Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BVerfG, 02.06.2009 - 2 BvR 901/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5563
BVerfG, 02.06.2009 - 2 BvR 901/09 (https://dejure.org/2009,5563)
BVerfG, Entscheidung vom 02.06.2009 - 2 BvR 901/09 (https://dejure.org/2009,5563)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Juni 2009 - 2 BvR 901/09 (https://dejure.org/2009,5563)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,5563) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Bundesverfassungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Handyverbot auch für Fahrlehrer auf Beifahrersitz

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Handyverbot auch für Fahrlehrer auf Beifahrersitz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Handy des Fahrlehrers

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefones durch beifahrenden Fahrlehrer

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Handyverbot gilt auch für Fahrlehrer während einer Unterrichtsfahrstunde - BVerfG weist Verfassungsbeschwerde ab

Besprechungen u.ä.

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Fahrlehrer darf während des Farhunterrichts nicht telefonieren

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • OLG Bamberg, 24.03.2009 - 2 Ss OWi 127/09

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Fahrzeugführerschaft eines Fahrlehrers

    Auszug aus BVerfG, 02.06.2009 - 2 BvR 901/09
    gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg vom 24. März 2009 - 2 Ss OWi 127/2009 -, b) das Urteil des Amtsgerichts Hof vom 1. Dezember 2008 - 8 OWi 261 Js 13140/08 - .
  • AG Hof, 01.12.2008 - 8 OWi 261 Js 13140/08
    Auszug aus BVerfG, 02.06.2009 - 2 BvR 901/09
    gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg vom 24. März 2009 - 2 Ss OWi 127/2009 -, b) das Urteil des Amtsgerichts Hof vom 1. Dezember 2008 - 8 OWi 261 Js 13140/08 - .
  • BGH, 23.09.2014 - 4 StR 92/14

    Benutzung eines Mobiltelefons beim Führen eines Kraftfahrzeugs (Begriff des …

    Das Oberlandesgericht Karlsruhe meint, über die Rechtsbeschwerde des Betroffenen nicht entscheiden zu können, ohne entweder von der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 4. Juli 2013 (DAR 2014, 40 mit zust. Anm. Weigel = NZV 2014, 328 mit abl. Anm. Ternig) oder von der Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg vom 24. März 2009 (NJW 2009, 2393 = DAR 2009, 402 mit Anm. Heinrich und Scheidler; nachfolgend Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juni 2009 - 2 BvR 901/09) abzuweichen.
  • OLG Karlsruhe, 20.02.2014 - 3 SsRs 607/13

    Vorlage zum BGH: Kraftfahrzeugführereigenschaft eines beifahrenden Fahrlehrers

    Der Senat kann aber auch nicht der Rechtsbeschwerde stattgeben und den Betroffenen aus rechtlichen Gründen freisprechen, weil er dann von der Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg vom 24.3.2009 (NJW 2009, 2393 = DAR 2009, 402 = NZV 2009, 517; nachfolgend Nichtannahmebeschluss des BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, B. v. 2.6.2009 - 2 BvR 901/09) abweichen müsste, in der die tragende Rechtsauffassung vertreten wird, dass der für die Verkehrsbeobachtung verantwortliche Fahrlehrer wegen seiner Pflicht, den Fahrschüler ständig zu beobachten, um notfalls sofort eingreifen zu können, Führer des Kraftfahrzeuges im Sinne des § 23 Abs. 1a Satz 1 StVO sei.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerfG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht