Rechtsprechung
| BVerfG, 07.11.1989 - 2 BvR 467/89 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,24213) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 26.01.2011 - 2 StR 338/10
Verfahren unter Mitwirkung einer nicht deutsch sprechenden Schöffin muss neu …
Das Bundesverfassungsgericht hat die Streichung eines blinden Schöffen von der Schöffenliste unter Hinweis auf den strafprozessualen Unmittelbarkeitsgrundsatz als verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden angesehen (vgl. BVerfG Beschl. v. 7. November 1989 - 2 BvR 467/89; BVerfG NJW 2004, 2150). - BVerfG, 10.03.2004 - 2 BvR 577/01
Benachteiligungsverbot Behinderter (Behinderung nicht als Anknüpfungspunkt für …
Sie ist - wie die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts bereits in dem Beschluss vom 7. November 1989, 2 BvR 467/89 (Juris), ausgeführt hat - frei von Willkür. - LG Bochum, 12.08.2005 - 3221 Haupt - 172
Unfähigkeit eines der deutschen Sprache nicht mächtigen Schöffen zur Ausübung des …
Dass auch solche Gründe, die nicht zu den positiv-gesetzlichen Gründen der Unfähigkeit zum Schöffenamt gehören, zur Streichung aus der Schöffenliste führen können, ist für den Fall der Blindheit eines Schöffen anerkannt (BVerfG, Beschl. v. 07.11.1989 - 2 BvR 467/89).
dejure.org
Übersicht BVerfG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.