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   BVerfG, 01.04.1999 - 2 BvR 400/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,8427
BVerfG, 01.04.1999 - 2 BvR 400/99 (https://dejure.org/1999,8427)
BVerfG, Entscheidung vom 01.04.1999 - 2 BvR 400/99 (https://dejure.org/1999,8427)
BVerfG, Entscheidung vom 01. April 1999 - 2 BvR 400/99 (https://dejure.org/1999,8427)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvR 357/52

    Gestapo

    Auszug aus BVerfG, 01.04.1999 - 2 BvR 400/99
    Rn. 2 Die Verfassungsbeschwerde ist nicht hinreichend begründet worden (vgl. §§ 23 Abs. 1 Satz 2, 1. Halbsatz, 92 BVerfGG; BVerfGE 6, 132 ; 9, 109 ; 81, 208 ).

    Rn. 3 Der geltend gemachte Verfassungsverstoß ist darüber hinaus nicht nachvollziehbar dargelegt; die Verletzung von Grundrechten erscheint danach nicht als möglich (vgl. BVerfGE 6, 132 ; 9, 109 ; 81, 347 ; 82, 286 ; stRspr): Der Haftrichter hat im Abschiebungshaftverfahren nicht zu prüfen, ob die Ausländerbehörde die Abschiebung zu Recht betreibt, denn die Tätigkeit der Ausländerbehörde bzw. des Bundesamtes unterliegt insoweit grundsätzlich allein der Kontrolle durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit (vgl. BGHZ 78, 145 ; 98, 109 ; BVerwGE 62, 325 ; KG…, Beschluß vom 5. September 1996 - 25 W 5316/96 -, NVwZ 1997, S. 516).

  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 296/57

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde bei gerichtlichen …

    Auszug aus BVerfG, 01.04.1999 - 2 BvR 400/99
    Rn. 2 Die Verfassungsbeschwerde ist nicht hinreichend begründet worden (vgl. §§ 23 Abs. 1 Satz 2, 1. Halbsatz, 92 BVerfGG; BVerfGE 6, 132 ; 9, 109 ; 81, 208 ).

    Rn. 3 Der geltend gemachte Verfassungsverstoß ist darüber hinaus nicht nachvollziehbar dargelegt; die Verletzung von Grundrechten erscheint danach nicht als möglich (vgl. BVerfGE 6, 132 ; 9, 109 ; 81, 347 ; 82, 286 ; stRspr): Der Haftrichter hat im Abschiebungshaftverfahren nicht zu prüfen, ob die Ausländerbehörde die Abschiebung zu Recht betreibt, denn die Tätigkeit der Ausländerbehörde bzw. des Bundesamtes unterliegt insoweit grundsätzlich allein der Kontrolle durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit (vgl. BGHZ 78, 145 ; 98, 109 ; BVerwGE 62, 325 ; KG…, Beschluß vom 5. September 1996 - 25 W 5316/96 -, NVwZ 1997, S. 516).

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 01.04.1999 - 2 BvR 400/99
    Rn. 3 Der geltend gemachte Verfassungsverstoß ist darüber hinaus nicht nachvollziehbar dargelegt; die Verletzung von Grundrechten erscheint danach nicht als möglich (vgl. BVerfGE 6, 132 ; 9, 109 ; 81, 347 ; 82, 286 ; stRspr): Der Haftrichter hat im Abschiebungshaftverfahren nicht zu prüfen, ob die Ausländerbehörde die Abschiebung zu Recht betreibt, denn die Tätigkeit der Ausländerbehörde bzw. des Bundesamtes unterliegt insoweit grundsätzlich allein der Kontrolle durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit (vgl. BGHZ 78, 145 ; 98, 109 ; BVerwGE 62, 325 ; KG…, Beschluß vom 5. September 1996 - 25 W 5316/96 -, NVwZ 1997, S. 516).
  • BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86

    Anti-Strauß-Komitee

    Auszug aus BVerfG, 01.04.1999 - 2 BvR 400/99
    Ferner hat der Beschwerdeführer nicht für jede der angegriffenen Entscheidungen vorgetragen, weshalb sie jeweils die Verfassung mißachten sollen, obwohl dies erforderlich ist, wenn - wie hier - Gerichtsentscheidungen mehrerer Instanzen Gegenstand der Verfassungsbeschwerde sind (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 83, 82 ).
  • BVerfG, 13.11.1990 - 1 BvR 275/90

    Willkürverbot bei Entscheidung über eine Eigenbedarfskündigung

    Auszug aus BVerfG, 01.04.1999 - 2 BvR 400/99
    Ferner hat der Beschwerdeführer nicht für jede der angegriffenen Entscheidungen vorgetragen, weshalb sie jeweils die Verfassung mißachten sollen, obwohl dies erforderlich ist, wenn - wie hier - Gerichtsentscheidungen mehrerer Instanzen Gegenstand der Verfassungsbeschwerde sind (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 83, 82 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe

    Auszug aus BVerfG, 01.04.1999 - 2 BvR 400/99
    Die Verfassungsbeschwerde ist nicht annahmegeeignet, da sie mangels Zulässigkeit keine Aussicht auf Erfolg hat (vgl. § 93a Abs. 2 BVerfGG; BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus BVerfG, 01.04.1999 - 2 BvR 400/99
    Insbesondere sind für die verfassungsrechtliche Beurteilung wesentliche und unverzichtbare Unterlagen - Beschluß des Landgerichts Bayreuth vom 12. Januar 1999, Rechtsmittelbegründungsschriftsätze - weder vorgelegt noch ihrem wesentlichen Inhalt nach wiedergegeben worden (vgl. BVerfGE 78, 320 ; vgl. auch BVerfGE 88, 40 ).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86

    Kunsturheberrecht als Eigentum

    Auszug aus BVerfG, 01.04.1999 - 2 BvR 400/99
    Rn. 2 Die Verfassungsbeschwerde ist nicht hinreichend begründet worden (vgl. §§ 23 Abs. 1 Satz 2, 1. Halbsatz, 92 BVerfGG; BVerfGE 6, 132 ; 9, 109 ; 81, 208 ).
  • BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87

    Amtszeit eines Verfassungsrichters

    Auszug aus BVerfG, 01.04.1999 - 2 BvR 400/99
    Rn. 3 Der geltend gemachte Verfassungsverstoß ist darüber hinaus nicht nachvollziehbar dargelegt; die Verletzung von Grundrechten erscheint danach nicht als möglich (vgl. BVerfGE 6, 132 ; 9, 109 ; 81, 347 ; 82, 286 ; stRspr): Der Haftrichter hat im Abschiebungshaftverfahren nicht zu prüfen, ob die Ausländerbehörde die Abschiebung zu Recht betreibt, denn die Tätigkeit der Ausländerbehörde bzw. des Bundesamtes unterliegt insoweit grundsätzlich allein der Kontrolle durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit (vgl. BGHZ 78, 145 ; 98, 109 ; BVerwGE 62, 325 ; KG…, Beschluß vom 5. September 1996 - 25 W 5316/96 -, NVwZ 1997, S. 516).
  • BVerwG, 23.06.1981 - 1 C 78.77

    Verhaftung zur Abschiebung - Art. 104 Abs. 2 GG, Art. 5 MRK

    Auszug aus BVerfG, 01.04.1999 - 2 BvR 400/99
    Rn. 3 Der geltend gemachte Verfassungsverstoß ist darüber hinaus nicht nachvollziehbar dargelegt; die Verletzung von Grundrechten erscheint danach nicht als möglich (vgl. BVerfGE 6, 132 ; 9, 109 ; 81, 347 ; 82, 286 ; stRspr): Der Haftrichter hat im Abschiebungshaftverfahren nicht zu prüfen, ob die Ausländerbehörde die Abschiebung zu Recht betreibt, denn die Tätigkeit der Ausländerbehörde bzw. des Bundesamtes unterliegt insoweit grundsätzlich allein der Kontrolle durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit (vgl. BGHZ 78, 145 ; 98, 109 ; BVerwGE 62, 325 ; KG…, Beschluß vom 5. September 1996 - 25 W 5316/96 -, NVwZ 1997, S. 516).
  • BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86

    Finanzierung von Schwangerschaftsabbrüchen

  • BGH, 12.06.1986 - V ZB 9/86

    Voraussetzungen der Abschiebehaft

  • BGH, 25.09.1980 - VII ZB 5/80

    Abschiebungshaft und Asylantrag

  • KG, 05.09.1996 - 25 W 5316/96
  • BGH, 20.09.2017 - V ZB 118/17

    Zurückweisungshaftsache: Anforderungen an die Begründung des Haftantrags; …

    Die Haftgerichte haben nicht zu prüfen, ob die beteiligte Behörde die Abschiebung, Rücküberstellung oder - hier - die Zurückweisung in einen anderen Staat zu Recht betreibt; diese Prüfung ist allein Aufgabe der Verwaltungsgerichte (Senat, Beschlüsse vom 12. Juni 1986 - V ZB 9/86, BGHZ 98, 109, 112…, vom 16. Dezember 2009 - V ZB 148/09, FGPrax 2010, 50 Rn. 7 …und vom 6. Mai 2010 - V ZB 193/09, InfAuslR 2010, 361 Rn. 19; BGH, Beschluss vom 25. September 1980 - VII ZB 5/80, BGHZ 78, 145, 147; BVerfG, Beschluss vom 1. April 1999 - 2 BvR 400/99, juris Rn. 3; BVerwGE 62, 325, 328).
  • BGH, 16.12.2009 - V ZB 148/09

    Eigenverantwortliche Überprüfungspflicht des Haftrichters hinsichtlich der …

    Diese Voraussetzungen ergeben sich, was das Beschwerdegericht auch nicht verkennt, nicht schon bindend aus der - mit der unerlaubten Einreise des Betroffenen und seinem fehlenden Aufenthaltsrecht begründeten - Zurückschiebungsverfügung der gemäß § 71 Abs. 3 Nr. 1 AufenthG zuständigen Beteiligten zu 2. Zwar hat der Haftrichter grundsätzlich nicht zu prüfen, ob die zuständige Behörde die Abschiebung bzw. Zurückschiebung zu Recht betreibt (Senat, BGHZ 78, 145, 147; 98, 109, 112; BVerfG, Beschl. v. 1. April 1999, 2 BvR 400/99, [...] Rdn. 3; BVerwGE 62, 325, 328), denn die Tätigkeit der Verwaltungsbehörden unterliegt allein der Kontrolle durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit.
  • BGH, 21.08.2019 - V ZB 174/17

    Rechtmäßige Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung nach Pakistan; …

    Der Haftrichter hat im Abschiebungshaftverfahren nicht zu prüfen, ob die Behörde die Abschiebung zu Recht betreibt, denn deren Tätigkeit unterliegt insoweit grundsätzlich allein der Kontrolle durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Dezember 2009 - V ZB 148/09, FGPrax 2010, 50; Beschluss vom 12. Juni 1986 - V ZB 9/86, BGHZ 98, 109, 112; BGH, Beschluss vom 25. September 1980 - VII ZB 5/80, BGHZ 78, 145, 147; BVerfG, Beschluss vom 1. April 1999 - 2 BvR 400/99, juris Rn. 3; BVerwGE 62, 325, 328).
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