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Rechtsprechung
   BVerfG, 18.08.1987 - 2 BvR 400/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,1782
BVerfG, 18.08.1987 - 2 BvR 400/86 (https://dejure.org/1987,1782)
BVerfG, Entscheidung vom 18.08.1987 - 2 BvR 400/86 (https://dejure.org/1987,1782)
BVerfG, Entscheidung vom 18. August 1987 - 2 BvR 400/86 (https://dejure.org/1987,1782)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwertbarkeit eines Zufallsfundes bei zulässiger Telefonüberwachung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Telefongespräch - Verwertung - Terroristisch - Verdacht

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 1075
  • NStZ 1988, 32
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus BVerfG, 18.08.1987 - 2 BvR 400/86
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt die Bedürfnisse einer wirksamen Strafverfolgung anerkannt, das öffentliche Interesse an einer möglichst vollständigen Ermittlung der Wahrheit betont und die Aufklärung schwerer Straftaten als wesentlichen Auftrag eines rechtsstaatlichen Gemeinwesens bezeichnet (BVerfGE 44, 353 [374] m.w.N.).
  • BGH, 30.08.1978 - 3 StR 255/78

    Verwertbarkeit tatsächlicher Erkenntnisse, die bei Überwachung des …

    Auszug aus BVerfG, 18.08.1987 - 2 BvR 400/86
    Auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu der im Grundsatz vergleichbaren strafprozessualen Überwachung des Fernmeldeverkehrs nach § 100a StPO geht nicht davon aus, daß die Erkenntnisse aus einer zulässigen Fernmeldeüberwachung ausschließlich zum Nachweis einer Katalogtat verwendet werden dürften (vgl. BGHSt 28, 122 [124 f];… BGH, NJW 1979, S. 1370 [1371]).
  • BGH, 23.01.1979 - 1 StR 642/78

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Anordnung …

    Auszug aus BVerfG, 18.08.1987 - 2 BvR 400/86
    Auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu der im Grundsatz vergleichbaren strafprozessualen Überwachung des Fernmeldeverkehrs nach § 100a StPO geht nicht davon aus, daß die Erkenntnisse aus einer zulässigen Fernmeldeüberwachung ausschließlich zum Nachweis einer Katalogtat verwendet werden dürften (vgl. BGHSt 28, 122 [124 f]; BGH, NJW 1979, S. 1370 [1371]).
  • BGH, 30.01.2025 - 5 StR 528/24

    Verwertung von "EncroChat"-Daten bei Cannabis-Handel möglich

    In der Rechtsprechung ist dabei anerkannt, dass strafprozessual rechtmäßig erlangte und damit rechtmäßig in das konkrete Strafverfahren eingeführte Daten uneingeschränkt als Beweismittel genutzt werden können, auch wenn sich im Laufe der Ermittlungen der zu ermittelnde Sachverhalt letztlich nicht als Katalogstraftat, sondern als anderer Straftatbestand darstellt; dies gilt auch, wenn sie aus einer Ermittlungsmaßnahme außerhalb des Strafprozessrechts stammen (vgl. BGH…, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 2 StR 352/18 Rn. 20 mwN, StV 2020, 805; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 18. August 1987 - 2 BvR 400/86, NJW 1988, 1075; vgl. zu § 100a StPO BGH, Urteile vom 23. Januar 1979 - 1 StR 642/78, NJW 1979, 1370; vom 30. August 1978 - 3 StR 255/78, BGHSt 28, 122; vom 5. März 1974 - 1 StR 365/73).
  • BFH, 26.02.2001 - VII B 265/00

    Verwertungsverbot bei Telefonüberwachung

    Der Senat braucht vorliegend nicht zu entscheiden, ob Aufzeichnungen aus einer nach § 100a StPO angeordneten Telefonüberwachung in einem Steuerstrafverfahren berücksichtigt werden können (…vgl. verneinend den BFH-Beschluss vom 6. Oktober 1993 VIII B 122/92, BFH/NV 1994, 173; zur Verwertbarkeit von Erkenntnissen, die einen anderen als in § 100a StPO genannten Straftatbestand erfüllen: vgl. BVerfG-Beschluss vom 18. August 1987 2 BvR 400/86, NJW 1988, 1075; Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 18. März 1998 5 StR 693/97, Zeitschrift für Wirtschaft, Steuer, Strafrecht 1998, 269), weil die Steuerstraftaten nach den §§ 369 ff. AO 1977 nicht zu den sog. Katalogstraftaten des § 100a StPO gehören.
  • OLG Schleswig, 09.10.2024 - 1 Ws 171/24

    Verwertbarkeit von EncroChat- und SkyECC-Daten nach Einführung des …

    Rn. 8 Im Übrigen unterliegen auch Erkenntnisse aus Maßnahmen nach §§ 100a bis 100c StPO keinem Verwertungsverbot, wenn sich erst im Verlauf der weiteren Ermittlungen der Verdacht einer Katalogtat nicht bestätigt, der Verdacht mithin entfällt (BVerfG, Beschluss vom 18. August 1987 - 2 BvR 400/86 -, NJW 1988, 1075; BGH, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 2 StR 352/18 -, StV 2020, 805).
  • OLG Frankfurt, 01.04.2025 - 7 Ws 46/25

    Verwertbarkeit von Chat-Inhalten aus Krypto-Kommunikationsdiensten SkyECC und …

    Insoweit ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass strafprozessual rechtmäßig erlangte und damit rechtmäßig in das konkrete Strafverfahren eingeführte Daten uneingeschränkt als Beweismittel genutzt werden können, auch wenn sich im Laufe der Ermittlungen der zu ermittelnde Sachverhalt letztlich nicht als Katalogstraftat, sondern als anderer Straftatbestand darstellt; dies gilt auch, wenn sie aus einer Ermittlungsmaßnahme außerhalb des Strafprozessrechts stammen (vgl. BGH…, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 2 StR 352/18 Rn. 20 mwN, StV 2020, 805; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 18. August 1987 - 2 BvR 400/86, NJW 1988, 1075; vgl. zu § 100a StPO BGH, Urteile vom 23. Januar 1979 - 1 StR 642/78, NJW 1979, 1370; vom 30. August 1978 - 3 StR 255/78, BGHSt 28, 122; vom 5. März 1974 - 1 StR 365/73).
  • VerfG Hamburg, 26.04.1988 - HVerfG 1/88

    Anspruch auf Herausgabe von Abhörunterlagen an einen Untersuchungsausschuss; …

    Eine Ausnahme von der Regel umfassender parlamentarischer Kontrolle gemäß den Beweiserhebungsvorschriften der StPO kann nicht ausdehnend ausgelegt werden (vgl. dazu Beschluß BVerfG vom 18. August 1987, NJW 1988 S. 1075).
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