Rechtsprechung
| BVerfG, 04.07.1975 - 2 BvR 482/75 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Vereinbarkeit mit dem GG - Ausschluß eines Verteidigers - Umfang der Beweisaufnahme - Ausschlußverfahren - Pflichtgemäßes Ermessen des Gerichts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfassungsmäßigkeit der Ausschließung eines Verteidigers
Papierfundstellen
- NJW 1975, 2341
- AnwBl 1975, 366
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Karlsruhe, 31.03.2006 - 3 Ausschl 1/06
Strafverfahren: Ausschließung des Verteidigers wegen versuchter Strafvereitelung …
Unter den besonderen Umständen des vorliegenden Einzelfalls bedarf es nach der - verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden (BVerfG NJW 1975, 2341;… LR-Lüderssen StPO Stand: 01.10.2001 § 138 a Rdnr. 1 m.w.N.) - Bestimmung des § 138 a Abs. 1 Nr. 3 StPO der prozessualen Maßnahme des Ausschlusses der Verteidigerin Rechtsanwältin A., um dem Angeklagten eine Verteidigung zu gewährleisten, wie sie die Stellung eines Rechtsanwalts/Verteidigers als Beistand des Angeklagten und Organ der Rechtspflege verlangt, und um den prozessordnungsgemäßen zeitnahen Abschluss des erstinstanzlichen Verfahrens gegen den Angeklagten E. sicherzustellen, zumal es sich um eine Haftsache handelt, die besonderer Beschleunigung bedarf (vgl. hierzu etwa jüngst erneut grundsätzlich BVerfG B. v. 16.03.2006 - 2 BvR 170/06 -). - BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvR 2341/08
Ausschluss eines Pflichtverteidigers (Begünstigung; Weiterleitung von Briefen; …
Rn. 11 a) Die dem Eingriff zugrunde liegende gesetzliche Regelung des § 138a Abs. 1 StPO ist als solche verfassungsgemäß (vgl. BVerfG, Vorprüfungsausschuss, Beschluss vom 4. Juli 1975 - 2 BvR 482/75 -, NJW 1975, S. 2341;… vgl. zur Entstehungsgeschichte BTDrucks 7/2526, S. 10 ff.).Ob der Tatverdacht, auf den sich der Ausschluss des Verteidigers gründet, zu Recht besteht, ist vom Bundesverfassungsgericht nicht zu prüfen, da die Feststellung des Sachverhalts ebenso wie seine rechtliche Würdigung den allgemein dafür zuständigen Gerichten obliegt (vgl.BVerfGE 39, 238 ; BVerfG, Vorprüfungsausschuss, Beschluss vom 4. Juli 1975 - 2 BvR 482/75 -, NJW 1975, S. 2341).
Der Ausschluss ist keine Strafe, sondern eine prozessuale Maßnahme, die der Gefahr vorbeugen soll, dass im Strafverfahren ein Verteidiger mitwirkt, der wegen seines Verhaltens außerstande ist, die Verteidigung so wahrzunehmen, wie es seiner Stellung als Beistand des Beschuldigten und als Organ der Rechtspflege entspricht (vgl. BVerfG, Vorprüfungsausschuss, Beschluss vom 4. Juli 1975 - 2 BvR 482/75 -, NJW 1975, S. 2341).
- BVerfG, 10.02.1999 - 2 BvR 2191/95
Verfassungsrechtliche Kontrolle des Verteidigerausschlusses
Die Strafgerichte konnten sich bei ihrer Rechtsanwendung auf zumindest eine Entscheidung eines Vorprüfungsausschusses des Bundesverfassungsgerichts stützen, die die Regelung des Verteidigerausschlusses nach § 138a Abs. 1 Nr. 1 StPO als verfassungsgemäß angesehen hat (vgl. NJW 1975, S. 2341). - BGH, 27.05.1991 - AnwSt (B) 2/91
Ausschließung des Verteidigers im ehrengerichtlichen Verfahren beim Verdacht der …
Ist der Verteidiger tatsächlich dringend oder in einem die Eröffnung des Hauptverfahrens rechtfertigenden Grade verdächtig, an der Tat des von ihm Verteidigten selbst beteiligt zu sein, so besteht nach der in § 138 a Abs. 1 Nr. 1 StPO getroffenen Entscheidung des Gesetzgebers die Gefahr, daß im Strafverfahren ein Verteidiger mitwirkt, der wegen seiner mutmaßlichen Tatbeteiligung außerstande ist, seine Verteidigeraufgabe so wahrzunehmen, wie es seine Stellung als Beistand des Beschuldigten und als unabhängiges Organ der Rechtspflege verlangt (vgl. BVerfG - Vorprüfungsausschuß - NJW 1975, 2341). - BGH, 24.08.1978 - 2 ARs 245/78
Ausschluss eines Verteidigers aufgrund des Verdachts der terroristischen …
Daß im übrigen rechtsstaatliche Verfahrensgarantien durch die Regelung des § 138 a Abs. 4 Satz 2 StPO nicht verletzt werden, hat das Bundesverfassungsgericht bereits anerkannt (NJW 1975, 2341).
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