Rechtsprechung
| BVerfG, 05.08.2002 - 2 BvR 842/02 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BFH, 22.01.2007 - VI B 98/06
NZB: Verfahrensmangel
Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass die Würdigung des FG bzw. die sachliche Richtigkeit der Vorentscheidung grundsätzlich nicht mit der Verfahrensrüge nach § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO beanstandet werden kann (…vgl. u.a. BFH-Beschlüsse vom 3. Januar 2006 IX B 56/05, BFH/NV 2006, 954;… vom 12. Juli 2004 V B 236/03, BFH/NV 2004, 1660; vom 26. März 2002 VI B 280/01, nicht veröffentlicht;… vom 25. Januar 2000 VI B 384/98, BFH/NV 2000, 868; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 115 FGO Rz 100; siehe auch Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 5. August 2002 2 BvR 842/02, Deutsche Steuerzeitung 2002, 795).
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