Rechtsprechung
| BVerfG, 12.08.1981 - 2 BvR 355/81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- BFH, 09.03.2000 - IV S 1/00
Postulationsfähigkeit; Gegenvorstellung
Zudem hatte der Beschwerdeführer die Möglichkeit, beim BFH die Bewilligung der PKH für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens wegen der Versagung der PKH zu beantragen (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. August 1981 2 BvR 355/81, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Gesetz zur Entlastung des Bundesfinanzhofs, Rechtsspruch 81). - BFH, 11.12.1985 - I B 44/85
Bewilligung von Prozesskostenhilfe und die Beiordnung eines Rechtsanwalts
Prozeßkostenhilfe (mit Beiordnung eines postulationsfähigen Vertreters) kann auch für das Beschwerdeverfahren gegen die Ablehnung von Prozeßkostenhilfe gewährt werden (vgl. BFH-Beschluß vom 18. Juli 1985 V S 3/85, BFHE 143, 528, BStBl II 1985, 499; Beschluß des Bundesverfassungsgerichts -BVerfG - vom 12. August 1981 2 BvR 355/81, Steuerrechtsprechung in Karteiform -StRK -, Gesetz zur Entlastung des Bundesfinanzhofs, Rechtsspruch 81). - BFH, 24.02.1986 - VIII E 9/85
Erinnerung gegen eine Kostenrechnung
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat wiederholt ausgesprochen, daß der in Art. 1 Nr. 1 BFHEntlG normierte Vertretungszwang nicht gegen Art. 19 Abs. 4 GG verstößt (Beschlüsse vom 11. Oktober 1976 I BvR 373/76, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Gesetz zur Entlastung des Bundesfinanzhofs, Rechtsspruch 14, und vom 12. August 1981 2 BvR 355/81, StRK, Gesetz zur Entlastung des Bundesfinanzhofs, Rechtsspruch 81). - BFH, 02.12.1987 - II B 170/87
Vertretungszwang vor dem Bundsfinanzhof (BFH)
Er ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 12. August 1981 2 BvR 355/81, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Gesetz zur Entlastung des Bundesfinanzhofs, Rechtsspruch 81). - BFH, 01.06.1988 - II B 86/88
Vertretungszwang bei dem Bundesfinanzhof (BFH)
Er ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 12. August 1981 2 BvR 355/81, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Gesetz zur Entlastung des Bundesfinanzhofs, Rechtsspruch 81).
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