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Rechtsprechung
   BVerfG, 30.01.1991 - 2 BvR 712/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2255
BVerfG, 30.01.1991 - 2 BvR 712/90 (https://dejure.org/1991,2255)
BVerfG, Entscheidung vom 30.01.1991 - 2 BvR 712/90 (https://dejure.org/1991,2255)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Januar 1991 - 2 BvR 712/90 (https://dejure.org/1991,2255)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Effektivität des Rechtsschutzes - Zurückweisung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung gegen truppendienstliche Maßnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Soldat - Truppendienstliche Maßnahme - Wehrbeschwerde - Verteidigungsministerium - Frist

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1991, 766
 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 28.10.1975 - 2 BvR 883/73

    Justizverwaltungsakt

    Auszug aus BVerfG, 30.01.1991 - 2 BvR 712/90
    Diese Regelung genügt verfassungsrechtlichen Anforderungen (vgl. BVerfGE 40, 237 [258 f.]).

    Die Verfassungsbeschwerde verlangt keine Entscheidung darüber, ob truppendienstliche Erstmaßnahmen des BMVg, jedenfalls wenn es sich wie hier um Individualmaßnahmen handelt, mit Rücksicht auf Art. 19 Abs. 4 GG generell mit einer - dann auch auf die Voraussetzungen des § 17 Abs. 4 Satz 1 WBO hinweisenden - Rechtsbehelfsbelehrung versehen werden müssen (vgl. BVerfGE 40, 237 [258 f.]).

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 30.01.1991 - 2 BvR 712/90
    Diese Verfahrensgewährleistung beinhaltet nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, sondern garantiert auch die Effektivität des Rechtsschutzes; der Bürger hat einen substantiellen Anspruch auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle (BVerfGE 35, 263 [274]; 40, 272 [275]; 77, 275 [284]; st. Rspr.).

    Das muß auch der Richter bei der Auslegung dieser Normen beachten; er darf den Beteiligten den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (BVerfGE 77, 275 [284]; m.w.N.).

  • BVerwG, 25.04.1974 - I WB 47.73

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen eine Prüfungsentscheidung des …

    Auszug aus BVerfG, 30.01.1991 - 2 BvR 712/90
    Über sein Recht zur Beschwerde wird jeder Soldat generell belehrt, so daß die Kenntnis der Beschwerdefrist des § 6 Abs. 1 WBO nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts bei allen Soldaten vorausgesetzt werden kann (vgl. BVerwGE 46, 251 f.; 46, 348 [352]; BVerwG, Beschluß vom 11. November 1975 - 1 WB 73/75 -).

    Immerhin hält das Bundesverwaltungsgericht bei der Zurückweisung des Gesuchs eines Soldaten durch den BMVg und damit in einer hinsichtlich der Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG insoweit völlig vergleichbaren Situation stets eine Rechtsbehelfsbelehrung für geboten (vgl. BVerwGE 46, 251 [252]; 46, 348 [351 f.];… BVerwG, RiA 1985, S. 46; BVerwG, Beschluß vom 31. August 1989 - 1 WB 19 und 20/89).

  • BVerwG, 04.12.1974 - I WB 77.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerfG, 30.01.1991 - 2 BvR 712/90
    Über sein Recht zur Beschwerde wird jeder Soldat generell belehrt, so daß die Kenntnis der Beschwerdefrist des § 6 Abs. 1 WBO nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts bei allen Soldaten vorausgesetzt werden kann (vgl. BVerwGE 46, 251 f.; 46, 348 [352]; BVerwG, Beschluß vom 11. November 1975 - 1 WB 73/75 -).

    Immerhin hält das Bundesverwaltungsgericht bei der Zurückweisung des Gesuchs eines Soldaten durch den BMVg und damit in einer hinsichtlich der Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG insoweit völlig vergleichbaren Situation stets eine Rechtsbehelfsbelehrung für geboten (vgl. BVerwGE 46, 251 [252]; 46, 348 [351 f.];… BVerwG, RiA 1985, S. 46; BVerwG, Beschluß vom 31. August 1989 - 1 WB 19 und 20/89).

  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus BVerfG, 30.01.1991 - 2 BvR 712/90
    Diese Verfahrensgewährleistung beinhaltet nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, sondern garantiert auch die Effektivität des Rechtsschutzes; der Bürger hat einen substantiellen Anspruch auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle (BVerfGE 35, 263 [274]; 40, 272 [275]; 77, 275 [284]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Effektivität des Rechtsschutzes

    Auszug aus BVerfG, 30.01.1991 - 2 BvR 712/90
    Diese Verfahrensgewährleistung beinhaltet nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, sondern garantiert auch die Effektivität des Rechtsschutzes; der Bürger hat einen substantiellen Anspruch auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle (BVerfGE 35, 263 [274]; 40, 272 [275]; 77, 275 [284]; st. Rspr.).
  • BVerwG, 23.02.1972 - I WB 1.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerfG, 30.01.1991 - 2 BvR 712/90
    Die kurze Frist ist jedenfalls verfassungsrechtlich hinnehmbar, solange das Bundesverwaltungsgericht seiner bisherigen Praxis entsprechend bei anwaltlich nicht vertretenen Soldaten keine hohen Anforderungen an die Begründungspflicht stellt (vgl. BVerwGE 43, 308 [310]).
  • BVerwG, 07.09.1984 - 1 WB 174.82

    Erledigung der Hauptsache durch außergerichtlichen Vergleich und …

    Auszug aus BVerfG, 30.01.1991 - 2 BvR 712/90
    Immerhin hält das Bundesverwaltungsgericht bei der Zurückweisung des Gesuchs eines Soldaten durch den BMVg und damit in einer hinsichtlich der Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG insoweit völlig vergleichbaren Situation stets eine Rechtsbehelfsbelehrung für geboten (vgl. BVerwGE 46, 251 [252]; 46, 348 [351 f.]; BVerwG, RiA 1985, S. 46; BVerwG, Beschluß vom 31. August 1989 - 1 WB 19 und 20/89).
  • BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 73.75

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerfG, 30.01.1991 - 2 BvR 712/90
    Über sein Recht zur Beschwerde wird jeder Soldat generell belehrt, so daß die Kenntnis der Beschwerdefrist des § 6 Abs. 1 WBO nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts bei allen Soldaten vorausgesetzt werden kann (vgl. BVerwGE 46, 251 f.; 46, 348 [352]; BVerwG, Beschluß vom 11. November 1975 - 1 WB 73/75 -).
  • BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 31.06

    Verwendungsentscheidung; militärische Verwendung; Beurteilungsspielraum; …

    Im Hinblick auf die Einhaltung der Antragsfrist hätte es näherer Prüfung bedurft, ob bereits das Schreiben des Antragstellers vom 17. Januar 2006 als Antrag auf gerichtliche Entscheidung aufzufassen war und ob - davon abgesehen - hier mit Rücksicht auf Art. 19 Abs. 4 GG angesichts der unterbliebenen Fristbelehrung seitens des Bundesministeriums der Verteidigung die Antragsfrist gemäß § 7 Abs. 2 WBO verlängert war (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Januar 1991 -2 BvR 712/90 - NZWehrr 1991, 67 ; BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 2006 - BVerwG 1 WB 15.05 - BVerwGE 125, 56 = Buchholz 402.8 § 14 SÜG Nr. 11 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

    Wenn - wie hier - eine truppendienstliche Erstmaßnahme unmittelbar vom Bundesminister der Verteidigung (im Sinne von § 21 Abs. 1 WBO) erlassen wird und deshalb als Rechtsbehelf nur der Antrag auf gerichtliche Entscheidung zu Gebote steht, verlangt die Verfassungsgarantie eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) die ausdrückliche Belehrung des betroffenen Soldaten darüber, dass der Antrag innerhalb einer Frist von zwei Wochen gestellt und begründet werden muss (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. Januar 1991 - 2 BvR 712/90 - NZWehrr 1991, 67 sowie im Anschluss hieran die ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschlüsse vom 14. September 1999 - BVerwG 1 WB 27.99 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 36, vom 12. April 2000 - BVerwG 1 WB 7.00 - Buchholz 252 § 51 SBG Nr. 1 = NZWehrr 2000, 161, vom 24. Januar 2006 - BVerwG 1 WB 15.05 - BVerwGE 125, 56 = Buchholz 402.8 § 14 SÜG Nr. 11 sowie zuletzt vom 30. April 2008 - BVerwG 1 WB 12.08 - m.w.N.).

    Es liegt im Verantwortungsbereich des Bundesministers der Verteidigung und ist diesem unbenommen, durch eine gleichzeitig mit der Entscheidung oder gegebenenfalls nachträglich erteilte ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung die Voraussetzung dafür zu schaffen, dass innerhalb kurzer Fristen Klarheit darüber besteht, ob rechtzeitig ein Rechtsbehelf eingelegt wurde oder aber die Maßnahme unanfechtbar geworden ist (vgl. dazu auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. Januar 1991 a.a.O. S. 69 ).

  • BVerwG, 17.11.1995 - 8 C 38.93

    Wehrbeschwerde - Fristversäumung - Unabwendbarer Zufall - Nachfrist

    Die kurz bemessene Nachfrist trägt dem für das Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung geltenden Beschleunigungsgebot (vgl. § 1 Abs. 2, § 16 Abs. 2, § 17 Abs. 1 Satz 2, § 23 Abs. 3 WBO) Rechnung, das dem Soldaten eine schnelle Entscheidung sichern, zugleich aber auch im öffentlichen Interesse für eine kurzfristig eintretende Unanfechtbarkeit der von der Truppe getroffenen Maßnahmen sorgen soll (vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluß vom 30. Januar 1991 - 2 BvR 712/90 - NVwZ 1991, 766 [767]).

    Die in § 7 Abs. 1 WBO vorgesehene Nachfristgewährung läßt als spezielles Rechtsinstitut (vgl. BVerfG, Kammerbeschluß vom 30. Januar 1991, aaO. S. 767) einen Rückgriff auf die Wiedereinsetzung in Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung nicht zu.

    Verfassungsrechtliche Bedenken sind dagegen nicht zu erheben (vgl. BVerfG, Kammerbeschluß vom 30. Januar 1991, aaO. S. 767).

  • BFH, 03.11.2010 - VII R 21/10

    Verstoß gegen den ordre public bei Vollstreckung ausländischer Steuerforderungen …

    Rn. 23 b) Die fehlende Rechtsbehelfsbelehrung allein hält der erkennende Senat indes nicht für ausreichend, um einen Verstoß gegen den ordre public zu begründen (vgl. zum Erfordernis einer Rechtsmittelbelehrung nach deutscher höchstrichterlicher Rechtsprechung in Sachen, die kein Steuerrecht betreffen und deshalb auf den Streitfall nicht übertragen werden können, Entscheidungen des BVerfG vom 20. Juni 1995 1 BvR 166/93, BVerfGE 93, 99; vom 28. Juli 1998 1 BvR 781/94, Zeitschrift für offene Vermögensfragen 1998, 339, und vom 30. Januar 1991 2 BvR 712/90, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 1991, 766, sowie Urteile des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe vom 27. Februar 2003 1 AK 29/02, Zeitschrift für Wirtschaft, Steuer, Strafrecht 2004, 199, und des OLG Zweibrücken vom 7. August 2006 1 Ausl 16/05, Neue Zeitschrift für Strafrecht 2007, 109).
  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 59.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

    Rn. 26 Wenn - wie hier - eine truppendienstliche Erstmaßnahme unmittelbar vom Bundesminister der Verteidigung (im Sinne von § 21 Abs. 1 WBO) erlassen wird und deshalb als Rechtsbehelf nur der Antrag auf gerichtliche Entscheidung zu Gebote steht, verlangt die Verfassungsgarantie eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) die ausdrückliche Belehrung des betroffenen Soldaten darüber, dass der Antrag innerhalb einer Frist von zwei Wochen gestellt und begründet werden muss (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. Januar 1991 - 2 BvR 712/90 - NZWehrr 1991, 67 sowie im Anschluss hieran die ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschlüsse vom 14. September 1999 - BVerwG 1 WB 27.99 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 36, vom 12. April 2000 - BVerwG 1 WB 7.00 - Buchholz 252 § 51 SBG Nr. 1 = NZWehrr 2000, 161, vom 24. Januar 2006 - BVerwG 1 WB 15.05 - BVerwGE 125, 56 = Buchholz 402.8 § 14 SÜG Nr. 11 sowie zuletzt vom 30. April 2008 - BVerwG 1 WB 12.08 - m.w.N.).

    Es liegt im Verantwortungsbereich des Bundesministers der Verteidigung und ist diesem unbenommen, durch eine gleichzeitig mit der Entscheidung oder gegebenenfalls nachträglich erteilte ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung die Voraussetzung dafür zu schaffen, dass innerhalb kurzer Fristen Klarheit darüber besteht, ob rechtzeitig ein Rechtsbehelf eingelegt wurde oder aber die Maßnahme unanfechtbar geworden ist (vgl. dazu auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. Januar 1991 a.a.O. S. 69 ).

  • BVerwG, 24.01.2006 - 1 WB 15.05

    Rechtsbehelfsbelehrung; Begründung; truppendienstliche Erstmaßnahme; …

    Art. 19 Abs. 4 GG verlangt jedoch, wenn die truppendienstliche Erstmaßnahme unmittelbar vom BMVg - wie hier in Gestalt des GB/BMVg - erlassen wird und dem Antragsteller als Rechtsbehelf nur der Antrag auf gerichtliche Entscheidung zu Gebote steht, eine ausdrückliche Belehrung darüber, dass ein solcher innerhalb der Frist von zwei Wochen gestellt und begründet werden muss (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Januar 1991 - 2 BvR 712/90 - <NVwZ 1991, 766 = NZWehrr 1991, 67 [69]>; Beschlüsse vom 14. September 1999 - BVerwG 1 WB 27.99 - DÖV 2000, 123 = NVwZ 2000, 203 = ZBR 2000, 133>, vom 12. April 2000 - BVerwG 1 WB 7.00 - DVBl 2000, 1138 = ZBR 2000, 307 = PersV 2000, 557> und vom 16. Mai 2002 - BVerwG 1 WB 14.02 -).
  • BVerwG, 21.07.1992 - 1 WB 148.91

    Unangemessene persönliche Behandlung durch den nächsthöheren …

    Aus den vom Bundesverfassungsgericht (NZWehrr 1991, 67 [68]) jüngst bestätigten Grundsätzen zur Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG bei der Auslegung der Verfahrensbestimmungen der Wehrbeschwerdeordnung, wonach der Bürger seinen substantiellen Anspruch auf wirksame gerichtliche Kontrolle habe und ihm der Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer Weise erschwert werden dürfe, ergebe sich, daß bei seinem Antrag auf gerichtliche Entscheidung kein Verstoß gegen das Erfordernis der rechtzeitigen Begründung des Rechtsmittels vorliege.

    Er beruft sich insoweit zu Unrecht auf die von ihm zitierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Januar 1991 - 2 BvR 712.90 - (NZWehrr 1991, 67).

  • BVerwG, 14.09.1999 - 1 WB 27.99

    Effektiver Rechtsschutz im Fall truppendienstlicher Erstmaßnahmen des …

    Art. 19 Abs. 4 GG verlangt aber eine Belehrung des zum damaligen Zeitpunkt anwaltlich noch nicht vertretenen Antragstellers darüber, daß, wenn - wie hier - die truppendienstliche Erstmaßnahme unmittelbar vom BMVg erlassen wird, und dem Antragsteller als Rechtsbehelf nur der Antrag auf gerichtliche Entscheidung zu Gebote steht, dieser ebenfalls innerhalb einer Frist von zwei Wochen begründet werden muß (BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 30. Januar 1991 - 2 BvR 712/90 - <NVwZ 1991, 766 [f.] = NZWehrr 1991, 67 [69]>).
  • BVerwG, 28.11.2024 - 1 WB 7.23

    Erfolgloser Antrag eines Soldaten gegen die Ablehnung seiner Zulassung zur …

    Dies ist aus Gründen der in Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG garantierten Effektivität des Rechtsschutzes geboten (zum verfassungsrechtlichen Maßstab im Hinblick auf Verfahren nach der WBO s. BVerfG, Beschluss vom 30. Januar 1991 - 2 BvR 712/90 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 12.04.2000 - 1 WB 7.00

    Widerrufbarkeit der Zustimmung eines Personalratsmitglieds zu seiner Versetzung - …

    Art. 19 Abs. 4 GG verlangt aber eine Belehrung darüber, daß, wenn die truppendienstliche Erstmaßnahme - wie hier - unmittelbar vom BMVg erlassen wird, und dem Antragsteller als Rechtsbehelf nur der Antrag auf gerichtliche Entscheidung zu Gebote steht, dieser ebenfalls innerhalb der Frist von zwei Wochen gestellt und begründet werden muß (vgl. hierzu auch BVerfG, Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Januar 1991 - 2 BvR 712/90 - <NVwZ 1991, 766 [f.] = NZWehrr 1991, 67 [69]> und Beschluß vom 14. September 1999 - BVerwG 1 WB 27.99 - <DÖV 2000, 123 = NVwZ 2000, 203 [f.]>).
  • BVerwG, 07.03.1991 - 2 WDB 2.91

    Herabsetzung in den Dienstgrad eines Feldwebels wegen eines Dienstvergehens unter …

  • BVerwG, 24.08.1994 - 1 WB 86.93

    Verhängung einer Disziplinarstrafe in Form einer Geldbuße gegen einen Soldaten …

  • BVerwG, 16.05.2002 - 1 WB 14.02

    Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens - …

  • BVerwG, 05.11.1991 - 1 WB 33.91

    Unzulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrags - Nichterledigung der …

  • BVerwG, 24.02.1994 - 1 WB 87.93

    Singen nationalsozialistischer Lieder durch einen Soldaten im Ausland - Anordnung …

  • BVerwG, 31.01.1996 - 1 WB 67.95

    Aufhebung einer Versetzungsverfügung - Zusage einer Umzugskostenvergütung

  • BVerwG, 18.08.1992 - 1 WB 36.92

    Anfechtung einer Entscheidung über die Nichtbeförderung eines schwerbehinderten …

  • BVerwG, 11.03.1991 - 1 WB 139.89

    Kostenverteilung nach Erledigung des Rechtsstreits in Wehrsachen

  • BVerwG, 24.08.1994 - 1 WB 52.94

    Beschwerde gegen die Beförderung eines Soldatenkameraden - Verstoß gegen …

  • BVerwG, 29.10.1991 - 1 WB 35.91

    Begriff der dienstlichen Bedürfnisses für die Kommandierung eines Soldaten - …

  • BVerwG, 25.04.1991 - 1 WB 36.91

    Antrag auf aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfs gegen die Kommandierung eines …

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