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Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 27.06.2011

Rechtsprechung
   BVerfG, 25.10.2011 - 2 BvR 751/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,7122
BVerfG, 25.10.2011 - 2 BvR 751/11 (https://dejure.org/2011,7122)
BVerfG, Entscheidung vom 25.10.2011 - 2 BvR 751/11 (https://dejure.org/2011,7122)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Oktober 2011 - 2 BvR 751/11 (https://dejure.org/2011,7122)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Ablehnung eines offensichtlich aussichtslosen Wiedereinsetzungsantrags: Unverschuldete Fristversäumnis iSd § 93 Abs 2 BVerfGG nicht glaubhaft gemacht - Widerspruch zwischen angeblicher Einzelweisung und Vermerk des Vorabversandes per Telefax "ohne Anlagen" - ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 34 Abs 2 BVerfGG, § 93 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 93 Abs 2 S 6 BVerfGG
    Ablehnung eines offensichtlich aussichtslosen Wiedereinsetzungsantrags: Unverschuldete Fristversäumnis iSd § 93 Abs 2 BVerfGG nicht glaubhaft gemacht - Widerspruch zwischen angeblicher Einzelweisung und Vermerk des Vorabversandes per Telefax "ohne Anlagen" - ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 34 Abs 2 BVerfGG, § 93 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 93 Abs 2 S 6 BVerfGG
    Ablehnung eines offensichtlich aussichtslosen Wiedereinsetzungsantrags: Unverschuldete Fristversäumnis iSd § 93 Abs 2 BVerfGG nicht glaubhaft gemacht - Widerspruch zwischen angeblicher Einzelweisung und Vermerk des Vorabversandes per Telefax "ohne Anlagen" - ...

  • Wolters Kluwer

    Darlegung eines Falls der unverschuldeten Fristversäumnis i.S.d. § 93 Abs. 2 BVerfGG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 93 Abs. 2
    Darlegung eines Falls der unverschuldeten Fristversäumnis i.S.d. § 93 Abs. 2 BVerfGG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 19, 155
  • NJW 2012, 143
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 19.12.2006 - 2 BvR 2357/06

    Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde betreffend die Anwendung des § 7h EStG …

    Auszug aus BVerfG, 25.10.2011 - 2 BvR 751/11
    Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, dass es an der Erfüllung seiner Aufgaben durch für jedermann erkennbar aussichtslose Verfassungsbeschwerden behindert wird und dadurch anderen Bürgern den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert gewähren kann (vgl. BVerfGK 3, 219 ; 6, 219 ; 10, 94 ).

    Die Inanspruchnahme der Arbeitskapazität des Bundesverfassungsgerichts im Verfassungsbeschwerdeverfahren stellt einen Missbrauch dar, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. BVerfGK 6, 219 ; 10, 94 ; 14, 468 ).

    Rn. 8 Die Missbrauchsgebühr kann dem Bevollmächtigten des Beschwerdeführers auferlegt werden, wenn die Missbräuchlichkeit, wie hier, diesem zuzurechnen ist (vgl. BVerfGK 6, 219 ; 10, 94 ; 14, 468 ).

  • BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 1435/05

    Verhängung einer Missbrauchsgebühr gegen Prozessbevollmächtigte

    Auszug aus BVerfG, 25.10.2011 - 2 BvR 751/11
    Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, dass es an der Erfüllung seiner Aufgaben durch für jedermann erkennbar aussichtslose Verfassungsbeschwerden behindert wird und dadurch anderen Bürgern den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert gewähren kann (vgl. BVerfGK 3, 219 ; 6, 219 ; 10, 94 ).

    Die Inanspruchnahme der Arbeitskapazität des Bundesverfassungsgerichts im Verfassungsbeschwerdeverfahren stellt einen Missbrauch dar, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. BVerfGK 6, 219 ; 10, 94 ; 14, 468 ).

    Rn. 8 Die Missbrauchsgebühr kann dem Bevollmächtigten des Beschwerdeführers auferlegt werden, wenn die Missbräuchlichkeit, wie hier, diesem zuzurechnen ist (vgl. BVerfGK 6, 219 ; 10, 94 ; 14, 468 ).

  • BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 2187/08

    Anforderungen an die Darlegung der Fristwahrung im …

    Auszug aus BVerfG, 25.10.2011 - 2 BvR 751/11
    Die Inanspruchnahme der Arbeitskapazität des Bundesverfassungsgerichts im Verfassungsbeschwerdeverfahren stellt einen Missbrauch dar, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. BVerfGK 6, 219 ; 10, 94 ; 14, 468 ).

    Rn. 8 Die Missbrauchsgebühr kann dem Bevollmächtigten des Beschwerdeführers auferlegt werden, wenn die Missbräuchlichkeit, wie hier, diesem zuzurechnen ist (vgl. BVerfGK 6, 219 ; 10, 94 ; 14, 468 ).

  • BVerfG, 11.05.2004 - 2 BvR 693/04

    Voraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde einer kommunalen Gebietskörperschaft …

    Auszug aus BVerfG, 25.10.2011 - 2 BvR 751/11
    Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, dass es an der Erfüllung seiner Aufgaben durch für jedermann erkennbar aussichtslose Verfassungsbeschwerden behindert wird und dadurch anderen Bürgern den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert gewähren kann (vgl. BVerfGK 3, 219 ; 6, 219 ; 10, 94 ).
  • BVerfG, 19.06.1997 - 2 BvR 1057/97

    Auferlegung einer Mißbrauchsgebühr bei Erhebung einer Verfassungsbeschwerde mit …

    Auszug aus BVerfG, 25.10.2011 - 2 BvR 751/11
    Diese Regelung erfasst auch den Fall, dass jedenfalls die Aufrechterhaltung der Verfassungsbeschwerde missbräuchlich ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juni 1997 - 2 BvR 1057/97 -, juris).
  • BVerfG, 11.01.2022 - 1 BvR 123/21

    Verfassungsbeschwerde wegen Verstoß gegen prozessuale Waffengleichheit bei Erlass …

    Erforderlich ist eine substantiierte und schlüssige Darstellung der für die unverschuldete Fristversäumnis wesentlichen Tatsachen (…vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. April 2008 - 2 BvR 454/08 -, Rn. 3 und vom 25. Oktober 2011 - 2 BvR 751/11 -, Rn. 4 f.;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. März 2017 - 2 BvR 162/16 -, Rn. 26).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2021 - L 10 SB 75/19

    Anspruch auf Zuerkennung des Merkzeichens aG; Anspruchsausschließendes …

    Missbräuchlich ist danach insbesondere eine offensichtlich unzulässige oder unbegründete Rechtsverfolgung, die von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (z.B. BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 2011, 2 BvR 751/11-, Rn. 7).
  • BVerfG, 07.03.2017 - 2 BvR 162/16

    Beschwer eines Strafgefangenen durch eine strafvollzugsrechtliche Entscheidung …

    Erforderlich ist eine substantiierte und schlüssige Darstellung der für die unverschuldete Fristversäumnis wesentlichen Tatsachen (…vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. April 2008 - 2 BvR 454/08 -, juris, Rn. 3 und vom 25. Oktober 2011 - 2 BvR 751/11 -, juris, Rn. 4 f.).
  • BVerfG, 29.10.2019 - 1 BvR 859/18

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei nicht …

    Ein Fall der unverschuldeten Fristversäumnis ist nicht glaubhaft dargelegt worden (vgl. BVerfGK 19, 155 ).

    Die Bevollmächtigten der Beschwerdeführerin hätten in diesem Fall die Kanzleiangestellten jedenfalls widersprüchlichen Anweisungen ausgesetzt (vgl. BVerfGK 19, 155 ).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2025 - L 19 AS 1079/23
    Missbräuchlich ist danach insbesondere eine offensichtlich unzulässige oder unbegründete Rechtsverfolgung, die von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (z.B. BVerfG, Beschluss vom 25.10.2011 - 2 BvR 751/11-, Rn. 7).
  • BVerfG, 12.02.2020 - 2 BvR 122/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung einer Revision (Vorlage …

    Erforderlich ist eine substantiierte und schlüssige Darstellung der für die unverschuldete Fristversäumnis wesentlichen Tatsachen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. April 2008 - 2 BvR 454/08 -, Rn. 3, und vom 25. Oktober 2011 - 2 BvR 751/11 -, Rn. 4 f.).
  • LSG Bayern, 10.03.2020 - L 3 SB 132/18

    Voraussetzungen von Verschuldenskosten nach § 192 SGG

    Rn. 4 a) Bezüglich des Begriffs der Missbräuchlichkeit kann wegen des Bezugs auf § 34 BVerfGG auf die Bestimmung des Begriffs der Missbräuchlichkeit nach den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundsätzen zurückgegriffen werden (…Krauß in Roos/Warendorf, Sozialgerichtsgesetzt, 2014, § 192, Rn. 25, m.w.N.) Missbräuchlich ist danach insbesondere eine offensichtlich unzulässige oder unbegründete Rechtsverfolgung, die von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (z.B. BVerfG, Beschluss vom 25.10.2011-2 BvR 751/11-, Rn. 7; BVerfGK 6, 219 (219); 10, 94 (97); 14, 468 (470)).
  • LSG Bayern, 04.03.2020 - L 3 SB 132/18

    Sozialgerichtsverfahren: Voraussetzungen von Verschuldenskosten

    Rn. 3 a) Bezüglich des Begriffs der Missbräuchlichkeit kann wegen des Bezugs auf § 34 BVerfGG auf die Bestimmung des Begriffs der Missbräuchlichkeit nach den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundsätzen zurückgegriffen werden (…Krauß in Roos/Warendorf, Sozialgerichtsgesetzt, 2014, § 192, Rn. 25, m.w.N.) Missbräuchlich ist danach insbesondere eine offensichtlich unzulässige oder unbegründete Rechtsverfolgung, die von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (z.B. BVerfG, Beschluss vom 25.10.2011-2 BvR 751/11-, Rn. 7; BVerfGK 6, 219 ; 10, 94 ; 14, 468 ).
  • BSG, 31.01.2012 - B 2 U 312/11 B
    Geht aber innerhalb der Begründungsfrist nur die Beschwerdeschrift selbst per FAX beim BSG ein, während die zur Prüfung der Beschwerde erforderlichen Anlagen erst nach Ablauf der Frist auf dem Postweg eingereicht werden, ist die Begründung nicht fristgerecht erfolgt (vgl auch BVerfG vom 25.10.2011 - 2 BvR 751/11 - NJW 2012, 143).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 27.06.2011 - 2 BvR 751/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,79600
BVerfG, 27.06.2011 - 2 BvR 751/11 (https://dejure.org/2011,79600)
BVerfG, Entscheidung vom 27.06.2011 - 2 BvR 751/11 (https://dejure.org/2011,79600)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Juni 2011 - 2 BvR 751/11 (https://dejure.org/2011,79600)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • rechtsinformationen.bund.de

    Nichtannahmebeschluss: Verfristung einer Verfassungsbeschwerde (§ 93 Abs 1 S 1 BVerfGG) bei Eingang der für eine Beurteilung notwendigen Anlagen erst nach Ablauf der Monatsfrist

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Verfristung einer Verfassungsbeschwerde (§ 93 Abs 1 S 1 BVerfGG) bei Eingang der für eine Beurteilung notwendigen Anlagen erst nach Ablauf der Monatsfrist

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Verfristung einer Verfassungsbeschwerde (§ 93 Abs 1 S 1 BVerfGG) bei Eingang der für eine Beurteilung notwendigen Anlagen erst nach Ablauf der Monatsfrist

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 93 Abs. 1 S. 1
    Begründung einer Verfassungsbeschwerde innerhalb der Verfassungsbeschwerdefrist

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Verfristung einer Verfassungsbeschwerde (§ 93 Abs 1 S 1 BVerfGG) bei Eingang der für eine Beurteilung notwendigen Anlagen erst nach Ablauf der Monatsfrist

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 581/01

    Global Positioning System

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2011 - 2 BvR 751/11
    Eine Verfassungsbeschwerde muss innerhalb der Verfassungsbeschwerdefrist (vgl. BVerfGE 21, 359 < 361>) in der erforderlichen, eine Beurteilung ihrer Zulässigkeit und Begründetheit ermöglichenden Weise begründet werden (vgl. BVerfGE 112, 304 < 314 f.>).
  • BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvC 5/67

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Wahlprüfungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2011 - 2 BvR 751/11
    Eine Verfassungsbeschwerde muss innerhalb der Verfassungsbeschwerdefrist (vgl. BVerfGE 21, 359 < 361>) in der erforderlichen, eine Beurteilung ihrer Zulässigkeit und Begründetheit ermöglichenden Weise begründet werden (vgl. BVerfGE 112, 304 < 314 f.>).
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