Rechtsprechung
| BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 719/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesverfassungsgericht
- Wolters Kluwer
Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gemäß § 92 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG); Auferlegung einer Missbrauchsgebühr wegen einer erkennbar aussichtslosen Einlegung einer Verfassungsbeschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Erneut Verhängung einer Missbrauchsgebühr gegen einen Rechtsanwalt
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Wegen einer offensichtlich aussichtslosen Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht gegen einen Rechtsanwalt eine Missbrauchsgebühr verhängt - Aussichtslose Verfassungsbeschwerde behindert die Justiz
- 123recht.net (Pressemeldung, 14.6.2006)
Erneut Missbrauchsgebühr wegen aussichtsloser Verfassungsbeschwerde // Nach dritter Beschwerde muss Anwalt 500 Euro zahlen
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Verhängung eines Missbrauchsgebühr gegen Rechtsanwalt
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (10)
- LSG Thüringen, 09.10.2006 - L 6 R 625/06
Anspruch eines bei mehreren Volkseigenen Betrieben (VEB) tätigen Chemikers auf …
Missbräuchlichkeit i.S.v. § 192 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG liegt immer dann vor, wenn das Verfahren fortgesetzt wird, obwohl für jedermann, vor allem Rechtsanwälte als Organe der Rechtspflege, erkennbar ist, dass dies aussichtslos ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2006 - Az.: 2 BvR 719/06).Missbräuchlichkeit wird vielmehr immer dann angenommen, wenn das Verfahren fortgeführt wird, obwohl es für jedermann, vor allem für Rechtsanwälte als Organe der Rechtspflege, erkennbar ist, dass dies aussichtslos ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2006 - Az.: 2 BvR 719/06, nach juris).
- LSG Thüringen, 24.11.2015 - L 6 KR 748/12
Ausschluss eines Kostenerstattungsanspruchs des Versicherten gegenüber der …
Ein Missbrauch i.S..d. § 192 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG liegt immer dann vor, wenn das Verfahren fortgeführt wird, obwohl für jedermann erkennbar ist, dass dies aussichtslos ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2006 - Az.: 2 BvR 719/06, nach juris; Senatsbeschluss vom 9. Oktober 2006 - Az.: L 6 R 625/06 ER). - LSG Thüringen, 27.09.2018 - L 1 U 1238/17
Voraussetzungen der Anerkennung eines Bandscheibenvorfalls als Folge eines …
Anzunehmen ist ein Missbrauch dann, wenn das Verfahren fortgeführt wird, obwohl für jedermann erkennbar ist, dass dies aussichtslos ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2006 -2 BvR 719/06, nach juris; Thüringer Landessozialgericht, Urteil vom 9. Oktober 2006 - L 6 R 625/06 ER, nach juris).
- LSG Thüringen, 21.06.2011 - L 6 R 452/07
Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen aktuellen Rentenwerte Ost und West
Sie wird immer dann angenommen, wenn das Verfahren fortgeführt wird, obwohl es für jedermann, vor allem für Rechtsanwälte als Organe der Rechtspflege, erkennbar ist, dass sie aussichtslos ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2006 - Az.: 2 BvR 719/06, nach juris). - LSG Thüringen, 25.01.2011 - L 6 R 1006/07
Ermittlung des Monatsbetrags der Rente - Beitrittsgebiet - Entgeltpunkte Ost - …
Rn. 32 Anzunehmen ist ein Missbrauch immer dann, wenn das Verfahren fortgeführt wird, obwohl für jedermann erkennbar ist, dass dies aussichtslos ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2006 - Az.: 2 BvR 719/06, nach juris; Senatsbeschluss vom 9. Oktober 2006 - Az.: L 6 R 625/06 ER). - LSG Baden-Württemberg, 27.05.2019 - L 6 U 70/18 Der Kläger führte seine erkennbar aussichtslose Klage (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Mai 2006 - 2 BvR 719/06 -, juris) im Berufungsverfahren fort, obwohl zwei medizinische Sachverständige im Sozialgerichtsverfahren seine laienhafte Auffassung nicht stützten.
- SG Gotha, 30.07.2007 - S 27 R 3878/06
Anspruch eines Schwerbehinderten auf Gewährung eines höheren Geldwertes seiner …
Anzunehmen ist ein Missbrauch immer dann, wenn das Verfahren fortgeführt wird, obwohl für jedermann erkennbar ist, dass dies aussichtslos ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2006 - Az.: 2 BvR 719/06, nach juris; Senatsbeschluss vom 9. Oktober 2006 - Az.: L 6 R 625/06 ER). - SG Gotha, 02.04.2007 - S 10 RA 1587/03
Anspruch auf Zahlung einer höheren Regelaltersrente unter Zugrundelegung des …
Sie wird immer dann angenommen, wenn das Verfahren fortgeführt wird, obwohl es für jedermann, vor allem für Rechtsanwälte als Organe der Rechtspflege, erkennbar ist, dass sie aussichtslos ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2006 - Az.: 2 BvR 719/06, nach juris). - LSG Thüringen, 05.07.2019 - L 1 JVEG 354/19
Übernahme von Fahrtkosten und Verdienstausfall für die Wahrnehmung eines Termins …
Anzunehmen ist ein Missbrauch dann, wenn das Verfahren fortgeführt wird, obwohl für jedermann erkennbar ist, dass dies aussichtslos ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2006 -2 BvR 719/06, nach Juris; Thüringer Landessozialgericht, Urteil vom 9. Oktober 2006 - L 6 R 625/06 ER, nach Juris). - LSG Thüringen, 28.01.2013 - L 6 KR 1139/09
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Unzulässigkeit - Widerspruch eines …
Anzunehmen ist ein Missbrauch dann, wenn das Verfahren fortgeführt wird, obwohl für jedermann erkennbar ist, dass dies aussichtslos ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2006 - Az.: 2 BvR 719/06, nach juris; Senatsbeschluss vom 9. Oktober 2006 - Az.: L 6 R 625/06 ER).
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