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Rechtsprechung
   BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 456/95   

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https://dejure.org/1996,37894
BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 456/95 (https://dejure.org/1996,37894)
BVerfG, Entscheidung vom 15.08.1996 - 2 BvR 456/95 (https://dejure.org/1996,37894)
BVerfG, Entscheidung vom 15. August 1996 - 2 BvR 456/95 (https://dejure.org/1996,37894)
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Wird zitiert von ... (5)

  • FG Baden-Württemberg, 07.10.2009 - 7 K 98/06

    Unbeschränkte Steuerpflicht eines US-Beamten: Nachweis des Rückkehrwillens

    Es entspricht ferner der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass das NATOTrStat von den jeweils dazu berufenen Behörden bzw. Gerichten eigenverantwortlich aus sich heraus auszulegen ist (…s. BFH-Beschluss vom 18. Oktober 1994 I B 27/94, BFH/NV 735; Beschluss des BVerfG vom 18. August 1996 2 BvR 456/95, StEd 1996, 622).
  • FG Rheinland-Pfalz, 31.03.2004 - 1 K 1574/03
    Es entspricht jedoch ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass auch Angehörige der Truppe oder des zivilen Gefolges in Deutschland einkommensteuerpflichtig werden können, wenn sie sich nicht nur in dieser Eigenschaft im Bundesgebiet aufhalten (…vergl. BFH-Beschluss vom 24.1.1990, Az. I B 58/89, BFH/NV 1990, 488; BFH-Beschluss vom 18.10.1994, Az: 1 B 27/94, BFH/NV 1995, 735, nachgehend Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 15.8.1996, Az: 2 BvR 456/95, StE 1996, 622).
  • FG Rheinland-Pfalz, 31.03.2004 - 1 K 3063/00

    Unbeschränkte Steuerpflicht von pensionierten US-Army-Soldaten mit …

    Es entspricht jedoch ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass auch Angehörige der Truppe oder des zivilen Gefolges in Deutschland einkommensteuerpflichtig werden können, wenn sie sich nicht nur in dieser Eigenschaft im Bundesgebiet aufhalten (…vergl. BFH-Beschluss vom 24.1. 1990, Az: I B 58/89, BFH/NV 1990, 488; BFH-Beschluss vom 18.10.1994, Az: I B 27/94, BFH/NV 1995, 735, nachgehend Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 15.8.1996, Az: 2 BvR 456/95, StE 1996, 622).Der Kreis der auch steuerlich Privilegierten wird in Art. 73 des Zusatzabkommens zum NTS (ZA-NTS) vom 3.8.1959 (BGBl II 1961, 1183), das für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland am 1.7.1963 in Kraft getreten ist (BGBl II 1963, 745), dadurch erweitert, dass TF, deren Dienst die Truppe benötigt und die im Bundesgebiet ausschließlich für die Truppe als Berater in technischen Fragen oder zwecks Aufstellung, Bedienung und Wartung von Ausrüstungsgegenständen arbeiten, wie Mitglieder des zivilen Gefolges angesehen und behandelt werden.
  • FG Rheinland-Pfalz, 31.03.2004 - 1 K 2841/01
    Es entspricht jedoch ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass auch Angehörige der Truppe oder des zivilen Gefolges in Deutschland einkommensteuerpflichtig werden können, wenn sie sich nicht nur in dieser Eigenschaft im Bundesgebiet aufhalten (…vergl. BFH-Beschluss vom 24.1. 1990, Az: I B 58/89 , BFH/NV 1990, 488 ; BFH-Beschluss vom 18.10.1994, Az: I B 27/94 , BFH/NV 1995, 735 nachgehend Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 15.8.1996, Az: 2 BvR 456/95, StE 1996, 622).Der Kreis der auch steuerlich Privilegierten wird in Art. 73 des Zusatzabkommens zum NTS (ZA-NTS) vom 3.8.1959 (B GBl II 1961, 1183), das für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland am 1.7.1963 in Kraft getreten ist (B GBl II 1963, 745), dadurch erweitert, dass TF, deren Dienst die Truppe benötigt und die im Bundesgebiet ausschließlich für die Truppe als Berater in technischen Fragen oder zwecks Aufstellung, Bedienung und Wartung von Ausrüstungsgegenständen arbeiten, wie Mitglieder des zivilen Gefolges angesehen und behandelt werden.
  • FG Rheinland-Pfalz, 31.03.2004 - 1 K 2475/03

    Definition von Wohnsitz; Abgrenzung zwischen Wohnsitz und gewöhnlichem …

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