Rechtsprechung
| BVerfG, 29.07.2002 - 2 BvR 708/02 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde - Annahmegrund - Aussicht auf Erfolg - Anfangsverdacht - Abrechnungsbetrug - Beschlagnahme - Kassenärztliche Leistungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 98 Abs. 1, 2
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bingen, 05.02.2002 - 7 Gs 37/02
- LG Mainz, 27.03.2002 - 5 Qs 14/02
- LG Mainz, 19.04.2002 - 5 Qs 14/02
- BVerfG, 29.07.2002 - 2 BvR 708/02
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 29.07.2002 - 2 BvR 708/02
Es kann nur eingreifen, wenn die Auslegung und Anwendung der einfach-rechtlichen Bestimmungen über die prozessualen Voraussetzungen des Verdachts (§§ 152 Abs. 2, 160 Abs. 1 StPO) als Anlass für die strafprozessuale Zwangsmaßnahme und die strafrechtliche Bewertung der Verdachtsgründe objektiv willkürlich sind oder Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung der Grundrechte des Beschwerdeführers beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 und stRspr).Rn. 4 Diese Wertung ist - gemessen an den oben dargelegten Kriterien zur Überprüfung fachgerichtlicher Entscheidungen (vgl. BVerfGE 18, 85 ) - verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
Die Auslegung des Landgerichts, bei den Ausführungen in den Gründen des Durchsuchungsbeschlusses, die sich mit Falschabrechnungen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung befassen, handele es sich lediglich um die Zusammenfassung des bisherigen Ermittlungsergebnisses, nicht aber um eine Beschränkung des Durchsuchungszieles, ist weder willkürlich noch beruht sie auf Auslegungsfehlern, die eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung und Reichweite eines Grundrechts erkennen lassen (vgl. BVerfGE 18, 85 ).
- BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75
Durchsuchung Drogenberatungsstelle
Auszug aus BVerfG, 29.07.2002 - 2 BvR 708/02
Der aus Art. 12 Abs. 1 GG beanspruchte Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient (vgl. BVerfGE 44, 353 ) ist nicht darauf gerichtet, den Arzt im Falle des Verdachts einer bei Gelegenheit seiner Berufsausübung begangenen Straftat vor staatlichen Strafverfolgungsmaßnahmen zu schützen (…vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 2000 - 2 BvR 291/92 -, NJW 2000, S. 3557 f.). - BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe
Auszug aus BVerfG, 29.07.2002 - 2 BvR 708/02
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund nach § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt (vgl. BVerfGE 90, 22 ). - BVerfG, 15.07.1998 - 2 BvR 446/98
Effektivität des Rechtsschutzes bei prozessual überholten Entscheidungen - …
Auszug aus BVerfG, 29.07.2002 - 2 BvR 708/02
Regelmäßig steht der Beschlagnahme einer Sache nicht entgegen, dass sie aufgrund einer rechtsfehlerhaften Durchsuchung erlangt worden ist; etwas anderes kann nur bei einem besonders schwerwiegenden Verstoß gelten (Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Juli 1998 - 2 BvR 446/98 -, NJW 1999, S. 273 ). - BVerfG, 22.05.2000 - 2 BvR 291/92
Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Arztes gegen strafgerichtliche …
Auszug aus BVerfG, 29.07.2002 - 2 BvR 708/02
Der aus Art. 12 Abs. 1 GG beanspruchte Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient (vgl. BVerfGE 44, 353 ) ist nicht darauf gerichtet, den Arzt im Falle des Verdachts einer bei Gelegenheit seiner Berufsausübung begangenen Straftat vor staatlichen Strafverfolgungsmaßnahmen zu schützen (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 2000 - 2 BvR 291/92 -, NJW 2000, S. 3557 f.).
- BVerfG, 28.04.2003 - 2 BvR 358/03
Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses; Erschöpfung des …
Durchsuchung und Beschlagnahme sind getrennte Entscheidungsgegenstände (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Juli 2002 - 2 BvR 708/02 -). - BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 1036/08
Durchsuchung von Kanzleiräumen von Rechtsanwälten als nichtverdächtige Dritten …
Rn. 50 aa) Durchsuchung und Beschlagnahme sind getrennte Entscheidungsgegenstände (vgl. BVerfGK 1, 126 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juli 2002 - 2 BvR 708/02 -, juris). - BVerwG, 10.03.2022 - 3 C 1.21
Keine Einsichtnahme der Überwachungsbehörde in ärztliche Patientenakten zur …
Bei hinreichendem Tatverdacht gegen den Arzt kann die Staatsanwaltschaft auf richterliche Anordnung die Arztpraxis durchsuchen (§§ 102, 105 Abs. 1 StPO) und nach Maßgabe von §§ 94 ff. StPO unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgebots Patientenakten beschlagnahmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. April 2005 - 2 BvR 1027/02 - BVerfGE 113, 29; Kammerbeschluss vom 29. Juli 2002 - 2 BvR 708/02 - juris).Aus Art. 12 Abs. 1 GG ergibt sich das Recht des Arztes, grundsätzlich nicht an der Erfüllung seiner ärztlichen Schweigepflicht gehindert zu werden (BVerwG, Urteil vom 11. Mai 1989 - 3 C 68.85 - BVerwGE 82, 56 ; BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 1977 - 2 BvR 988/75 - BVerfGE 44, 353 ; Kammerbeschluss vom 29. Juli 2002 - 2 BvR 708/02 - juris Rn. 5; ebenso für das Vertrauensverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant: BVerfG, Urteil vom 30. März 2004 - 2 BvR 1520/01 u. a. - BVerfGE 110, 226 ; Beschluss vom 12. April 2005 - 2 BvR 1027/02 - BVerfGE 113, 29 ;… Kammerbeschluss vom 27. Juni 2018 - 2 BvR 1405/17 u. a. - NJW 2018, 2385 Rn. 68).
Die schutzwürdigen Geheimhaltungsinteressen von Arzt und Patient müssen zurücktreten, wenn überwiegende Belange des Gemeinwohls dies erfordern und das Verhältnismäßigkeitsgebot gewahrt ist (BVerfG, Beschlüsse vom 8. März 1972 - 2 BvR 28/71 - BVerfGE 32, 373 , vom 24. Mai 1977 - 2 BvR 988/75 - BVerfGE 44, 353 und vom 24. Juni 1993 - 1 BvR 689/92 - BVerfGE 89, 69 ; Kammerbeschlüsse vom 29. April 1996 - 1 BvR 1226/89 - NJW 1997, 1633 und vom 29. Juli 2002 - 2 BvR 708/02 - juris; BVerwG, Urteil vom 11. Mai 1989 - 3 C 68.85 - BVerwGE 82, 56 ; BGH, Urteil vom 3. Dezember 1991 - 1 StR 120/90 - BGHSt 38, 144 ).
- VerfGH Berlin, 06.07.2005 - VerfGH 32/05 Regelmäßig steht der Beschlagnahme einer Sache nicht entgegen, dass sie aufgrund einer rechtsfehlerhaften Durchsuchung erlangt worden ist; etwas anderes kann nur bei einem besonders schwerwiegenden Verstoß gelten (vgl. BVerfG, NJW 1999, 273 ; BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2002 - 2 BvR 708/02 -).
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