Rechtsprechung
| BVerfG, 25.08.1995 - 2 BvR 228/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unzulässige Rüger der verfassungswidrigen Besetzung des Bundesfinanzhofs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- BFH, 21.09.1993 - IV B 102/92
- BFH, 21.09.1993 - IV R 78/92
- BVerfG, 25.08.1995 - 2 BvR 228/94
Wird zitiert von ... (3)
- BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95
Spruchgruppen
Die im Verfahren 1 BvR 1644/94 vom Bundesministerium der Justiz namens der Bundesregierung unter Bezugnahme auf Äußerungen zu den Verfahren 2 BvR 287/92, 2 BvR 373/92 und 2 BvR 228/94 abgegebene Stellungnahme und die in den zuletzt genannten Verfahren eingeholten Stellungnahmen der obersten Gerichtshöfe des Bundes waren Gegenstand der Beratungen des Plenums. - VerfG Brandenburg, 16.08.2013 - VfGBbg 27/13
Willkürverbot; Rechtliches Gehör; Gesetzlicher Richter; Anhörungsrüge
Überdies hätte dieser Einwand aus Gründen der Subsidiarität bereits im fachgerichtlichen Verfahren geltend gemacht werden müssen (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 25. August 1995 - 2 BvR 228/94 -, juris). - BFH, 07.11.1994 - VIII R 3/94
Revision wegen nicht ordnungsgemäßer Besetzung des Gerichts
Auch die beim BVerfG anhängigen und beim BFH bisher bekannt gewordenen Verfassungsbeschwerden wegen unvorschriftsmäßiger Besetzung von Senaten der FG betreffen Entscheidungen aufgrund fehlerhafter bzw. im Einzelfall nicht beachteter Mitwirkungspläne (2 BvR 228/94 -- gegen die Beschlüsse des BFH vom 21. September 1993 IV R 78/92, BFH/NV 1994, 795 und IV B 102/92, BFH/NV 1994, 721 --).
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