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| BVerfG, 15.08.1997 - 2 BvR 1272/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- BFH, 27.03.1998 - X R 105/96
Wirkungen der Versagung rechtlichen Gehörs auf die Eröffnung einer …
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat wiederholt entschieden, daß gegen § 6 FGO keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen (…BFH-Beschlüsse vom 19. Juli 1995 X R 41/94, BFH/NV 1996, 54;… vom 10. September 1996 IV R 51/94, BFH/NV 1997, 242;… vom 24. Oktober 1996 IV R 57/95, BFH/NV 1997, 417, …sowie vom 17. April 1997 III R 39/96, BFH/NV 1997, 860; eine dagegen erhobene Verfassungsbeschwerde wurde mit Beschluß des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfG -- vom 15. August 1997 2 BvR 1272/97 nicht zur Entscheidung angenommen). - BFH, 16.11.1999 - XI R 97/97
Einzelrichter
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat wiederholt entschieden, dass gegen § 6 FGO keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. März 1998 X B 161/96, BFH/NV 1998, 1487 und X R 105/96, BFH/NV 1998, 1488; eine entsprechende Verfassungsbeschwerde wurde mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 15. August 1997 2 BvR 1272/97 nicht zur Entscheidung angenommen). - BFH, 05.05.1999 - XI R 133/96
Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter
Der BFH hat wiederholt entschieden, daß gegen § 6 FGO keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen (…vgl. zuletzt BFH-Beschlüsse vom 27. März 1998 X B 161/96, BFH/NV 1998, 1487, und X R 105/96, BFH/NV 1998, 1488; eine entsprechende Verfassungsbeschwerde wurde mit Beschluß des BVerfG vom 15. August 1997 2 BvR 1272/97 nicht zur Entscheidung angenommen). - BFH, 20.10.1999 - XI R 87/97
Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter, § 6 FGO
Der BFH hat wiederholt entschieden, daß gegen § 6 FGO keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. März 1998 X B 161/96, BFH/NV 1998, 1487, und X R 105/96, BFH/NV 1998, 1488; eine entsprechende Verfassungsbeschwerde wurde mit Beschluß des BVerfG vom 15. August 1997 2 BvR 1272/97 nicht zur Entscheidung angenommen).
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