Rechtsprechung
| BVerfG - 2 BvR 1901/96 |
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 18.07.2000 - VIII ZR 323/99
Aussetzung des Verfahrens bis zur verfassungsgerichtlichen Prüfung von §§ 2, 3 …
Das Verfahren wird bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in den bei ihm anhängigen Verfahren 2 BvL 12/96 und 2 BvR 1901/96 ausgesetzt.Sie beantragt, das Verfahren bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in den bei ihm anhängigen Verfahren 2 BvL 12/96 und 2 BvR 1901/96 auszusetzen.
Diese ist bereits Gegenstand der beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren 2 BvL 12/96 und 2 BvR 1901/96.
Der Umstand, daß das Bundesverfassungsgericht dem Bundestag, dem Bundesrat, der Bundesregierung, allen Landesregierungen, dem Landtag des Landes Schleswig-Holstein sowie den Präsidenten des Bundesgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts Gelegenheit gegeben hat, zu der Verfassungsbeschwerde 2 BvR 1901/96 Stellung zu nehmen, spricht dafür, daß es nicht von deren Unzulässigkeit ausgeht.
- BGH, 25.03.1998 - VIII ZR 337/97
Aussetzung des Verfahrens wegen Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit eines …
Das Verfahren wird bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in den bei ihm anhängigen Verfahren 2 BvR 121/97, 2 BvL 12/96 und 2 BvR 1901/96 ausgesetzt.Unter Hinweis hierauf, den die Verfassungsmäßigkeit der §§ 2 und 3 des Stromeinspeisungsgesetzes verneinenden Vorlagebeschluß des Amtsgerichts Plön vom 13. Juni 1996 - 2 C 350/96 (BVerfG 2 BvL 12/96) und die Verfassungsbeschwerde der S. AG gegen § 3 Abs. 2 des Stromeinspeisungsgesetzes (BVerfG 2 BvR 1901/96) beantragt die Beklagte, das vorliegende Revisionsverfahren bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die dort anhängigen Verfahren auszusetzen.
- BGH, 09.02.2000 - VIII ZR 337/97
Fortdauer der Aussetzung des Verfahrens
Die Gründe, die den Senat gemäß Beschluß vom 25. März 1998 (WM 1998, 1302) zur Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in den dort anhängigen Verfahren 2 BvR 121/97, 2 BvL 12/96 und 2 BvR 1901/96 veranlaßt haben, bestehen unverändert fort.
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