Rechtsprechung
| BVerfG, 05.11.2014 - 2 BvR 602/14 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 27.09.2013 - B 5 K 12.18
- VGH Bayern, 11.02.2014 - 4 ZB 13.2225
- BVerfG, 05.11.2014 - 2 BvR 602/14
Wird zitiert von ... (2)
- VG Bayreuth, 25.10.2016 - B 5 K 15.645
Erstattungsanspruch eines Gemeinderats für die Kosten eines …
Der Kläger erhob daraufhin eine Verfassungsbeschwerde, deren Annahme zur Entscheidung das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 5. November 2014 - 2 BvR 602/14 - ablehnte.die Beklagte zu verpflichten, die Auslagen des Klägers zur Verwaltungsstreitsache gegen die Beklagte vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth, Az. B 5 K 12.18, dem Rechtsmittelverfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, Az. 4 ZB 13.2225, sowie für die Verfassungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht mit dem Az. 2 BvR 602/14 in Höhe von insgesamt 2.734,42 EUR zzgl.
- VGH Bayern, 27.09.2018 - 4 ZB 16.2516
Antrag auf Zulassung einer Berufung- Erstattung von Gerichtskosten
Die vom Kläger anschließend beim Bundesverfassungsgericht erhobene Verfassungsbeschwerde wurde mit Beschluss vom 5. November 2014 nicht zur Entscheidung angenommen (2 BvR 602/14).
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