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Rechtsprechung
   BVerfG, 02.04.1996 - 2 BvR 2916/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5430
BVerfG, 02.04.1996 - 2 BvR 2916/95 (https://dejure.org/1996,5430)
BVerfG, Entscheidung vom 02.04.1996 - 2 BvR 2916/95 (https://dejure.org/1996,5430)
BVerfG, Entscheidung vom 02. April 1996 - 2 BvR 2916/95 (https://dejure.org/1996,5430)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 16a Abs. 1
    Feststellung einer Gruppenverfolgung und der inländischen Fluchtalternative für Kurden in der Türkei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Asylrecht - Verfolgungsbetroffenheit - Schicksal - Dritte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1996, 41
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus BVerfG, 02.04.1996 - 2 BvR 2916/95
    Das Gericht läßt dabei außer auch, daß der bereits eingetretenen Verfolgung die unmittelbar drohende Gefahr der Verfolgung gleichsteht (vgl. BVerfGE 80, 315 [344]; 83, 216 [230]).

    Die Gefahr eigener politischer Verfolgung eines Menschen und seiner Familie kann auch aus dem Schicksal Dritter abgeleitet werden, wenn diese wegen eines asylerheblichen Merkmals verfolgt werden, das jene mit ihnen teilen, und wenn sie sich mit ihnen in einer nach Ort, Zeit und Wiederholungsträchtigkeit vergleichbaren Lage befinden und deshalb ihre eigene bisherige Verschonung von ausgrenzenden Rechtsgutsbeeinträchtigungen als eher zufällig anzusehen ist (vgl. BVerfGE 83, 216 [231]).

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerfG, 02.04.1996 - 2 BvR 2916/95
    Das Gericht läßt dabei außer auch, daß der bereits eingetretenen Verfolgung die unmittelbar drohende Gefahr der Verfolgung gleichsteht (vgl. BVerfGE 80, 315 [344]; 83, 216 [230]).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe

    Auszug aus BVerfG, 02.04.1996 - 2 BvR 2916/95
    b) Es ist hier aber deutlich absehbar, daß der Beschwerdeführer auch im Falle einer Aufhebung des angegriffenen Urteils und Zurückverweisung an das Ausgangsgericht im Ergebnis keinen Erfolg haben würde (vgl. BVerfGE 90, 22 [26]).
  • BVerfG, 12.03.1992 - 2 BvR 721/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beurteilung wesentlicher Fluchtgründe …

    Auszug aus BVerfG, 02.04.1996 - 2 BvR 2916/95
    Das ist verfassungsrechtlich nicht tragfähig (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 12. März 1992 - 2 BvR 721/91 -, InfAuslR 1992, 231 [233]).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.07.1998 - A 12 S 3033/96

    Türkei: inländische Fluchtalternative für Kurden nicht wegen verweigerten …

    Rn. 35 Nach ständiger Senatsrechtsprechung (s. die vorab mitgeteilten Senatsurteile (S. 8), welche in Übereinstimmung mit der im Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 04.03.1996 - 2 BvR 2409/95 - als "gefestigte obergerichtliche" wiedergegebenen und nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 02.04.1996 BayVBl. 1996, 560, ersichtlich nicht "überprüfungsbedürftigen" u.g. Rechtsprechung sind) steht kurdischen Volkszugehörigen in der westlichen Türkei, insbesondere in den dortigen Großstädten, gegenwärtig und auf absehbare Zeit, eine inländische Fluchtalternative zur Verfügung.
  • VG Sigmaringen, 30.09.2004 - A 5 K 10923/04

    Keine inländische Fluchtalternative bei posttraumatischer Belastungsstörung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Urteil vom 04.11.1996 - A 12 S 3220/95 - , Urteil vom 22.07.1999 - A 12 S 1891/97, zuletzt Urteil vom 07.05.2002 - A 12 S 196/00 -) und anderer Obergerichte, die auch vom Bundesverfassungsgericht nicht beanstandet wurde (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 04.03.1996 - 2 BvR 2409/95 - und vom 02.04.1996 - 2 BvR 2916/95 -, BayVBl. 1996, 560), haben kurdische Volkszugehörige in der westlichen Türkei, insbesondere in den dortigen Großstädten, gegenwärtig und auf absehbare Zeit eine inländische Fluchtalternative zur Verfügung (vgl. u.a.: Niedersächs.
  • VG Sigmaringen, 25.06.2001 - A 8 K 10264/99

    Türkei: inländische Fluchtalternative, Betätigung für GCK; gleicher Herkunftsort …

    Dies deckt sich mit der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, welche in Übereinstimmung mit der im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 04.03.1996 - 2 BvR 2409/95 - als "gefestigte obergerichtliche" wiedergegebenen und nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 02.04.1996 - BayVBl. 1996, 560, ersichtlich nicht "überprüfungsbedürftigen" u. g. Rechtsprechung steht und nach der kurdische Volkszugehörige in der westlichen Türkei, insbesondere in den dortigen Großstädten, gegenwärtig und auf absehbare Zeit, eine inländische Fluchtalternative zur Verfügung haben (vgl. u.a.: Niedersächs.
  • VG Berlin, 09.10.2003 - 36 X 696.96

    Anerkennung als Asylberechtigter und Abschiebungsschutz für türkischen …

    Dies ist aber nur der Fall, wenn diese Dritten wegen eines asylerheblichen Merkmals verfolgt werden, das der Asylsuchende mit ihnen teilt, und wenn er sich mit ihnen in einer nach Ort, Zeit und Wiederholungsträchtigkeit vergleichbaren Lage befindet, so dass deshalb seine eigene Verschonung von ausgrenzenden Rechtsgutsbeeinträchtigungen als eher zufällig anzusehen ist (sog. Gruppenverfolgung: BVerfGE 83, 216 [231]; Beschluss vom 2. April 1996-2 BvR 2916/95 -, NVwZ-Beilage 1996 Nr. 6, S. 41; BVerwGE 96, 200 [202] m.w.N.).
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