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Rechtsprechung
   BVerfG, 02.02.1993 - 2 BvR 390/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,6892
BVerfG, 02.02.1993 - 2 BvR 390/92 (https://dejure.org/1993,6892)
BVerfG, Entscheidung vom 02.02.1993 - 2 BvR 390/92 (https://dejure.org/1993,6892)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Februar 1993 - 2 BvR 390/92 (https://dejure.org/1993,6892)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 849/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …

    Auszug aus BVerfG, 02.02.1993 - 2 BvR 390/92
    Daher kann in Ermangelung anderer zur Verfügung stehender Glaubhaftmachungsmittel ausnahmsweise auch die eigene schlichte Erklärung des Antragstellers zur Glaubhaftmachung zugelassen werden (…Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Dezember 1988 - 2 BvR 1716/88 - Löwe/Rosenberg/Wendisch, StPO , 24. Aufl., § 45 , Rz. 21; offengelassen in BVerfGE 41, 332 [339 f.]).
  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 652/75

    Effektivität des Rechtsschutzes - Frist zur Einspruchseinlegung gegen einen …

    Auszug aus BVerfG, 02.02.1993 - 2 BvR 390/92
    Bei der Anwendung und Auslegung der für die Wiedereinsetzung maßgeblichen Vorschriften dürfen, soweit hiervon der "erste Zugang" zu Gericht abhängt, die Anforderungen daran nicht überspannt werden, was der Betroffene veranlaßt haben und vorbringen muß, um nach einer Fristversäumung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erhalten (st. Rspr.; BVerfGE 40, 88 [91]; 41, 323 [326 f.]; 54, 80 [84]; 67, 208 [212 f.]).
  • BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvR 1269/83

    Rechtliches Gehör bei Versagung der Ersatzzustellung

    Auszug aus BVerfG, 02.02.1993 - 2 BvR 390/92
    Bei der Anwendung und Auslegung der für die Wiedereinsetzung maßgeblichen Vorschriften dürfen, soweit hiervon der "erste Zugang" zu Gericht abhängt, die Anforderungen daran nicht überspannt werden, was der Betroffene veranlaßt haben und vorbringen muß, um nach einer Fristversäumung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erhalten (st. Rspr.; BVerfGE 40, 88 [91]; 41, 323 [326 f.]; 54, 80 [84]; 67, 208 [212 f.]).
  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74

    Führerschein

    Auszug aus BVerfG, 02.02.1993 - 2 BvR 390/92
    Bei der Anwendung und Auslegung der für die Wiedereinsetzung maßgeblichen Vorschriften dürfen, soweit hiervon der "erste Zugang" zu Gericht abhängt, die Anforderungen daran nicht überspannt werden, was der Betroffene veranlaßt haben und vorbringen muß, um nach einer Fristversäumung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erhalten (st. Rspr.; BVerfGE 40, 88 [91]; 41, 323 [326 f.]; 54, 80 [84]; 67, 208 [212 f.]).
  • BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …

    Auszug aus BVerfG, 02.02.1993 - 2 BvR 390/92
    Denn das Versagen organisatorischer und betrieblicher Vorkehrungen, auf die der Bürger keinen Einfluß hat, darf ihm im Rahmen der Wiedereinsetzung nicht zur Last gelegt werden (BVerfGE 41, 23 [26]; 53, 25 [29], zur Verzögerung der Postlaufzeit; BVerfGE 62, 216 [221] m.w.N., zum behördeninternen Abholdienst; zur Glaubhaftmachung bei Verlust eines mit Datumsstempel versehenen Briefumschlags im behördeninternen Bereich auch OLG Celle, NdsRpfl 1986, 280 f.; OLG Düsseldorf NStZ 1990, 149 f.).
  • BVerfG, 04.12.1979 - 2 BvR 376/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …

    Auszug aus BVerfG, 02.02.1993 - 2 BvR 390/92
    Denn das Versagen organisatorischer und betrieblicher Vorkehrungen, auf die der Bürger keinen Einfluß hat, darf ihm im Rahmen der Wiedereinsetzung nicht zur Last gelegt werden (BVerfGE 41, 23 [26]; 53, 25 [29], zur Verzögerung der Postlaufzeit; BVerfGE 62, 216 [221] m.w.N., zum behördeninternen Abholdienst; zur Glaubhaftmachung bei Verlust eines mit Datumsstempel versehenen Briefumschlags im behördeninternen Bereich auch OLG Celle, NdsRpfl 1986, 280 f.; OLG Düsseldorf NStZ 1990, 149 f.).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 461/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand …

    Auszug aus BVerfG, 02.02.1993 - 2 BvR 390/92
    Bei der Anwendung und Auslegung der für die Wiedereinsetzung maßgeblichen Vorschriften dürfen, soweit hiervon der "erste Zugang" zu Gericht abhängt, die Anforderungen daran nicht überspannt werden, was der Betroffene veranlaßt haben und vorbringen muß, um nach einer Fristversäumung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erhalten (st. Rspr.; BVerfGE 40, 88 [91]; 41, 323 [326 f.]; 54, 80 [84]; 67, 208 [212 f.]).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 2 BvR 1145/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Zurechnung von …

    Auszug aus BVerfG, 02.02.1993 - 2 BvR 390/92
    Denn das Versagen organisatorischer und betrieblicher Vorkehrungen, auf die der Bürger keinen Einfluß hat, darf ihm im Rahmen der Wiedereinsetzung nicht zur Last gelegt werden (BVerfGE 41, 23 [26]; 53, 25 [29], zur Verzögerung der Postlaufzeit; BVerfGE 62, 216 [221] m.w.N., zum behördeninternen Abholdienst; zur Glaubhaftmachung bei Verlust eines mit Datumsstempel versehenen Briefumschlags im behördeninternen Bereich auch OLG Celle, NdsRpfl 1986, 280 f.; OLG Düsseldorf NStZ 1990, 149 f.).
  • OLG Düsseldorf, 06.09.1989 - 3 Ws 608/89
    Auszug aus BVerfG, 02.02.1993 - 2 BvR 390/92
    Denn das Versagen organisatorischer und betrieblicher Vorkehrungen, auf die der Bürger keinen Einfluß hat, darf ihm im Rahmen der Wiedereinsetzung nicht zur Last gelegt werden (BVerfGE 41, 23 [26]; 53, 25 [29], zur Verzögerung der Postlaufzeit; BVerfGE 62, 216 [221] m.w.N., zum behördeninternen Abholdienst; zur Glaubhaftmachung bei Verlust eines mit Datumsstempel versehenen Briefumschlags im behördeninternen Bereich auch OLG Celle, NdsRpfl 1986, 280 f.; OLG Düsseldorf NStZ 1990, 149 f.).
  • BVerfG, 22.03.2017 - 2 BvR 2459/16

    Verfassungsrechtliche Zweifel an einer Fesselungsanordnung im Vollzug der …

    a) Soweit das Oberlandesgericht die schlichte Erklärung des Beschwerdeführers zur Glaubhaftmachung als nicht ausreichend erachtet hat, hat es verkannt, dass das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach festgestellt hat, dass es in bestimmten Fallkonstellationen geboten sein kann, eine nicht durch weitere Mittel der Glaubhaftmachung unterstützte Erklärung als geeignet anzusehen, um eine richterliche Überzeugung zu begründen (vgl. BVerfGE 26, 315 ; 38, 35 ; 40, 88 ; 41, 332 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Februar 1993 - 2 BvR 390/92 -, juris, Rn. 9 m.w.N.; vom 4. Februar 1993 - 2 BvR 389/92 -, juris, Rn. 9 m.w.N.; vom 14. Februar 1995 - 2 BvR 1950/94 -, juris, Rn. 18 m.w.N.; vom 26. März 1997 - 2 BvR 842/96 -, juris, Rn. 13; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Februar 2002 - 2 BvR 1707/01 -, juris, Rn. 12).

    Eine schlichte Erklärung kann insbesondere dann zuzulassen sein, wenn andere Mittel der Glaubhaftmachung in der jeweiligen Fallgestaltung nicht zur Verfügung stehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Februar 1993 - 2 BvR 390/92 -, juris, Rn. 9 m.w.N.; vom 4. Februar 1993 - 2 BvR 389/92 -, juris, Rn. 9 m.w.N.; vom 14. Februar 1995 - 2 BvR 1950/94 -, juris, Rn. 18 m.w.N.; vom 26. März 1997 - 2 BvR 842/96 -, juris, Rn. 13; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Februar 2002 - 2 BvR 1707/01 -, juris, Rn. 12).

    Die Benennung von JVA-Bediensteten als Zeugen für das Datum des Zugangs scheidet jedenfalls in der Regel aus, da nach der allgemeinen Lebenserfahrung nicht damit zu rechnen ist, dass sich diese nach einem längeren Zeitraum an das genaue Übergabedatum eines bestimmten Schriftstücks erinnern können (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Februar 1993 - 2 BvR 390/92 -, juris, Rn. 10; vom 4. Februar 1993 - 2 BvR 389/92 -, juris, Rn. 10).

  • BVerfG, 26.03.1997 - 2 BvR 842/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …

    Das Bundesverfassungsgericht hat für den Nachweis, ob ein Betroffener den Anforderungen für eine Wiedereinsetzung, insbesondere für eine rechtzeitige Versendung eines fristgebundenen Rechtsmittelschriftsatzes, ausreichend Rechnung getragen hat, darauf hingewiesen, daß sich dies in aller Regel dem Briefumschlag mit dem Poststempel entnehmen lasse, der deshalb zweckmäßigerweise bei den Akten aufzubewahren sei (vgl. BVerfGE 41, 23 [28]; ähnlich BVerfGE 41, 356 [360]; vgl. hierzu auch Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 1987 - 1 BvR 474/87 -, Umdruck S. 7 f., der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Februar 1988 - 1 BvR 1267/87 -, Umdruck S. 5, und der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Februar 1993 - 2 BvR 390/92 -, Umdruck S. 5).

    Ist in einem solchen Fall die schlichte Erklärung des Antragstellers zum Zeitpunkt der Absendung des Schriftstücks nicht von vornherein unglaubhaft, so hat das Gericht bei seiner Überzeugungsbildung den Umstand in Rechnung zu stellen, daß es dem Antragsteller aus Gründen, die in der Sphäre einer Behörde liegen, auf deren Tätigkeit er keinen Einfluß hat, unmöglich ist, eine Tatsache glaubhaft zu machen, die bei fehlendem behördlichen Versagen unschwer aufzuklären wäre (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 2. Februar 1993 - 2 BvR 390/92 - , Umdruck S. 5, …und Beschluß vom 14. Februar 1995 - 2 BvR 1950/94 -, NJW 1995, S. 2545 = StV 1995, S. 393 ).

  • BVerfG, 14.02.1995 - 2 BvR 1950/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand …

    Ist in einem solchen Fall die schlichte Erklärung des Antragstellers zum Zeitpunkt der Abgabe des Schriftstücks nicht von vornherein unglaubhaft, so hat das Gericht bei seiner Überzeugungsbildung den Umstand in Rechnung zu stellen, daß es dem Antragsteller aus Gründen, die in der Sphäre einer Behörde liegen, auf deren Tätigkeit er keinen Einfluß hat, unmöglich ist, eine Tatsache glaubhaft zu machen, die bei fehlendem behördlichen Versagen unschwer aufzuklären wäre (vgl. Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Februar 1993 - 2 BvR 390/92 -).
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