Rechtsprechung
| BVerfG, 02.04.1996 - 2 BvR 2916/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 16a Abs. 1
Feststellung einer Gruppenverfolgung und der inländischen Fluchtalternative für Kurden in der Türkei - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Asylrecht - Verfolgungsbetroffenheit - Schicksal - Dritte
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 21.11.1994 - A 3819/91
- OVG Hamburg, 05.11.1995 - V 78/95
- BVerfG, 02.04.1996 - 2 BvR 2916/95
Papierfundstellen
- NVwZ 1996, 41
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85
Jeziden
Auszug aus BVerfG, 02.04.1996 - 2 BvR 2916/95
Das Gericht läßt dabei außer auch, daß der bereits eingetretenen Verfolgung die unmittelbar drohende Gefahr der Verfolgung gleichsteht (vgl. BVerfGE 80, 315 [344]; 83, 216 [230]).Die Gefahr eigener politischer Verfolgung eines Menschen und seiner Familie kann auch aus dem Schicksal Dritter abgeleitet werden, wenn diese wegen eines asylerheblichen Merkmals verfolgt werden, das jene mit ihnen teilen, und wenn sie sich mit ihnen in einer nach Ort, Zeit und Wiederholungsträchtigkeit vergleichbaren Lage befinden und deshalb ihre eigene bisherige Verschonung von ausgrenzenden Rechtsgutsbeeinträchtigungen als eher zufällig anzusehen ist (vgl. BVerfGE 83, 216 [231]).
- BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86
Tamilen
Auszug aus BVerfG, 02.04.1996 - 2 BvR 2916/95
Das Gericht läßt dabei außer auch, daß der bereits eingetretenen Verfolgung die unmittelbar drohende Gefahr der Verfolgung gleichsteht (vgl. BVerfGE 80, 315 [344]; 83, 216 [230]). - BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe
Auszug aus BVerfG, 02.04.1996 - 2 BvR 2916/95
b) Es ist hier aber deutlich absehbar, daß der Beschwerdeführer auch im Falle einer Aufhebung des angegriffenen Urteils und Zurückverweisung an das Ausgangsgericht im Ergebnis keinen Erfolg haben würde (vgl. BVerfGE 90, 22 [26]). - BVerfG, 12.03.1992 - 2 BvR 721/91
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beurteilung wesentlicher Fluchtgründe …
Auszug aus BVerfG, 02.04.1996 - 2 BvR 2916/95
Das ist verfassungsrechtlich nicht tragfähig (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 12. März 1992 - 2 BvR 721/91 -, InfAuslR 1992, 231 [233]).
- VGH Hessen, 27.07.1999 - 12 UZ 2075/99
Rechtsmittelzulassung wegen Divergenz; Türkei: inländische Fluchtalternative für …
Rn. 4 Es kommt für die Entscheidung über den Zulassungsantrag letztlich nicht darauf an, von welcher in der Zulassungsschrift bezeichneten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts das angegriffene Urteil nach Ansicht des Klägers abweichen soll, ob von dem Beschluss der 1. Kammer des 2. Senats vom 2. April 1996 -- 2 BvR 2916/95 --, NVwZ-Beil.1996, 41 = BayVBl. 1996, 560 (Datum und Aktenzeichen angegeben im ersten Absatz der Begründung), von dem Kammerbeschluss des 2. Senats vom 23. März 1995 -- 2 BvR 492/95 und 493/95 --, AuAS 1996, 101 (Fundstelle angegeben im ersten Absatz der Begründung) oder vom Beschluss der 1. Kammer des 2. Senats vom 24. März 1997 -- 2 BvR 1024/95 --, EZAR 203 Nr. 9 = NVwZ-Beil.
Rn. 5 Die von dem Kläger zunächst genannte Entscheidung vom 2. April 1996 -- 2 BvR 2916/95 -- befasst sich zwar mit der Gruppenverfolgung von Kurden in der Türkei und mit der ihnen zur Verfügung stehenden inländischen Fluchtalternative, aus der näheren Begründung des Zulassungsantrags lässt sich aber eindeutig entnehmen, dass der Kläger eine andere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts meint.
Rn. 6 Soweit der Kläger die Abweichung von einer in AuAS 1996, 101 veröffentlichten Entscheidung rügt, handelt es sich offenbar um ein Fehlzitat, das dadurch entstanden zu sein scheint, dass diese Fundstelle fälschlicherweise auf der JURIS CD-Rom für die Entscheidung vom 2. April 1996 angegeben wird, obwohl dort der Beschluss vom 23. März 1995 veröffentlicht ist.
Eine Abweichung von diesem Kammerbeschluss erscheint zumindest nach der in AuAS 1996, 101 veröffentlichten Begründung ausgeschlossen, weil sich die Kammer des Bundesverfassungsgerichts dort lediglich mit dem Briefwechsel zwischen dem Bundesminister des Innern und dem Innenminister der Türkei vom 10. März 1995 und dem Wegfall von Abschiebungshindernissen nach § 53 AuslG aufgrund einer etwaigen Suizidgefahr befasst.
- VGH Baden-Württemberg, 02.04.1998 - A 12 S 1092/96
Türkei: Gruppenverfolgung der Kurden verneint; inländische Fluchtalternative …
Rn. 68 Nach ständiger Senatsrechtsprechung (s. zuletzt die - in Übereinstimmung mit der im Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 04.03.1996 - 2 BvR 2409/95 - u.a. als "gefestigte obergerichtliche" wiedergegebenen u.g. Rechtsprechung, die nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 02.04.1996 BayVBl. 1996, 560, ersichtlich nicht "überprüfungsbedürftig" ist ergangenen - o.g. und vorab mitgeteilten Senatsurteile) steht kurdischen Volkszugehörigen in der westlichen Türkei, insbesondere in den dortigen Großstädten, gegenwärtig und auf absehbare Zeit, eine inländische Fluchtalternative zur Verfügung. - VGH Baden-Württemberg, 21.07.1998 - A 12 S 2806/96
Türkei: keine asylrelevante Behandlung der Kurden während des Wehrdienstes oder …
Rn. 34 Nach ständiger Senatsrechtsprechung (s. zuletzt die - in Übereinstimmung mit der im Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 04.03.1996 - 2 BvR 2409/95 - u.a. als "gefestigte obergerichtliche" wiedergegebenen u.g. Rechtsprechung, die nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 02.04.1996 BayVBl. 1996, 560, ersichtlich nicht "überprüfungsbedürftig" ist ergangenen - o.g. und vorab mitgeteilten Senatsurteile) steht kurdischen Volkszugehörigen in der westlichen Türkei, insbesondere in den dortigen Großstädten, gegenwärtig und auf absehbare Zeit, eine inländische Fluchtalternative zur Verfügung.
- VGH Baden-Württemberg, 02.07.1998 - A 12 S 3033/96
Türkei: inländische Fluchtalternative für Kurden nicht wegen verweigerten …
Rn. 35 Nach ständiger Senatsrechtsprechung (s. die vorab mitgeteilten Senatsurteile (S. 8), welche in Übereinstimmung mit der im Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 04.03.1996 - 2 BvR 2409/95 - als "gefestigte obergerichtliche" wiedergegebenen und nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 02.04.1996 BayVBl. 1996, 560, ersichtlich nicht "überprüfungsbedürftigen" u.g. Rechtsprechung sind) steht kurdischen Volkszugehörigen in der westlichen Türkei, insbesondere in den dortigen Großstädten, gegenwärtig und auf absehbare Zeit, eine inländische Fluchtalternative zur Verfügung. - VG Sigmaringen, 30.09.2004 - A 5 K 10923/04
Keine inländische Fluchtalternative bei posttraumatischer Belastungsstörung
Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Urteil vom 04.11.1996 - A 12 S 3220/95 - , Urteil vom 22.07.1999 - A 12 S 1891/97, zuletzt Urteil vom 07.05.2002 - A 12 S 196/00 -) und anderer Obergerichte, die auch vom Bundesverfassungsgericht nicht beanstandet wurde (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 04.03.1996 - 2 BvR 2409/95 - und vom 02.04.1996 - 2 BvR 2916/95 -, BayVBl. 1996, 560), haben kurdische Volkszugehörige in der westlichen Türkei, insbesondere in den dortigen Großstädten, gegenwärtig und auf absehbare Zeit eine inländische Fluchtalternative zur Verfügung (vgl. u.a.: Niedersächs. - VG Sigmaringen, 25.06.2001 - A 8 K 10264/99
Türkei: inländische Fluchtalternative, Betätigung für GCK; gleicher Herkunftsort …
Dies deckt sich mit der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, welche in Übereinstimmung mit der im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 04.03.1996 - 2 BvR 2409/95 - als "gefestigte obergerichtliche" wiedergegebenen und nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 02.04.1996 - BayVBl. 1996, 560, ersichtlich nicht "überprüfungsbedürftigen" u. g. Rechtsprechung steht und nach der kurdische Volkszugehörige in der westlichen Türkei, insbesondere in den dortigen Großstädten, gegenwärtig und auf absehbare Zeit, eine inländische Fluchtalternative zur Verfügung haben (vgl. u.a.: Niedersächs. - VG Berlin, 09.10.2003 - 36 X 696.96
Anerkennung als Asylberechtigter und Abschiebungsschutz für türkischen …
Dies ist aber nur der Fall, wenn diese Dritten wegen eines asylerheblichen Merkmals verfolgt werden, das der Asylsuchende mit ihnen teilt, und wenn er sich mit ihnen in einer nach Ort, Zeit und Wiederholungsträchtigkeit vergleichbaren Lage befindet, so dass deshalb seine eigene Verschonung von ausgrenzenden Rechtsgutsbeeinträchtigungen als eher zufällig anzusehen ist (sog. Gruppenverfolgung: BVerfGE 83, 216 [231]; Beschluss vom 2. April 1996-2 BvR 2916/95 -, NVwZ-Beilage 1996 Nr. 6, S. 41; BVerwGE 96, 200 [202] m.w.N.).
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