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Rechtsprechung
   BVerfG, 24.07.2009 - 2 BvR 1317/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,118848
BVerfG, 24.07.2009 - 2 BvR 1317/09 (https://dejure.org/2009,118848)
BVerfG, Entscheidung vom 24.07.2009 - 2 BvR 1317/09 (https://dejure.org/2009,118848)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Juli 2009 - 2 BvR 1317/09 (https://dejure.org/2009,118848)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 27.11.2014 - 1 WB 61.13

    Dienstliche Maßnahme; Bataillonskommandeur-Auswahlkonferenz; Perspektivkonferenz; …

    Rn. 22 Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind die Ergebnisse der Beratungen von Perspektivkonferenzen und die Zuerkennung einer individuellen Förderperspektive keine gerichtlich isoliert angreifbaren Maßnahmen im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO, weil sie als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung im Rahmen der Vorbereitung von Personalentscheidungen noch nicht unmittelbar die Rechte eines Soldaten berühren (…vgl. z.B. Beschluss vom 28. April 2009 - BVerwG 1 WB 20.09 - Rn. 14 m.w.N.; die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. Juli 2009 - 2 BvR 1317/09 -).
  • BVerwG, 29.06.2023 - 1 WB 63.22

    Kontinuierliche Potenzialbetrachtung der Unteroffiziere mit Portepee

    Rn. 19 In dieser Entscheidung wird ausgeführt, dass die Ergebnisse der Beratungen von Perspektivkonferenzen und die Zuerkennung einer individuellen Förderperspektive keine gerichtlich isoliert angreifbaren Maßnahmen im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO sind, weil sie als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung im Rahmen der Vorbereitung von Personalentscheidungen noch nicht unmittelbar die Rechte eines Soldaten berühren (vgl. z. B. BVerwG…, Beschluss vom 28. April 2009 - 1 WB 20.09 - Rn. 14 m. w. N.; die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. Juli 2009 - 2 BvR 1317/09 -).
  • BVerwG, 23.11.2012 - 1 WDS-VR 8.12

    Zuordnung und Versetzung eines Heeresfliegerfeldwebels und Kompaniefeldwebels zum …

    Die individuelle Förderperspektive bildet die Basis für Verwendungsentscheidungen, begründet jedoch weder einen Anspruch auf noch die Einbeziehung in Entscheidungen über bestimmte Verwendungen (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 28. April 2009 - BVerwG 1 WB 20.09 - die gegen diesen Beschluss erhobene Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht mit Kammerbeschluss vom 24. Juli 2009 - 2 BvR 1317/09 - nicht zur Entscheidung angenommen).
  • BVerwG, 30.09.2009 - 1 WB 29.09
    Die Ergebnisse der Beratungen von Perspektivkonferenzen und die Zuerkennung einer individuellen Förderperspektive sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats keine gerichtlich isoliert angreifbaren Maßnahmen im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO, weil sie als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung im Rahmen der Vorbereitung von Personalentscheidungen noch nicht unmittelbar die Rechte eines Soldaten berühren (vgl. Beschlüsse vom 9. November 2005 - BVerwG 1 WB 34.05 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 59 = NZWehrr 2006, 209, vom 30. April 2008 - BVerwG 1 WB 44.07 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 71 sowie zuletzt vom 28. April 2009 - BVerwG 1 WB 20.09 - die gegen den letztgenannten Beschluss erhobene Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht mit Kammerbeschluss vom 24. Juli 2009 - 2 BvR 1317/09 - nicht zur Entscheidung angenommen).
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