener Frist entschieden wird und dadurch die Gefahr besteht, dass das Wahlprüfungsbeschwerdeverfahren nicht mehr zeit- oder sachgerecht durchgeführt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 24. Juli 2018 - 2 BvQ 33/18 -, juris, Rn. 7; VerfGH Saarland…, Urteil vom 31. Januar 2011 - Lv 13/10 -, juris, Rn. 83, 84).

    Die bisherige Dauer des Wahleinspruchsverfahrens von weniger als einem Jahr kann nicht ohne Weiteres als unangemessen angesehen werden (vgl. BVerfGE 121, 266 ; 123, 39 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 24. Juli 2018 - 2 BvQ 33/18 -, juris, Rn. 7).

    Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, können nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden (vgl. BVerfGE 11, 329 f.; 14, 154 ; 16, 128 ; 28, 214 ; 63, 73 ; 83, 156 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 24. Juli 2018 - 2 BvQ 33/18 -, juris, Rn. 8).

    Damit wird die Korrektur etwaiger Wahlfehler einschließlich solcher, die Verletzungen subjektiver Rechte enthalten, dem Rechtsweg des Art. 19 Abs. 4 GG entzogen (vgl. BVerfGE 22, 277 ; 34, 81 ; 46, 196 ; 66, 232 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 24. Juli 2018 - 2 BvQ 33/18 -, juris, Rn. 8).

    Daran hat sich durch das Gesetz zur Verbesserung des Rechtsschutzes in Wahlsachen (BGBl I 2012 S. 1501) nichts geändert (vgl. BVerfGE 134, 135 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 24. Juli 2018 - 2 BvQ 33/18 -, juris, Rn. 8).

    BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. August 2017 - 2 BvQ 50/17 -, juris, Rn. 1; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 24. Juli 2018 - 2 BvQ 33/18 -, juris, Rn. 8).

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvQ 3/82

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Bundestagswahl 1983

    Auszug aus BVerfG, 11.09.2018 - 2 BvQ 80/18
    Gemäß Art. 41 Abs. 2 GG in Verbindung mit § 48 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG ist erst gegen den Beschluss des Deutschen Bundestages die Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht zulässig (vgl. BVerfGE 63, 73 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 24. Juli 2018 - 2 BvQ 33/18 -, juris, Rn. 7).

    Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, können nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden (vgl. BVerfGE 11, 329 f.; 14, 154 ; 16, 128 ; 28, 214 ; 63, 73 ; 83, 156 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 24. Juli 2018 - 2 BvQ 33/18 -, juris, Rn. 8).

  • BVerfG, 14.03.1984 - 2 BvC 1/84

    Anforderungen an eine Walprüfungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 11.09.2018 - 2 BvQ 80/18
    Damit wird die Korrektur etwaiger Wahlfehler einschließlich solcher, die Verletzungen subjektiver Rechte enthalten, dem Rechtsweg des Art. 19 Abs. 4 GG entzogen (vgl. BVerfGE 22, 277 ; 34, 81 ; 46, 196 ; 66, 232 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 24. Juli 2018 - 2 BvQ 33/18 -, juris, Rn. 8).

    Demgemäß ist für eine auf Art. 19 Abs. 4 GG gestützte Verfassungsbeschwerde im Wahlprüfungsverfahren kein Raum (vgl. BVerfGE 66, 232 ;.

  • BVerfG, 25.07.2012 - 2 BvF 3/11

    Landeslisten - Neuregelung des Sitzzuteilungsverfahrens für die Wahlen zum …

    Auszug aus BVerfG, 11.09.2018 - 2 BvQ 80/18
    Diese Mandate führten zu einer Erhöhung der Sitzzahl im Deutschen Bundestag und verwirklichten nicht - wie vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 25. Juli 2012 (BVerfGE 131, 316) gefordert - das Ziel, die Abgeordneten zur Hälfte personenbezogen zu legitimieren, sondern ließen Beeinträchtigungen des föderalen Proporzes erwarten.
  • BVerfG, 03.03.2009 - 2 BvC 3/07

    Wahlcomputer

    Auszug aus BVerfG, 11.09.2018 - 2 BvQ 80/18
    Die bisherige Dauer des Wahleinspruchsverfahrens von weniger als einem Jahr kann nicht ohne Weiteres als unangemessen angesehen werden (vgl. BVerfGE 121, 266 ; 123, 39 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 24. Juli 2018 - 2 BvQ 33/18 -, juris, Rn. 7).
  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

    Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 11.09.2018 - 2 BvQ 80/18
    Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat jedoch keinen Erfolg, wenn der Antrag in der Hauptsache unzulässig oder offensichtlich unbegründet wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 111, 147 ; stRspr).
  • BVerfG, 03.07.2008 - 2 BvC 1/07

    Regelungen des Bundeswahlgesetzes, aus denen sich Effekt des negativen …

    Auszug aus BVerfG, 11.09.2018 - 2 BvQ 80/18
    Die bisherige Dauer des Wahleinspruchsverfahrens von weniger als einem Jahr kann nicht ohne Weiteres als unangemessen angesehen werden (vgl. BVerfGE 121, 266 ; 123, 39 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 24. Juli 2018 - 2 BvQ 33/18 -, juris, Rn. 7).
  • BVerfG, 07.10.1969 - 2 BvQ 2/69

    Wahlkampfkostenerstattung - Organstreit zwischen politischer Partei und …

    Auszug aus BVerfG, 11.09.2018 - 2 BvQ 80/18
    Rn. 5 1. Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall - auch schon vor Anhängigkeit eines Verfahrens zur Hauptsache (vgl. BVerfGE 11, 339 ; 27, 152 ; 92, 130 ) - einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist.
  • BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85

    'Legende vom toten Soldaten'

    Auszug aus BVerfG, 11.09.2018 - 2 BvQ 80/18
    Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat jedoch keinen Erfolg, wenn der Antrag in der Hauptsache unzulässig oder offensichtlich unbegründet wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 111, 147 ; stRspr).
  • BVerfG, 11.10.1972 - 2 BvR 912/71

    Wahlgleichheit

    Auszug aus BVerfG, 11.09.2018 - 2 BvQ 80/18
    Damit wird die Korrektur etwaiger Wahlfehler einschließlich solcher, die Verletzungen subjektiver Rechte enthalten, dem Rechtsweg des Art. 19 Abs. 4 GG entzogen (vgl. BVerfGE 22, 277 ; 34, 81 ; 46, 196 ; 66, 232 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 24. Juli 2018 - 2 BvQ 33/18 -, juris, Rn. 8).
  • BVerfG, 23.07.2013 - 2 BvQ 30/13

    A-limine-Abweisung (§ 24 BVerfGG) einer "vorverlegten Wahlprüfungsbeschwerde" …

  • BVerfG, 09.02.1995 - 2 BvQ 6/95

    Keine einstweilige Anordnung zur Vorlage der jährlichen Prüfungsberichte des …

  • VerfGH Saarland, 31.01.2011 - Lv 13/10

    Verfassungsbeschwerde; Rechtschutzgarantie, effektiver Rechtsschutz; …

  • BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvQ 9/60

    Keine Antragsberechtigung des Beteiligten im Ausgangsverfahren für einstweilige …

  • BVerfG, 25.07.1967 - 2 BvC 4/62

    Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde durch Ende der Legislaturperiode

  • BVerfG, 27.06.1962 - 2 BvR 189/62

    Ausschluß der Verfassungsbeschwerde gegen der Wahl vorangehende Entscheidungen

  • BVerfG, 30.08.2017 - 2 BvQ 50/17

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Keine Vorverlegung der …

  • BVerfG, 29.11.1990 - 2 BvE 13/90

    Anfechtung einer Entscheidung des Bundeswahlausschusses wegen Nichtzulassung …

  • BVerfG, 20.10.1960 - 2 BvQ 6/60

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Stadtratswahl in Worms 1960

  • BVerfG, 15.05.1963 - 2 BvR 194/63

    Vorrang des Washlprüfungsverfahrens vor der Verfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 28.04.1970 - 2 BvR 313/68

    Rechtsweg bei Anfechtung einer Landtagswahl

  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvC 1/77

    Unzulässigkeit der Ablehnung von Bundestagsabgeordneten im Wahlprüfungsverfahren …

  • VerfGH Sachsen, 16.08.2019 - 76-IV-19

    Sachsen-Wahl: Verfassungsgericht erlaubt der AfD dreißig Kandidaten

    a) In Wahlangelegenheiten können Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, grundsätzlich nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. August 2014, Vf. 56-IV-14 [HS]/ 57-IV-14 [e.A.], st. Rspr.; vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Oktober 1960, BVerfGE 11, 329; Beschluss vom 27. Juni 1962, BVerfGE 14, 154 [155]; Beschluss vom 15. Mai 1963, BVerfGE 16, 128 [130]; Beschluss vom 15. Dezember 1986, BVerfGE 74, 96 [101]; Beschluss vom 31. Juli 2009 - 2 BvQ 45/09 - juris; Beschluss vom 24. August 2009 - 2 BvR 1898/09 - juris; Beschluss vom 24. August 2009 - 2 BvQ 50/09 - juris; Beschluss vom 1. September 2009 - 2 BvR 1928/09, 2 BvR 1937/09 - juris; Beschluss vom 23. Juli 2013, BVerfGE 134, 135 [138]; Beschluss vom 24. Juli 2018 - 2 BvQ 33/18 - juris; Beschluss vom 22. August 2018 - 2 BvQ 53/18 - juris; Beschluss vom 11. September 2018 - 2 BvQ 80/18 - juris; Urteil vom 15. April 2019 - 2 BvQ 22/19 - juris).

    Besteht dagegen die - konkrete - Gefahr, dass das Wahlprüfungsbeschwerdeverfahren nicht mehr zeit- oder sachgerecht durchgeführt werden kann, kommt im Einzelfall wegen des Gebots effektiven Rechtsschutzes eine Verfassungsbeschwerde vor Abschluss, regelmäßig aber erst während eines bereits eingeleiteten Wahlprüfungsverfahrens im Landtag, in Betracht (so insbesondere SaarlVerfGH…, Urteil vom 31. Januar 2011 - Lv 13/10 - juris Rn. 83, 84; offen gelassen durch BVerfG…, Beschluss vom 24. Juli 2018 - 2 BvQ 33/18 - juris Rn. 7;… Beschluss vom 22. August 2018 - 2 BvQ 53/18 - juris Rn. 8; Beschluss vom 11. September 2018 - 2 BvQ 80/18 - juris Rn. 8).

    Auch ist weder den subjektiven Teilhaberechten gemäß Art. 4 Abs. 1 SächsVerf noch dem freien Mandat aus Art. 39 Abs. 3 SächsVerf oder dem Recht jedes Wahlbewerbers auf Chancengleichheit aus Art. 41 Abs. 2 SächsVerf ein entsprechender gesetzgeberischer Regelungsauftrag zu entnehmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Dezember 1991, BVerfGE 85, 148 [158 f.]; Beschluss vom 16. Juli 1993 - 2 BvR 1282/93 - juris Rn. 23, das als Konsequenz des Grundsatzes der Wahlgleichheit lediglich einen Anspruch des Wahlbewerbers darauf anerkennt, dass der Gesetzgeber ein Wahlprüfungsverfahren zur Verfügung stellt, um die gesetzmäßige Zusammensetzung des Parlaments zu gewährleisten, im Übrigen aber die Ausschließlichkeit des Wahlprüfungsverfahrens in ständiger Rechtsprechung für verfassungskonform erklärt, vgl. die oben zitierte Rechtsprechung des BVerfG, zuletzt Beschluss vom 11. September 2018 - 2 BvQ 80/18 - juris).

  • BVerfG, 23.07.2026 - 2 BvC 20/26

    Dauer der Wahlprüfung - Erfolglose Wahlprüfungsbeschwerde mit Hinweis zur zeit- …

    Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, können nach § 49 BWahlG nur mit den im Bundeswahlgesetz und in der Bundeswahlordnung vorgesehenen Rechtsbehelfen sowie im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden (vgl. BVerfGE 11, 329 ; 14, 154 ; 16, 128 ; 28, 214 ; 83, 156 ; 149, 374 ; 149, 378 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 22. August 2018 - 2 BvQ 53/18 u.a. -, Rn. 9).

    Sie kann dann in Betracht kommen, wenn der Deutsche Bundestag nicht in angemessener Frist über den Wahleinspruch entscheidet und dadurch die Gefahr besteht, dass das Wahlprüfungsbeschwerdeverfahren nicht mehr zeit- oder sachgerecht durchgeführt werden könnte ( BVerfGE 149, 374 ; 149, 378 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 12. Mai 2025 - 2 BvE 6/25 -, Rn. 32 - BSW - Neuauszählung;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. August 2025 - 2 BvR 957/25 -, Rn. 10).

  • VG Göttingen, 31.08.2026 - 1 B 229/26

    Nachgelagerter Rechtschutz; Wahlprüfungsverfahren; Verfassungstreue; …

    Denn für das Wahlprüfungsverfahren bei Bundestags- beziehungsweise Landtagswahlen formen Art. 41 GG beziehungsweise entsprechende landesverfassungsrechtliche Regelungen den Rechtsweg abschließend aus, sodass für die Rechtsschutzgarantie aus Art. 19 Abs. 4 GG oder ihr entsprechende landesverfassungsrechtliche Regelungen kein Raum bleibt (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 25. Juli 1967 - 2 BvC 4/62 - juris Rn. 12 sowie Beschluss vom 11. September 2018 - 2 BvQ 80/18 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • BVerfG, 13.08.2025 - 2 BvR 957/25

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde zur Untätigkeit des Wahlprüfungsausschusses

    Der Deutsche Bundestag hat über Wahleinsprüche binnen angemessener Frist zu entscheiden (vgl. BVerfGE 149, 374 ; 149, 378 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 22. August 2018 - 2 BvQ 53/18 u.a. -, Rn. 8;… Beschluss des Zweiten Senats vom 12. Mai 2025 - 2 BvE 6/25 -, Rn. 32 - BSW - Neuauszählung).

    Rn. 9 Die Wahlprüfung nach Art. 41 Abs. 2 GG geht als speziellerer Rechtsbehelf vor (vgl. BVerfGE 149, 378 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 22. August 2018 - 2 BvQ 53/18 u.a. -, Rn. 9).

    Auch eine auf die Verletzung der Garantie effektiven Rechtsschutzes durch den Deutschen Bundestag gestützte Verfassungsbeschwerde ist unzulässig (vgl. BVerfGE 149, 378 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 22. August 2018 - 2 BvQ 53/18 u.a. -, Rn. 9).

    Daher schließt das Bundesverfassungsgericht ausnahmsweise eine Wahlprüfungsbeschwerde auch ohne vorangehende Entscheidung des Deutschen Bundestages nicht aus, wenn dieser über den Wahleinspruch nicht in angemessener Frist entscheidet und dadurch die Gefahr besteht, dass das Wahlprüfungsbeschwerdeverfahren nicht mehr zeit- oder sachgerecht durchgeführt werden kann (vgl. BVerfGE 149, 374 ; 149, 378 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 22. August 2018 - 2 BvQ 53/18 u.a. -, Rn. 8;… Beschluss des Zweiten Senats vom 12. Mai 2025 - 2 BvE 6/25 -, Rn. 32).

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 17.09.2025 - VGH B 27/25

    Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen: AfD-Kandidat Paul unterliegt vor den …

    Für das Wahlprüfungsverfahren bei Bundestags- beziehungsweise Landtagswahlen formen nämlich Art. 41 GG beziehungsweise Art. 82 LV den Rechtsweg abschließend aus, sodass für die Rechtsschutzgarantie aus Art. 19 Abs. 4 GG beziehungsweise Art. 124 LV kein Raum bleibt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Juli 1967 - 2 BvC 4/62 -, BVerfGE 22, 277 [281]; Beschluss vom 19. Oktober 1977 - 2 BvC 1/77 -, BVerfGE 46, 196 [198]; Beschluss vom 14. März 1984 - 2 BvC 1/84 -, BVerfGE 66, 232 [234];… Beschluss vom 24. Juli 2018 - 2 BvQ 33/18 -, BVerfGE 149, 374 [378 Rn. 8]; Beschluss vom 11. September 2018 - 2 BvQ 80/18 -, BVerfGE 149, 378 [381 f. Rn. 9];… Beschluss vom 20. Juli 2021 - 2 BvF 1/21 -, BVerfGE 159, 40 [66 Rn. 76];… Brocker, in: Epping/Hillgruber [Hrsg.], in: BeckOK GG, Art. 41 Rn. 11 [Juni 2025]; Glauben, NVwZ 2017, 1419 [1420]; Drossel/Schemmel, NVwZ 2020, 1318 [1319]).
  • BVerfG, 22.07.2021 - 2 BvC 10/21

    Bundesverfassungsgericht entscheidet über vorschlagsberechtigte Parteien für die …

    Hierfür eröffnet Art. 41 GG in verfassungsrechtlich zulässiger Weise einen eigenen, exklusiven Rechtsweg (vgl. BVerfGE 22, 277 ; 34, 81 ; 46, 196 ; 66, 232 ; 149, 374 ; 149, 378 ).
  • BVerfG, 12.05.2025 - 2 BvE 6/25

    Unzulässige Organklage des BSW zur Ausgestaltung des Wahlrechts

    Soweit die Antragstellerin vorbringt, dies nehme zu viel Zeit in Anspruch, hat das Bundesverfassungsgericht die Erhebung einer Wahlprüfungsbeschwerde nicht ausgeschlossen, wenn über einen Wahleinspruch durch den Deutschen Bundestag nicht in angemessener Frist entschieden wird und dadurch die Gefahr besteht, dass das Wahlprüfungsbeschwerdeverfahren nicht mehr zeit- oder sachgerecht durchgeführt werden könnte (vgl. BVerfGE 149, 374 ; 149, 378 ).
  • BVerfG, 26.11.2025 - 2 BvQ 71/25

    Erfolglose Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Rn. 1 Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung sind abzulehnen, weil ein zulässiger Antrag in der Hauptsache nicht gestellt werden könnte (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 111, 147 ; 149, 374 ; 149, 378 ; stRspr).

    Der Zulässigkeit steht der fehlende Abschluss des Wahleinspruchsverfahrens vor dem Deutschen Bundestag entgegen (vgl. BVerfGE 149, 374 ; 149, 378 ).

    Eine auf den Abschluss des Wahleinspruchsverfahrens gerichtete Verfassungsbeschwerde wäre ebenfalls unzulässig (vgl. BVerfGE 149, 378 ).

  • BVerfG, 05.06.2024 - 2 BvR 1177/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde und Wahlprüfungsbeschwerde wegen des …

    Überdies wäre ein isolierter Antrag gleichfalls offensichtlich unzulässig, da die in der Hauptsache noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde gegen die am 14. Januar 2023 in Kraft getretene Änderung des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EuWG aus den vorgenannten Gründen (…vgl. oben Rn. 12 ff.) mangels Fristwahrung ihrerseits von vornherein unzulässig wäre (vgl. etwa BVerfGE 149, 374 ; 149, 378 ).
  • BVerfG, 23.10.2025 - 2 BvC 13/25

    Wahlprüfungsbeschwerde (Richterablehnung, Unzulässigkeit) - Unzulässiges …

    Rn. 28 Die Zulässigkeit der Wahlprüfungsbeschwerde setzt für die Annahme der Beschwerdebefugnis den Abschluss des Wahlprüfungsverfahrens vor dem Deutschen Bundestag durch den Beschwerdeführer voraus (vgl. BVerfGE 128, 322 ; 149, 374 ; 149, 378 ).

    Denn das Wahlprüfungsbeschwerdeverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ist ein der Entscheidung des Deutschen Bundestages über einen Wahleinspruch nachgelagertes Verfahren (vgl. BVerfGE 63, 73 ; 149, 374 ; 149, 378 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 10. Dezember 2024 - 2 BvQ 73/24 -, Rn. 10 - Bundestagswahl 2025 - Vorgelagerter Rechtsschutz).

  • VG Köln, 18.09.2023 - 4 K 5423/22
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 17.09.2025 - VGH A 28/25

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines von der AfD nominierten Kandidaten gegen …

  • VerfGH Thüringen, 26.11.2025 - VerfGH 15/25

    Unzulässiger Antrag der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) im …

  • VG Bremen, 27.04.2023 - 14 V 778/23

    Ablehnung auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vor der Wahl - Exklusivität …

  • VerfVwG der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, 31.05.2021 - KVVG I 5/21
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