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Rechtsprechung
   BVerfG, 21.02.2018 - 2 BvR 301/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,3938
BVerfG, 21.02.2018 - 2 BvR 301/18 (https://dejure.org/2018,3938)
BVerfG, Entscheidung vom 21.02.2018 - 2 BvR 301/18 (https://dejure.org/2018,3938)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Februar 2018 - 2 BvR 301/18 (https://dejure.org/2018,3938)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung bzgl der Abschiebung des Beschwerdeführers nach Afghanistan - späte Antragstellung im fachgerichtlichen Eilverfahren bei unmittelbar bevorstehender Abschiebung nicht per se rechtsmissbräuchlich - unzureichende ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 58 AufenthG 2004
    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung bzgl der Abschiebung des Beschwerdeführers nach Afghanistan - späte Antragstellung im fachgerichtlichen Eilverfahren bei unmittelbar bevorstehender Abschiebung nicht per se rechtsmissbräuchlich - unzureichende ...

  • Wolters Kluwer

    Begründung der Verfassungsbeschwerde hinsichtlich Abschiebung eines Asylbewerbers nach Afghanistan

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 60a Abs. 1
    Begründung der Verfassungsbeschwerde hinsichtlich Abschiebung eines Asylbewerbers nach Afghanistan

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung bzgl der Abschiebung des Beschwerdeführers nach Afghanistan - späte Antragstellung im fachgerichtlichen Eilverfahren bei unmittelbar bevorstehender Abschiebung nicht per se rechtsmissbräuchlich - unzureichende ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschiebung nach Afghanistan - und die einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2018, 1228
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 14.09.2017 - 2 BvQ 56/17

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Abschiebung nach Afghanistan und Auferlegung …

    Auszug aus BVerfG, 21.02.2018 - 2 BvR 301/18
    Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, dass auch für einen erst kurzfristig anlässlich der Abschiebung gestellten Eilantrag das Rechtsschutzbedürfnis nicht mit der Begründung verneint werden darf, der Betroffene habe die Eilbedürftigkeit selbst herbeigeführt (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 14. September 2017 - 2 BvQ 56/17 -, juris, Rn. 14).
  • BVerfG, 28.08.1987 - 1 BvR 1048/87

    Einstweilige Anordnung betreffend Untersuchungsmaßnahmen im Bereich des Schlosses …

    Auszug aus BVerfG, 21.02.2018 - 2 BvR 301/18
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 76, 253 ).
  • BVerfG, 02.03.2017 - 2 BvQ 7/17

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung zur Untersagung der …

    Auszug aus BVerfG, 21.02.2018 - 2 BvR 301/18
    Rn. 3 2. Die Verfassungsbeschwerde ist auf der Grundlage des bisherigen Vortrags des Beschwerdeführers - auch unter Berücksichtigung reduzierter Anforderungen in extremen Eilfällen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. März 2017 - 2 BvQ 7/17 -, juris, Rn. 3) - mangels ausreichender Begründung unzulässig.
  • BVerfG, 08.07.2026 - 1 BvR 1474/26

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend eine behauptete Verletzung des …

    Rn. 16 Von der Einstufung eines Verhaltens als rechtsmissbräuchlich darf nur mit äußerster Zurückhaltung und beschränkt auf Ausnahmefälle Gebrauch gemacht werden (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Februar 2018 - 2 BvR 301/18 -, Rn. 5).
  • BVerfG, 17.01.2019 - 2 BvQ 1/19

    Ablehnung eines eA-Antrags, gerichtet auf die einstweilige Untersagung einer …

    Dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Februar 2018 - 2 BvR 301/18 - zufolge genüge eine späte Antragstellung im Eilverfahren bei unmittelbar bevorstehender Abschiebung nicht für eine Qualifizierung als rechtsmissbräuchliches Verhalten.

    Rn. 31 Grundsätzlich genügt - jedenfalls im verwaltungsgerichtlichen Verfahren - nicht bereits die späte Antragstellung für die Vermutung eines Rechtsmissbrauchs (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Februar 2018 - 2 BvR 301/18 -, juris, Rn. 5 …und vom 14. September 2017 - 2 BvQ 56/17 -, juris, Rn. 14).

  • OVG Niedersachsen, 13.03.2019 - 8 ME 18/19

    Anordnung einer ärztlichen Untersuchung; Approbation; Bestimmtheit; …

    Grundsätzlich darf auch für einen erst kurzfristig vor der zu verhindernden behördlichen Maßnahme gestellten Eilantrag das Rechtsschutzbedürfnis nicht mit der Begründung verneint werden, der Betroffene habe die Eilbedürftigkeit selbst herbeigeführt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.2.2018 - 2 BvR 301/18 -, juris Rn. 5;… vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 14.9.2017 - 2 BvQ 56/17 -, juris Rn. 14;… v. 17.1.2019 - 2 BvQ 1/19 -, juris Rn. 31).
  • VG Bayreuth, 23.05.2024 - B 5 E 24.273

    Unzulässiger Abänderungsantrag mangels Antragsbefugnis, kein Anlass zur …

    Rn. 25 c. Lediglich ergänzend sei in Bezug auf das Rechtsschutzbedürfnis im Hinblick auf die Stellung künftiger Abänderungsanträge in dieser Sache Folgendes zu erwähnen: Grundsätzlich darf auch für einen erst kurzfristig vor der zu verhindernden behördlichen Maßnahme gestellten Eilantrag das Rechtsschutzbedürfnis nicht mit der Begründung verneint werden, der Betroffene habe die Eilbedürftigkeit selbst herbeigeführt (vgl. BVerfG, B.v. 21.02.2018 - 2 BvR 301/18 - BeckRS 2018, 2181 Rn. 5 m.w.N.).
  • VG München, 16.09.2021 - M 3 E 21.4116

    Berufung einer Professorin nach einer Tenure-Satzung

    Denn unter Berücksichtigung von Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG darf das Rechtsschutzbedürfnis nicht mit der Begründung verneint werden, der Betroffene habe die Eilbedürftigkeit selbst herbeigeführt (BVerfG, B.v. 21.2.2018 - 2 BvR 301/18 - juris Rn. 5).
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