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| BVerfG, 22.06.1977 - 2 BvR 768/74 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- BVerwG, 28.06.1974 - VII C 97.72
- BVerfG, 22.06.1977 - 2 BvR 768/74
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 28.06.1974 - VII C 97.72
Zulässigkeit der Getränkesteuer unter dem Finanzreformgesetz 1969
Auszug aus BVerfG, 22.06.1977 - 2 BvR 768/74
2 BvR 768/74 der Firma K. Wußler, Gaststätte "Kühler Krug", Karlsruhe, Bannwald-Allee 20, gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Juni 1974 - VII C 97.72 - und vorangegangene Entscheidungen, mittelbar gegen § 6 Abs. 2 baden-württembergisches Kommunalabgabengesetz vom 18. Februar 1964 (GBl. S. 71) und die Getränkesteuersatzung der Stadt Karlsruhe vom 13. Dezember 1966 in der Fassung vom 5. Juli 1967.
- VGH Baden-Württemberg, 15.04.1982 - 2 S 2400/80
Zum Verspätungszuschlag bei der Getränkesteuer
Insbesondere gehört die Getränkesteuer zu den örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern und verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche Gleichartigkeitsverbot nach Art. 105 Abs. 2 a GG , so daß dem Land Baden-Württemberg die Gesetzgebungskompetenz für sie zusteht; dies gilt auch für die Zeit vor Inkrafttreten des 21. Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes vom 12.5.1969 (BGBl. I S. 359) - Finanzreformgesetz -, das den Art. 105 Abs. 2 GG neu gefaßt und Art. 105 Abs. 2 a GG eingefügt hat (BVerwG, Urteil vom 28.6.1974, Buchholz 11 Art. 105 GG Nr. 6 = BVerwGE 45, 264 ; die gegen dieses Urteil erhobene Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht durch Beschluß vom 22.6.1977 - 2 BvR 768/74 - nicht zur Entscheidung angenommen; vgl. auch BVerfGE 44, 216 ).
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