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Rechtsprechung
   BVerfG, 20.02.1985 - 2 BvR 128/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1009
BVerfG, 20.02.1985 - 2 BvR 128/85 (https://dejure.org/1985,1009)
BVerfG, Entscheidung vom 20.02.1985 - 2 BvR 128/85 (https://dejure.org/1985,1009)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Februar 1985 - 2 BvR 128/85 (https://dejure.org/1985,1009)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der Divergenz im Asylverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufung - Fachfremdes Bundesgericht - Entscheidung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 658 (Ls.)
  • NVwZ 1985, 647
  • DVBl 1985, 566
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BVerwG, 12.01.2004 - 3 B 101.03

    Voraussetzungen der Verwirkung

    Zwar kommt bei einer solchen Abweichung von einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs die Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache in Betracht, obwohl eine Divergenzrevision nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO damit nicht zu begründen wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Februar 1985, NVwZ 1985, 647).
  • BVerfG, 26.01.1993 - 2 BvR 1058/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Voraussetzungen für eine …

    Die in dieser Entscheidung vorgenommene Einschränkung, wonach anderes gilt, wenn sich die entscheidungserhebliche Rechtsfrage einer Klärung durch das höchste Fachgericht entzieht, trifft auf das Ausgangsverfahren ebensowenig zu wie der Sonderfall, daß die Rechtsfrage in der fachgerichtlichen Revisionsrechtsprechung schon geklärt ist (vgl. BVerfG, Beschluß des Ausschusses vom 20. Februar 1985, NVwZ 1985, S. 647 ).
  • BVerwG, 01.06.2010 - 4 B 4.10

    Verjährung eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs bei rechtswidriger …

    Verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet dies nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Februar 1985 - 2 BvR 128/85 - NVwZ 1985, 647).
  • BVerwG, 05.01.2006 - 10 B 26.05

    Zulassung einer Revision wegen Divergenz bei anderen als den in § 132 Abs. 2 Nr. …

    Ein Bedürfnis, die Einheitlichkeit der Rechtsprechung im Wege der Revision zu sichern, hat der Gesetzgeber erkennbar nur gesehen, soweit es zu Divergenzen innerhalb der Verwaltungsgerichtsbarkeit, mit dem Gemeinsamen Senat der obersten Bundesgerichte oder mit dem Bundesverfassungsgericht kommt; im Übrigen hat er sich damit begnügt, das Verfahren zum Ausgleich von Divergenzen zwischen obersten Gerichtshöfen des Bundes nach dem Gesetz zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes bereitzustellen (vgl. BVerfG, Vorprüfungsausschuss, Beschluss vom 20. Februar 1985 - 2 BvR 128/85 - DVBl 1985, 566).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2005 - 16 A 377/01

    Anspruch auf Kostenerstattung für an eine Hilfeempfängerin geleistete …

    Rn. 43 Vgl. dazu, dass jedenfalls die mit dem Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung verwandte Divergenzrüge bei Divergenz mit Entscheidungen "fachfremder" Gerichte nicht vorgesehen ist und auch aus verfassungsrechtlichen Gründen vom Gesetz nicht vorgesehen werden muss: BVerfG, Beschluss vom 20. Februar 1985 - 2 BvR 128/85 -, DVBl 1985, 566.
  • BVerwG, 19.05.1989 - 6 PB 1.89
    Nur diese sinngemäße Übertragung der Vorschriften des Arbeitsgerichtsgesetzes in das personalvertretungsrechtliche Beschlußverfahren gewährleistet, daß das Bundesverwaltungsgericht als Rechtsbeschwerdegericht seinen Auftrag erfüllen kann, auf die Einheitlichkeit der Rechtsprechung in diesem allein in die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte fallenden Rechtsgebiet hinzuwirken (Beschluß vom 6. Januar 1986 - BVerwG 6 PB 21.85 - , st. Rspr. des Senats betreffend andere oberste Bundesgerichte; vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 20. Februar 1985 - 2 BvR 128/85 - <DVBl. 1985, 566 f.>).
  • BVerwG, 11.03.1991 - 9 B 255.90

    Abweichung eines zweitinstanzlichen verwaltungsgerichtlichen Urteils von einer …

    Die Vorschrift des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entsprechend ihrem Zweck, die Einheitlichkeit der Rechtsprechung innerhalb des Verwaltungsrechtswegs zu gewährleisten, eine Divergenz des zweitinstanzlichen Urteils zu einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts voraus (vgl. z.B. Beschluß vom 10. Oktober 1979 - BVerwG 3 CB 4.79 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 183 m.w.N. und vom 20. September 1989 - BVerwG 7 B 135.89 - Buchholz 442.08 § 38 BBahnG Nr. 2; so auch BVerfG, NVwZ 1985, 647).
  • BVerwG, 19.11.1990 - 9 B 267.90

    Frage der Asylunwürdigkeit auf Grund der Unterstützung einer gewaltbejahenden …

    Diese Vorschrift erfordert nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entsprechend ihrem Zweck, die Einheitlichkeit der Rechtsprechung innerhalb des Verwaltungsrechtswegs zu gewährleisten, eine Divergenz des zweitinstanzlichen Urteils zu einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts(Beschlüsse vom 13. August 1990 - BVerwG 9 B 49.90 - , vom 20. September 1989 - BVerwG 7 B 135.89 - , vom 10. Oktober 1979 - BVerwG 3 CB 4.79 - , ebenso Bundesverfassungsgericht, NVwZ 1985, 647).
  • BVerwG, 24.10.1990 - 9 B 196.90

    Asylrechtliche Relevanz eines Verfolgungsaktes - Verneinung einer …

    Die Bestimmung des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO erfordert nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entsprechend ihrem Zweck, die Einheitlichkeit der Rechtsprechung innerhalb des Verwaltungsrechtswegs zu gewährleisten, eine Divergenz des zweitinstanzlichen Urteils zu einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 13. August 1990 - BVerwG 9 B 49.90 - Dok.Ber. A 1990, 303; zum Abdruck in der Entscheidungssammlung vorgesehen; vom 20. September 1989 - BVerwG 7 B 135.89 - , vom 10. August 1979 - BVerwG 3 CB 4.79 - ; ebenso BVerfG NVwZ 1985, 647).
  • BVerwG, 28.09.1990 - 9 B 116.90

    Bestimmung der Intensität eines Verfolgungsaktes als asylrechtlich relevant

    Diese Vorschrift erfordert nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entsprechend ihrem Zweck, die Einheitlichkeit der Rechtsprechung innerhalb des Verwaltungsrechtswegs zu gewährleisten, eine Divergenz des zweitinstanzlichen Urteils zu einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 13. August 1990 - BVerwG 9 B 49.90 - zum Abdruck in der Entscheidungssammlung vorgesehen; vom 20. September 1989 - BVerwG 7 B 135.89 - ; vom 10. Oktober 1979 - BVerwG 3 CB 4.79 - ; ebenso BVerfG, NVwZ 1985, 647).
  • BVerwG, 08.03.1991 - 9 B 55.91

    Zulassung der Revision wegen der Abweichung von einer Entscheidung des …

  • BVerwG, 05.12.1990 - 9 B 237.90

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche …

  • BVerwG, 05.12.1990 - 9 B 138.90

    Revisionszulassung wegen Abweichungen von Entscheidungen des …

  • BVerwG, 27.06.1990 - 9 B 137.90

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …

  • BVerwG, 19.11.1990 - 9 B 128.90

    Revisionszulassung wegen Abweichungen von Urteilen des Bundesverfassungsgerichts …

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